Anrechnung von Karenzzeiten: Sozialausschuss stellt Sozialpartnern Rute ins Fenster

Abgeordnete stellen bei Nichteinigung gesetzliche Regelung in Aussicht

Wien (PK) In der Sache selbst sind sich die Abgeordneten weitgehend einig. Wer in Karenz geht, soll keine beruflichen Nachteile haben, etwa was automatische Gehaltsvorrückungen oder den Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche betrifft. Unklar ist allerdings, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Soll man die Frage den Sozialpartnern überlassen oder eine gesetzliche Regelung beschließen. Der Sozialausschuss des Nationalrats stellt den Sozialpartnern jetzt jedenfalls die Rute ins Fenster. Gibt es im Rahmen der diesjährigen Herbstlohnrunde keine Einigung, wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in einer mit Stimmenmehrheit gefassten Entschließung. Die Initiative dazu kam von den Koalitionsparteien; SPÖ und Liste Pilz hatten zuvor auf eine sofortige Gesetzesänderung gedrängt. NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker äußerte sich insgesamt skeptisch.

Konkret sollen der Entschließung zufolge künftig bis zu 24 Monate Karenz bei Gehaltsvorrückungen, Urlaubsansprüchen, Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlungen zur Anrechnung gelangen, und zwar lückenlos in allen Kollektiverträgen. Derzeit sei das nur in rund 30 Prozent der großen Kollektivverträge bzw. 145 von insgesamt 859 Kollektivverträgen der Fall, machen ÖVP und FPÖ in ihrer Initiative ( 345/A(E) ) geltend. Sie berufen sich, was das Anliegen betrifft, nicht zuletzt auf das Regierungsprogramm.

„Wir wollen, dass diese Lücke im Sinne der Frauen geschlossen wird“, bekräftigte ÖVP-Sozialsprecher August Wöginger im Ausschuss. Den Vorwurf der Opposition, dass der Entschließungstext schwammig sei und Interpretationsspielraum offen lasse, ließ er nicht gelten. Die Formulierung „bis zu 24 Monate“ beziehe sich ausschließlich darauf, dass Betroffene nicht immer 24 Monate in Karenz gehen, und nicht darauf, dass man kürzere Anrechnungszeiten in Kollektivverträgen akzeptieren würde, betonte er. Auch dass nicht alle Beschäftigten einem Kollektivvertrag unterliegen, sei grundsätzlich kein Problem, schließlich könnten die Sozialpartner wie beim Mindestlohn eine Generalklausel vereinbaren.

Auch ÖVP-Abgeordneter Klaus Fürlinger verteidigte die gewählte Vorgangsweise. Er verstehe nicht, warum die SPÖ in dieser Frage über die Sozialpartner „drüberfahren“ wolle, während sie sonst immer auf deren Einbeziehung poche, sagte er. Ähnlich äußerte sich Sozialministerin Beate Hartinger-Klein. Sie verwies auf das gemeinsame Ziel von Regierungs- und Oppositionsparteien.

SPÖ und Liste Pilz drängen auf gesetzliche Regelung

Seitens der SPÖ äußerte Sozialsprecher Josef Muchitsch die Hoffnung, bis zu den Beratungen im Plenum noch einen Konsens zu finden. Dass sich die Sozialpartner in dieser Frage einigen werden, glaubt er jedenfalls nicht. Das Thema sei nach jahrelangen Verhandlungen „mehr als ausgereizt“. Für ihn und SPÖ-Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek ist es auch kein Zufall, dass vor allem Kollektivverträge in männerdominierten Branchen bereits jetzt eine volle Anrechnung von Elternkarenzzeiten vorsehen, während dies in Branchen, wo viele Frauen arbeiten, etwa im Handel oder der Gastronomie, nicht der Fall ist.

