COBIN claims: Raus aus Verlust-Lebensversicherungen, ehe es zu spät ist!

Regierung schränkt per 1.1. Rücktrittsrecht ein: Leitragende sind Sparer, Frankenkredit-Nehmern droht eine Tilgungslücke!

Wien (OTS) „Es ist und bleibt was es ist: Ein Schlag mitten ins Gesicht von Herrn und Frau Österreicher“, sagt Mag. Oliver Jaindl, Obmann der nicht gewinnorientierten Plattform für Sammelklagen/Sammelaktionen COBIN claims. Per 1.1.2019 wird der Rücktritt (infolge unrichtiger Rücktrittsrechtsbelehrung) bei Lebensversicherungen massiv eingeschränkt. „Damit wird vielen Sparern das einzige Schlupfloch genommen, aus Verlust Lebensversicherungen auszusteigen. Die wahre Tragweite dieses Kniefalls vor der Versicherungswirtschaft hat der Gesetzgeber dabei aber nicht bedacht: Denn Lebensversicherungen dienen beim Großteil der Verlust-Frankenkredite als Tilgungsträger. Das bedeutet, dass Kreditnehmern die Möglichkeit genommen wird, wenigstens einen Teil des Schadens der abenteuerlichen Fremdwährungskredit-Anspar-Vehikel zu verringern.  

Es ist vielfach anzunehmen, dass aufgrund der niedrigen Nettorendite der Tilgungsträger die Deckungslücke bei den endfälligen Krediten zum Fälligkeitszeitpunkt nicht zu schließen ist, warnen Jaindl und der COBIN claims-Vorstand und Gutachter Dr. Manfred Biegler. Folge: Wenn die Häuselbauer und Wohnungseigentümer bei Fälligkeit ihrer Kredite nicht zehntausende Euro angespart haben, wird die finanzierende Bank die offene Kreditforderung eintreiben und am Ende verbleibt unter Umständen nur die Versteigerung des kreditfinanzierten Eigenheims. 

COBIN claims rät daher Versicherungskunden, vor allem aber Frankenkredit-Inhabern, dringend, jetzt sofort eine Rückabwicklung prüfen zu lassen. „Gerade bei Frankenkrediten muss JETZT ein Finanz- oder Bank-Berater aufgesucht werden, um eine etwaige Rückabwicklung durchrechnen zu lassen. Sollte diese sinnvoll sein, dann muss rasch gehandelt werden!“, appelliert Jaindl.  

Versicherungs-Inhaber müssen noch heuer den Rücktritt erklären, um sich die Verteile der jetzigen Rechtslage zu erhalten. „Unsere Erfahrung in der Sammelaktion Lebensversicherungs-Rückabwicklung ist, dass Versicherungsnehmer – so die Rücktrittsrechtbelehrung unrichtig war – erwarten können, dass sie das einbezahlte Geld inklusive 4-prozentiger Zinsen für die letzten drei Jahre zurückfordern können“, berichtet Jaindl. Bei der Aktion haben sich rund 250 Betroffene gemeldet – ein Großteil der Lebensversicherungen wiesen teils herbe Veranlagungsverluste auf.  

Derzeit ist ein Verfahren beim EuGH – hier geht es unter anderem darum, ob auch bei bereits beendeten Verträgen rückwirkend zurückgetreten werden kann und ob das Erfordernis, nur schriftlich den Rücktritt erklären zu dürfen, eine unrichtige Rücktrittsrechtbelehrung gegenüber dem Versicherungsnehmer darstellt. Beobachter erwarten, dass sich der EuGH zumindest bis Mitte 2019 mit seiner Entscheidung Zeit lassen wird – daher „stehen“ derzeit viele Verfahren in Österreich in Erwartung der neuen Leit-Judikatur. Der Rücktritt muss dennoch heuer noch erklärt werden. 

Auch COBIN claims bietet eine Sammelaktion mit einer vergünstigten Prozessfinanzierung für die gerichtliche Lebensversicherungs-Rückabwicklung an. Aus organisatorischen Gründen wird die Aktion mit Montag, 10. 12., 23.59 Uhr, geschlossen.    

Rückfragen & Kontakt:

Mag. Oliver Jaindl, Obmann
01/ 376 00 31 – 100
0664/140 55 78
oliver.jaindl@cobinclaims.at

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