Familienausschuss: Bund und Länder investieren 720 Millionen Euro in die Elementarpädagogik

Bogner-Strauß will Barcelona-Ziel bei den unter Dreijährigen in vier Jahren erreichen

Wien (PK) Mit den Worten „gut Ding braucht Weile“ freute sich heute Ministerin Juliane Bogner-Strauß über den mehrheitlichen Beschluss der 15a-Vereinbarung zur Elementarpädagogik im Familienausschuss. Dadurch würden in den nächsten vier Jahren insgesamt 720 Mio. € für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.

Die Mittel sollen insbesondere in den Ausbau der Plätze für unter Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt fließen. Begleitend zu den Fördermaßnahmen einigten sich Bund und Länder auch auf die verbindliche Vermittlung von Grundwerten sowie auf die Einführung eines Kopftuchverbots in den elementaren Bildungseinrichtungen. Durch diesen Vertrag, der rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft tritt, werden die bisherigen drei 15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt ( 331 d.B.).

Mit in Verhandlung stand ein – letztlich nur von der Opposition unterstützter – Antrag der Liste Pilz, in dem Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber auf die Umsetzung eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens in der Elementarpädagogik drängt. Damit verbunden seien u.a. kleinere Gruppengrößen, ein besserer Betreuungsschlüssel, weniger Schließtage sowie eine angemessene Bezahlung des Kindergartenpersonals.

Auf der Agenda des Ausschusses standen noch eine ÖVP-FPÖ-Initiative betreffend den Schutz von Kindern vor Pornografie und Gewalt im Internet, eine Reihe von Oppositionsanträgen zu den Themen Computerspiele und Jugendschutz sowie der Sektenbericht 2017, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde und somit als enderledigt gilt. Die dazu geladene Auskunftsperson Ulrike Schiesser von der Bundesstelle für Sektenfragen ging vor allem auf die Szene der Staatsverweigerer sowie auf umstrittene Unterrichtskonzepte ein, die sich als die zwei vorherrschenden Trends im Jahr 2017 herauskristallisierten.

Bund und Länder einigen sich auf Wertekatalog und Einführung des Kopftuchverbots in Kindergärten

Ausschussvorsitzender Norbert Sieber (ÖVP) sprach von einem ambitionierten Projekt, da erstmals drei Vereinbarungen in einer zusammengefasst wurden. Die Tatsache, dass von Seiten der Länder sogar mehr Mittel als bisher investiert werden, sei ein schönes Ergebnis. Die Kinderbetreuung erfordere vor allem individuelle Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Familien eingehen, war ÖVP-Abgeordnete Carmen Jeitler-Cincelli überzeugt. Sie wies u.a. darauf hin, dass die Teilzeitquote bei den Frauen in Österreich noch immer im europäischen Spitzenfeld liege.

FPÖ-Mandatarin Edith Mühlberghuber hob insbesondere den Wertekatalog und die Einführung des Kopftuchverbots hervor. Dies seien wichtige Beiträge, um die Entstehung von Parallelgesellschaften zu verhindern. Nunmehr sei es auch möglich, islamische Kindergärten besser zu kontrollieren.

Die SPÖ werde der Vereinbarung natürlich zustimmen, auch wenn sich die Verhandlungen „wie ein Germteig gezogen“ hätten, konstatierte Abgeordnete Birgit Sandler. Froh sei sie darüber, dass die Bundesländer noch einiges entschärft hätten. Probleme gibt es nach Ansicht der Mandatarin im Bereich der Sprachförderung. Viele Personen hätten gekündigt, da die Finanzierung nicht sichergestellt war. Ihr Fraktionskollege Christian Kovacevic war der Meinung, dass bezüglich der Qualitätsstandards noch mehr möglich gewesen wäre. Außerdem stagnieren die Bundesmittel in den nächsten vier Jahren auf dem bisherigen Niveau, was de facto einer Reduktion gleich komme. Melanie Erasim (SPÖ) sah z.B. in Niederösterreich noch einen großen Aufholbedarf, zumal die dortigen Betreuungseinrichtungen Kinder erst ab 2,5 Jahren aufnehmen und man generell von einem flächendeckenden und leistbaren Angebot weit entfernt sei.

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) hätte sich angesichts des Abschneidens im internationalen Vergleich – Österreich gibt nur 0,5% des BIP für die frühkindliche Erziehung aus; Dänemark hingegen 2%, Schweden 1,6% – mehr Mittel gewünscht. Um im Bereich der Elementarpädagogik Fortschritte zu erzielen und diese auf ein internationales Niveau zu heben, brauche es auch einen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen, heißt es in ihrem Antrag ( 454/A(E). Wichtig wären u.a. eine Senkung der Gruppengrößen auf maximal 20 Kinder, ein besserer Betreuungsschlüssel, die Angleichung der Vorbereitungszeiten an die der Volksschulpädagoglnnen sowie eine angemessene Bezahlung für das gesamte fachpädagogische Personal. Positiv beurteilte sie die Verankerung des Wertekatalogs in der Vereinbarung sowie das Verbot des Kopftuchtragens, weil es sich dabei um eine geschlechterspezifische Diskriminierung handelt.

Die Vertreterin der NEOS, Stephanie Krisper, gab zu bedenken, dass die Regierung teilweise an ihrem eigenen Programm gescheitert sei. Es gebe weder ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr noch einen bundeseinheitlichen Rahmenplan. Außerdem habe man es verabsäumt, die Agenden für die Elementarpädagogik ins Bildungsministerium wandern zu lassen.

