ARBÖ: Richtig reagieren nach einem Verkehrsunfall im Ausland

Etwas organisierter eine Ausnahmesituation bewältigen: Der ARBÖ verrät, wie man sich auf Reisen ins Ausland vorbereitet und im Ernstfall – nach einem Unfall – reagieren sollte.

Wien (OTS) Vor der Autofahrt ins Ausland

Die Vorbereitungen auf den Urlaub beginnen schon Tage vor der eigentlichen Autoreise. Jeder Lenker sollte sich ausführlich informieren, welche Vorschriften, Mitführpflichten und Tempolimits in den zu durchquerenden Ländern erforderlich sind. Fahren Sie niemals mit einem abgelaufenen „Pickerl“ ins Ausland und überprüfen Sie rechtzeitig Ihre Reisedokumente auf deren Gültigkeit.

 

Was tun im Ernstfall?

Kommt es auf der Urlaubsstrecke im Ausland tatsächlich zu einer unvermeidbaren Kollision mit einem anderen Fahrzeug, sollten Sie dennoch versuchen Ruhe zu bewahren. Beginnen Sie mit der Absicherung der Unfallstelle und leisten Sie falls notwendig Erste Hilfe. Diese Verhaltensregeln gelten natürlich auch im Ausland. Alarmieren Sie situationsbedingt Polizei und/oder Rettung. Weiß man die Telefonnummer der Einsatzkräfte nicht, erreicht man stets den Euronotruf unter der Nummer 112. Bei Personenschäden gilt es, immer die Polizei herbeizurufen. Gleicheres ist zu tun, falls die Kommunikation mit dem Unfallgegner nicht reibungslos funktionieren sollte.

 

Die Datenaufnahme

Notieren Sie sich alle Daten direkt im Europäischen Unfallbericht. Dieser sollte immer im Auto mitgeführt werden. Dabei die Personalien, die Fahrzeug- und Versicherungsdaten aller Unfallbeteiligten protokollieren. Praktisch ist hierbei die Grüne Versicherungskarte, welche zwecks Nachweises einer ordentlichen Versicherung sogar in vielen Ländern mitführpflichtig ist. Diese hilft beim Datenaustausch und ist bei Ihrer Haftpflichtversicherungsstelle erhältlich – sollte aber per Post jährlich neu ausgesandt werden.

Verzichten Sie nicht auf Skizzen vom Unfallhergang bzw. von den beschädigten Fahrzeugbereichen. Im Idealfall fotografieren Sie die Unfallstelle, eventuelle Bremsspuren und die Unfallfahrzeuge. Alle Beteiligten müssen abschließend am Unfallbericht unterschreiben. Gibt es Zeugen, dann auch deren Personalien notieren. Wichtig: nie Dokumente unterzeichnen, deren Inhalte man nicht versteht. Ist man selbst der Unfallverursacher, muss der Schaden bei der eigenen Versicherung gemeldet werden.

Von unseren Mitgliedern haben wir auch immer wieder von großzügigen Helfern gehört, welche anbieten, das Fahrzeug auf der Stelle und kostengünstig in eine Werkstatt mitzunehmen. Dies könnte unter Umständen einen kriminellen Hintergrund haben. Ist man ARBÖ Mitglied, kontaktieren Sie am besten sofort den ARBÖ Reisenotruf (Tel.: 0043 50 123 100 bzw. 050 123 100). „Es wird eine seriöse Abschleppfirma schnellstmöglich an die Unfallstelle geschickt, welche das defekte Fahrzeug in die nächste Werkstatt bzw. Fachwerkstatt bringen wird“, erklärt Jürgen Fraberger vom ARBÖ Informationsdienst abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

ARBÖ Interessenvertretung, Kommunikation & Medien
Informationsdienst
Tel.: 0043(0)50 123 123
id@arboe.at
www.arboe.at

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