Vor diesem Hintergrund plädierte Heinisch-Hosek für eine sofortige gesetzliche Regelung. Eine volle Anrechnung von Zeiten der Elternkarenz wäre ein wesentlicher Beitrag zum Schließen der Einkommensschere zwischen Männern und Frauen, ist sie überzeugt. Nach Schätzung der SPÖ würden 1,3 Millionen unselbständig Beschäftigte, vorwiegend Frauen, von dieser Maßnahme profitieren. Ein konkreter Antrag der SPÖ auf Änderung des Mutterschutzgesetzes ( 338/A ) wurde vom Sozialausschuss allerdings mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt.

Für eine gesetzliche Regelung machte sich auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) stark. Schließlich würden 3% der Beschäftigten, etwa KosmetikerInnen, keinem Kollektivvertrag unterliegen. Anders als die SPÖ-Abgeordneten stimmte sie dem Entschließungsantrag der Koalitionsparteien letztlich aber zu, nachdem sie sich weder mit ihrem eigenen Antrag ( 382/A(E) ) noch mit einem Abänderungsantrag zur Koalitionsinitiative durchsetzen konnte. „Wir ziehen am selben Strang“, sieht sie gewisse Gemeinsamkeiten.

In den Erläuterungen zu ihrem eigenen Antrag hebt Holzinger-Vogtenhuber hervor, dass die Nichtanrechnung von Karenzzeiten nicht nur zu Gehaltseinbußen während des Berufslebens vor allem für Frauen führe, sondern sich auch negativ auf die Pensionshöhe auswirke. Zudem weist sie darauf hin, dass Urlaub, die Zeit beim Bundesheer und Krankenstand schon jetzt sehr wohl als Dienstzeit für Gehaltsvorrückungen berücksichtigt werden. Ein Anliegen ist Holzinger-Vogtenhuber vor diesem Hintergrund auch die Anrechnung von Elternkarenzen als Vordienstzeiten, dieser Antrag ( 380/A(E) ) wurde jedoch ebenfalls abgelehnt.

NEOS für individuellen Anspruch auf Elternkarenz

Generell skeptisch zu den vorliegenden Initiativen äußerte sich NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker. Er fürchtet, dass die volle Anrechnung von Karenzzeiten den betroffenen Frauen auf den Kopf fallen könnte, wenn sie auf Arbeitssuche sind. Dennoch stimmte er dem von Holzinger-Vogtenhuber eingebrachten Abänderungsantrag zu, der auf die rasche Vorlage eines Gesetzentwurfs nach Gesprächen mit den Sozialpartnern abzielt.

Es sei ein gemeinsames Anliegen, dass Frauen für die gleiche Arbeit gleich viel verdienen wie Männer, bekräftigte Loacker. Mit „einem freundlichen Brief“ an die Kollektivvertragspartner sei dieses Problem aber nicht lösbar. Hierfür brauche es weitergehende Maßnahmen. Zur Förderung von Gleichberechtigung wäre es seiner Meinung nach etwa zielführender, für jeden Elternteil einen individuellen, nicht übertragbaren Karenzanspruch vorzusehen. Ein im Rahmen der Ausschussberatungen eingebrachter diesbezüglicher Antrag fand jedoch keine Mehrheit.

Den ÖVP-FPÖ-Antrag hält Loacker auch handwerklich für schlecht gemacht. Schließlich würden nicht alle Branchen im Herbst Kollektivvertragsverhandlungen führen. Ebenso sei der entsprechende Verweis auf das Regierungsprogramm fehlerhaft. Kritik am Antrag übten auch die SPÖ-Abgeordneten Markus Vogl, Selma Yildirim und Wolfgang Knes: Sie sprachen unter anderem von einer Scheinlösung und erinnerten daran, dass man den 12-Stunden-Tag auch an den Sozialpartnern vorbei beschlossen habe.

Seitens der FPÖ hob Petra Wagner die Bedeutung der Anrechnung von Karenzzeiten hervor. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs

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