Bogner-Strauß: „Wir haben nicht genug PädagogInnen!“

Die Frage der Kinderbetreuung falle eigentlich in die Kompetenz der Länder, stellte Familienministerin Juliane Bogner-Strauß grundsätzlich fest, der Bund trage nur in Form einer Anschubfinanzierung dazu bei. Es sei daher sehr erfreulich, dass die Bundesländer nunmehr wieder mehr Mittel für die Elementarpädagogik ausschütten. Ein Problem ergebe sich jedoch dadurch, dass es mittlerweile zu wenig KindergartenpädagogInnen gibt.

Die Ressortchefin ging noch einmal auf die Eckpunkte der Vereinbarung ein und hob u.a. die Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung insbesondere ab vier Jahren, die Qualitätssteigerung bei der Tageselternausbildung sowie die Implementierung von pädagogischen Grundsätzen hervor. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu stärken, wurde ein Schwerpunkt auf die Gruppe der unter Dreijährigen gelegt, wo das Barcelona-Ziel (33%) trotz einer sehr guten Entwicklung noch nicht ganz erreicht wurde. Was den Betreuungsschlüssel betrifft, so habe sich Wien vehement gegen eine verpflichtende Erhöhung gewehrt, gab die Ministerin zu bedenken. Auf eine Frage bezüglich der Umsetzung des Wertekatalogs merkte Bogner-Strauß an, dass die Bundesländer Verwaltungsstrafen als ultima ratio verhängen können.

Sektenbericht: Staatsverweigerer, „alternative“ Unterrichtskonzepte und Medizinskepsis weiterhin im Trend

Als nächster Punkt stand der Sektenbericht auf der Tagesordnung, der über aktuelle Entwicklungen in Sachen Weltanschauungsfragen im Jahr 2017 informiert. Die Bundesstelle für Sektenfragen, an die sich im Jahr 2017 insgesamt 1.360 Personen gewandt haben, steht seit 1998 als zentrale Service- und Anlaufstelle allen Privatpersonen, Institutionen und staatlichen Einrichtungen zur Verfügung. Neben möglichst objektiver Information und Dokumentation bietet sie individuelle psychosoziale Beratungen (402 Fälle im Jahr 2017), Präventionsarbeit sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Thematisch ist die Bundesstelle mit einem weiten Spektrum an Themen konfrontiert, das von klassischen einschlägigen Gemeinschaften über Esoterik, Okkultismus, Satanismus, Wunderheilungen, fundamentalistischen Strömungen, Angeboten zur Lebenshilfe, Verschwörungstheorien bis hin zu religiösem Extremismus reicht. Um einen besseren Einblick in die konkrete Arbeit zu geben, werden in einem eigenen Kapitel unter strikter Wahrung des Datenschutzes „Fallbeispiele“ präsentiert, wobei erstmalig der Fokus auf Kinder und Jugendliche als Betroffene gelegt wurde. ( III-184 d.B.).  

Die als Auskunftsperson geladene Expertin und Mitarbeiterin der Bundesstelle für Sektenfragen, Ulrike Schiesser, bestätigte die Ausführungen von Ministerin Juliane Bogner-Strauß, wonach im letzten Jahr vor allem zwei Themen im Vordergrund standen: die diversen „souveränen Bewegungen“, die auch mit Begriffen wie Staatsverweigerer, Freeman, Reichsbürger oder Staatenbund Österreich umschrieben werden, sowie umstrittene Unterrichtskonzepte (z.B. Lais-Lernmethode, Schetinin-Schule, Anastasia-Bewegung), die ebenfalls stark an Popularität gewonnen haben. So habe die Gründung der Lais-Schulen in Kärnten im Jahr 2014 den Heimunterrichts-Boom noch einmal befeuert; 2017 habe man österreichweit 30 Lais-Projekte registriert.

Als weiteren Trend führte Schiesser eine gewisse Medizinfeindlichkeit bzw. Skepsis gegenüber klassischen Heilmethoden an. So gebe es etwa Personen, die daran glauben, dass im Zuge von Impfungen Computerchips in den Körper gelangen oder dass Bakterien und Viren gar nicht existieren. Auch komme es vor, dass selbst ernannte Heiler über die Dosierung von Medikamenten entscheiden bzw. sogar von der Einnahme abraten.

Was die Szene der Staatsverweigerer betrifft, die sich seit etwa 2014 entwickelt hat, so sei es nach der Verhaftung der „Präsidentin“ des Staatenbunds Österreich sowie einem Prozess in Krems im April 2017 zu einem Rückgang an Anfragen gekommen. Gegenüber NEOS-Abgeordneter Stephanie Krisper, die den seit 2017 eingeführten Paragraphen 247a angesprochen hat, gab Schiesser zu bedenken, dass die Bundesstelle sehr selten mit strafrechtlich verfolgbaren Delikten konfrontiert sei. Ein wichtiges Prinzip ihrer Arbeit bestehe zudem im Schutz der Anonymität und der Vertraulichkeit, zumal viele Menschen, die sich an die Bundesstelle wenden, sehr ängstlich seien. Generell gebe es auch eine starke Vernetzung mit anderen Stellen, wie der Beratungsstelle für Extremismus, den Landes- und Stadtschulräten sowie den Kinder- und Jugendanwaltschaften, teilte sie Abgeordneter Cornelia Ecker (SPÖ) mit.

Bezüglich einer Frage der Abgeordneten Ricarda Berger (FPÖ) gab Schiesser zu bedenken, dass die Bundesstelle für Sektenfragen nicht für anerkannte Religionsgemeinschaften zuständig ist. Man befasse sich daher weder mit dem Opus Dei noch mit den Zeugen Jehovas. Fälle im Zusammenhang mit dem Islamischen Staat würden zwar in die Kompetenz der Bundesstelle fallen, konstatierte sie, Betroffene würden sich aber wohl eher an die Beratungsstelle für Extremismus wenden. (Fortsetzung Familienausschuss) sue

Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen