Bundesminister Josef Moser in Prag, Berlin und Warschau: Gemeinsam rechtsstaatliche Standards stärken

Diskussion über E-Evidence, Brüssel IIa-Verordnung und Rechtsstaatlichkeit

Wien (OTS) - Im Vorfeld der nächsten Ratspräsidentschaftstermine besuchte Bundesminister Josef Moser am Montag seine Amtskollegen in Prag, Berlin und Warschau. Bei den Arbeitstreffen wurden gemeinsame Lösungen gesucht. „Wir wollen vorbereitet in die Verhandlungen gehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir sowohl in zivil- als auch in strafrechtlichen Angelegenheiten einen gemeinsamen Weg finden werden“, sagte Josef Moser vor den Arbeitsbesuchen.

Besserer grenzüberschreitender Zugang zu elektronischen Beweismitteln

Sein erstes Treffen fand in Prag mit dem tschechischen Justizminister, Jan Kněžínek, statt. Dabei wurde über das EU-Vorhaben „E-Evidence“ gesprochen. Dieser Legislativvorschlag der EU sieht einen besseren grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen vor, die von Online-Diensten in einem anderen Staat gespeichert sind. „Die Tschechische Republik bringt sich aktiv in die Verhandlungen ein und vertritt immer eine sehr klare Position. Als Vorsitz ist es mir wichtig, einen Ausgleich der Interessen zu erzielen. Daher war es mir ein Anliegen, heute über mögliche Lösungen mit meinem tschechischen Amtskollegen zu sprechen“, betonte Justizminister Josef Moser nach dem Treffen. Einige Mitgliedstaaten möchten im Falle des Zugriffs anderer Mitgliedsstaaten auf Daten von Internetdienstanbietern benachrichtigt werden. Tschechien zeigte sich kompromissbereit und war an Lösungen im Einklang mit der Cybercrimekonvention des Europarates interessiert. Österreich setzt derzeit alles daran, die Verhandlungen voranzutreiben und bis Dezember 2018 eine Allgemeine Ausrichtung zu erzielen.

Gemeinsam für effizientere Verfahrensabwicklungen bei Kindesentführungen

Nach seinem Arbeitsbesuch in Prag reiste Justizminister Josef Moser nach Berlin, um seine Amtskollegin Katarina Barley zu treffen. Auch hier sprachen die Justizminister über das Thema „E-Evidence“ sowie über die Brüssel II-a Verordnung. Diese sieht eine effizientere Verfahrensabwicklung bei Kindesentführungen durch eine Höchstfrist von 18 Wochen vor. „Für dieses Dossier benötigen wir Einstimmigkeit im Rat. Mir ist es wichtig, dass wir einen gemeinsamen Weg finden. Es geht um raschere und einfachere Verfahren im Interesse der Kinder. Das Kindeswohl steht dabei sowohl für Deutschland als auch für Österreich an erster Stelle“, so Moser. In den nächsten Ratsarbeitsgruppen wird weiter über den Verordnungstext verhandelt. Das Ziel ist eine formelle Annahme des Dossiers im Dezember-Rat.

Keine Kompromisse beim Thema Rechtsstaatlichkeit

Der letzte Stopp am heutigen Tag führte Justizminister Josef Moser nach Warschau, Polen. Dort wurde er freundlich vom polnischen Justizminister, Zbigniew Ziobro, empfangen. Auf der Tagesordnung standen zu Beginn die Themen „E-Evidence“, Brüssel IIa-Verordnung und die Istanbul-Konvention.

Die Istanbul-Konvention hat das Ziel, Frauen und Mädchen vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. „Gewalt gegen Frauen und Kinder hat keinen Platz in unserer Gesellschaft. Der EU-Beitritt zur Istanbul-Konvention wäre ein starkes politisches Signal für das Engagement der EU. Deshalb habe ich den polnischen Justizminister heute um seine Unterstützung in dieser Frage gebeten“, erklärte der Justizminister.

Die beiden Minister sprachen auch über das Thema Rechtsstaatlichkeit. Justizminister Josef Moser legt während des Vorsitzes einen großen Fokus auf dieses Thema. „Bei Rechtsstaatlichkeit darf es keine Kompromisse geben. Deshalb war es mir ein großes Anliegen, eine Initiative auf Ebene der Justizminister zu starten, mit dem Ziel, die gegenseitige Anerkennung in Strafsachen zu stärken und gemeinsame rechtsstaatliche Standards zu definieren. So wollen wir das Vertrauen der Staaten untereinander ausbauen und die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit verbessern. Nationale grundrechtliche Standards sind die Grundlage der gegenseitigen Anerkennung und des Vertrauens untereinander. Bis Jahresende sollen Schlussfolgerungen ausgearbeitet werden, die von allen EU-Staaten unterstützt werden“, betonte Josef Moser beim Treffen.

Zum Artikel 7-Verfahren gegen Polen hielt der Minister fest: „Für das laufende Artikel 7-Verfahren gegen Polen sowie das heute in die Wege geleitete Eilverfahren gilt selbstverständlich, dass Österreich als amtierender Vorsitz die Rolle des ehrlichen Maklers einnimmt. Wir behandeln das Artikel 7-Verfahren im Rat sachlich und neutral.“

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Pressesprecherin des Bundesministers
Alexandra Geyer
+43 1 52152 2313
alexandra.geyer@bmvrdj.gv.at

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