ARCHE NOAH begrüßt den heutigen Beschluss – Weitere Abstimmung findet am Mittwoch im EP-Ausschuss statt
Schiltern/Wien (OTS) - Heute, den 20. November, hat im Sonderausschuss Landwirtschaft eine qualifizierte Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten für eine neue EU-Bio-Verordnung gestimmt. Österreich hat bis zuletzt an seiner Gegenstimme festgehalten und damit die Entwicklung des Sektors ernsthaft gefährdet. Trotz mehrmaliger Nachfrage wurde bis jetzt weder vom Österreichischen Gesundheitsministerium noch von der ständigen Vertretung Österreichs in Brüssel zur endgültigen Entscheidung Österreichs Stellung genommen.
ARCHE NOAH, ein Verein für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Kulturpflanzenvielfalt, begrüßt den Beschluss. „Aus Sicht der ARCHE NOAH wird die neue Verordnung unterm Strich wesentliche Verbesserungen für den Bio-Sektor, Konsument*innen und die Umwelt bringen“, so Christian Schrefel, Vereinsobmann.
Der Verordnungstext ist ein hart erkämpfter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der 28 EU-Mitgliedstaaten und ihrer Bio-Branchen. Hinter dem Kompromiss stecken über drei Jahre Arbeit und 18 Trilog-Verhandlungsrunden. Die neue Verordnung passt die rechtlichen Rahmenbedingungen an das rasante Wachstum in der Bio-Branche an. Zum Beispiel dürfen zukünftig Produkte wie ätherische Öle, Bienenwachs, Kork, Mate, Wolle, Baumwolle, Salz, traditionelle Kräuterzubereitungen und gezüchtete Tiere wie Hasen und Wild auch von der Bio-Kennzeichnung profitieren. Bio-Zertifizierung wird zudem für sehr kleine Produzent*innen, wie etwa Streuobst-Besitzer*innen oder Hausgärtner*innen durch eine neue Gruppenzertifizierung möglich. Auch Bio-Babynahrungsmittel wird es in Zukunft weiter geben, deren Status war massiv gefährdet.
„Klar bringt die neue Verordnung auch Herausforderungen für Bio-Betriebe und die Behörden mit– wie fast jedes neue Gesetz. Dafür gibt es aber drei Jahre Anlaufzeit“, sagt Schrefel. Die neue Verordnung soll im Jänner 2021 in Kraft treten. Der Ausschuss Landwirtschaft des Europäischen Parlaments muss zuerst am Mittwoch darüber abstimmen. Sollte die Abstimmung dort auch positiv ausfallen, ist eine Absegnung auf Minister-Ebene im Agrarrat am 11. Dezember vorgesehen.
Großer Tag für die Vielfalt der Kulturpflanzen
Die Verordnung sieht auch eine Revolution im Bereich Saatgut vor. Bis jetzt durften nur Sorten mit einem hohen Grad an phänotypischer und genetischer Homogenität an Bio-Bäuerinnen und Bio-Bauern verkauft werden. „Die Forderung nach standardisierten, homogenen Sorten verhindert die Züchtung von Sorten, die für den biologischen Anbau besonders geeignet sind. Sie schränkt die Vielfalt auf unseren Feldern und unseren Tellern auch massiv ein“, sagt Schrefel. Laut der neuen Verordnung darf ab 2021 auch sogenanntes „biologisches heterogenes Material“ im Bio-Sektor legal vermarktet werden. Somit können beispielsweise neue Getreide-Sorten ihren Weg auf den Markt finden.
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