Chef bezichtigte schwangere Mitarbeiterin des Diebstahls: AK Niederösterreich holte 10.000 Euro für werdende Mutter

Unternehmer wollte Mitarbeiterin loswerden - AK-Wieser: “Völlig haltlose Vorwürfe. Sind für Betroffene vor Gericht gegangen, um berechtigte Ansprüche einzufordern."

St. Pölten (OTS) - So mancher Arbeitgeber schreckt offensichtlich vor nichts zurück, um Beschäftigte los zu werden. So auch im Falle einer 32-jährigen Bäckereiangestellten, die kurz nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft zu Unrecht entlassen und danach auch noch des Diebstahls bezichtigt wurde. Sämtliche Vorwürfe waren völlig aus der Luft gegriffen, außerdem haben Frauen ab Bekanntwerden der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz. "Wir haben für die Frau 10.000 Euro an offenen Ansprüchen eingefordert. Das Geld hat sie bereits erhalten", so AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. 

Die Entlassung nach einem Kurzurlaub war nur die Spitze des Eisbergs eines mehrjährigen Arbeitsverhältnisses, dessen Klima zusehends schlechter wurde. Bereits zwei Jahre zuvor änderte sich der Aufgabenbereich der Waldviertlerin entscheidend. Sie musste fortan nicht mehr die Kundschaft bedienen, sondern war mit verantwortungsvollen Bürotätigkeiten beschäftigt, wickelte unter anderem große Bestellungen ebenso ab wie die Abrechnungen der Filialen. Trotz mehrmaliger Nachfrage wurde die Frau aber weiterhin als Arbeiterin und nicht als Angestellte geführt, was sich für sie finanziell nachteilig auswirkte. Als die Frau schwanger wurde, teilte sie dies inklusive Vorlage der ärztlichen Bestätigung ihrem Chef mit. Kurz darauf ging sie in den Urlaub. Bei der Rückkehr wurde sie sofort ins Büro des Chefs zitiert, wo ihr eine Unterschrift zur fristlosen Entlassung vorgelegt wurde. „Es braucht für eine Entlassung aber zwingend eine Begründung, die es jedoch nicht gab“, sagt AK-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. 

Die verzweifelte Frau, die obendrein bereits mehrere Fehlgeburten hinter sich hatte, wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Einbringung der offenen Ansprüche, die sich aus der nicht unzulässigen Entlassung sowie aus der jahrelangen falschen Einstufung ergaben, schien nur Formsache zu sein. Doch der Bäckerei-Chef reagierte auf die Intervention der AK Niederösterreich auf seine Art. Anstatt zu zahlen, erstattete er Strafanzeige gegen seine ehemalige Mitarbeiterin, weil sie angeblich Geld aus der Kellnerbrieftasche gestohlen hätte. Beim dafür angesetzten Strafprozess verwickelte sich der Arbeitgeber in Widersprüche und schnell war klar, dass der Vorwurf konstruiert worden war, um die Entlassung nachträglich begründen zu können. Weil danach die offenen Ansprüche noch immer nicht beglichen wurden, brachte die AK Niederösterreich den Fall vor das Arbeits- und Sozialgericht. Es kam zu einem Vergleich. "Der Dienstgeber musste der werdenden Mutter 10.000 Euro netto überweisen und auch sämtliche Verfahrenskosten tragen“, so AK-Präsident Wieser.

Rückfragen & Kontakt:

AK Niederösterreich
Gernot Buchegger MA
Pressesprecher des Präsidenten
057171-21121 bzw. 06648134801
gernot.buchegger@aknoe.at
http://noe.arbeiterkammer.at
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich
AK-Platz 1, 3100 St. Pölten

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen