Budgetausschuss beschließt Anpassung des Budgetprovisoriums

Debatte über budgetäre Auswirkungen der Änderungen im Bauern-Sozialversicherungsgesetz

Wien (PK) - Der Förderungsbericht 2016, eine Anpassung des Budgetprovisoriums an die neuen Ressortzuständigkeiten sowie eine Korrektur des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes waren weitere Themen im heutigen Budgetausschuss.

Förderungsbericht soll im Unterausschuss ausführlich behandelt werden

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde zunächst dem Antrag der SPÖ stattgegeben, den Förderungsbericht 2016 dem Unterausschuss zuzuweisen.

Der Bund gewährte im Jahr 2016 direkte Förderungen in der Höhe von rund 5,79 Mrd. €, was einem Anteil von 7,6% der Gesamtauszahlungen des Bundes entspricht. Den größten Anteil nahm dabei der Bereich der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft ein (34%), gefolgt von den Untergliederungen Arbeit (18%), Wissenschaft und Forschung (12%), Umwelt (9%) sowie Verkehr, Innovation und Technologie (5%). Insgesamt lagen die Auszahlungen um 911,9 Mio. € über dem Betrag des Vorjahres, was einem Anstieg von 18,7% entspricht. Diese Abweichung ist insbesondere auf verschobene Auszahlungen im Bereich Land-, Forst-und Wasserwirtschaft zurückzuführen.

In Summe steuerte der Bund Fördermittel von 9,6 Mrd. € bei, das sind 2,7% des BIP. Auf die Länder entfiel ein Anteil von 4,5 Mrd. €, von Seiten der Gemeinden wurden 3,1 Mrd. € ausgeschüttet. Im internationalen Vergleich liegt Österreich mit 4,9% des BIP bei den gesamten Transaktionen mit Förderungscharakter über den Werten der EU (4,5% des BIP) bzw. der Eurozone (4,8% des BIP), heißt es im Bericht.

Was die indirekten Förderungen angeht, so betrugen die quantifizierten Steuererleichterungen 14,91 Mrd. €; dies entspricht einem leichten Anstieg von 1,5% gegenüber dem Jahr 2015. Rund 66% (9,90 Mrd. €) entfielen auf den Bund, der Rest auf die Länder. Die höchsten Einnahmenverzichte ergaben sich durch die ermäßigten Steuersätze (4,5 Mrd. €), das Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetz (2,2 Mrd. €) sowie den Kinderabsetzbetrag (1,3 Mrd. €).

Neue Ministerienstruktur erfordert Änderungen beim Budgetprovisorium

Das gesetzliche Budgetprovisorium 2018 sowie der Bundesfinanzrahmen 2017 bis 2020 werden adaptiert (99/A). Grund dafür sind die Kompetenzverschiebungen bei den Ressorts, die in der Bundesministeriengesetz-Novelle beschlossen wurden. Diese Anpassungen betreffen insbesondere die Budgetstruktur, diverse Bezeichnungen, Umschichtungen von Detailbudgets und den Personalplan. Die jeweils geltenden Obergrenzen bleiben jedoch unverändert. Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommen.

Auf die Fragen des Abgeordneten Bruno Rossmann (PILZ) wies Staatssekretär Hubert Fuchs darauf hin, dass das Budgetprovisorium erst nach der Angelobung der Regierung, die am 8. Jänner 2018 stattgefunden hat, in Kraft treten konnte. Eile war deshalb geboten, weil dem Bundesministerium für Öffentlichen Dienst und Sport sonst keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestanden wären.

Einheitswerte für Bauern: Sozialversicherungsrechtliche Wirkung erst ab April 2018

Die sozialversicherungsrechtlichen Wirkungen von Bescheiden, die bei der Neufestsetzung der bäuerlichen Einheitswerte nach dem 31. Dezember 2016 zugestellt wurden oder werden, sollen später als geplant erst mit 1. April 2018 eintreten. Damit wollen die Regierungsparteien die Gleichbehandlung aller betroffenen Betriebe und den Schutz der betroffenen Bauern gewährleisten (35/A), erläuterte Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP). Außerdem wurde ein ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrags eingebracht, mit dem ein Redaktionsversehen, das eine Lücke im Unfallversicherungsschutz hinsichtlich der neuen Regelung für Einstellpferde verursacht hat, bereinigen werden soll.

Bei dem vorliegenden Antrag handelt es sich nach Auffassung des Abgeordneten Kai-Jan Krainer (SPÖ) um einen "Irrläufer", da er thematisch nicht in den Budgetausschuss gehört. Diesem Standpunkt schloss sich auch Abgeordneter Bruno Rossmann von der Liste Pilz an. Krainer beantragte daher die Zuweisung an den Sozialausschuss. Außerdem stellte er noch einen Vertagungsantrag, da es nicht klar sei, welche budgetären Auswirkungen die Änderungen nach sich ziehen. Wenn nämlich die höheren Einheitswerte, die als Basis für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge herangezogen werden, erst nach über einem Jahr schlagend werden, dann verursache das natürlich Kosten.

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ) gab zu bedenken, dass zum Zeitpunkt des Einbringens des Antrags noch kein Sozialausschuss konstituiert war. Da es in der Praxis Probleme bei der Bescheidzustellung gegeben hat, sollte man eine Lösung nicht noch weiter hinauszögern, argumentierte sein Fraktionskollege Werner Angerer.

Staatssekretär Hubert Fuchs versicherte Abgeordnetem Krainer, dass sein Ressort noch vor der nächsten Plenarsitzung die genauen Zahlen liefern werde.

Der Antrag wurde in der Fassung des Abänderungsantrags mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit angenommen; die beiden Anträge der SPÖ blieben in der Minderheit. (Fortsetzung Budgetausschuss) sue

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