Wien (OTS) - Mit der Energieabgabenvergütung sollten energieintensive Betriebe, welche durch Energieabgaben stärker belastet werden, durch das Einziehen einer oberen Grenze bei der Energieabgabe entlastet werden. 2011 hatten die Regierungsparteien die Energieabgabenvergütung für Dienstleistungsbetriebe gestrichen, für Produktionsbetriebe jedoch nicht. Dienstleistungsbetriebe wie Hotels werden dadurch jedenfalls benachteiligt und verlangen eine Rückzahlung der Energieabgabenvergütung. Laut Bundesfinanzgericht und dem Erkenntnis des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, widerspricht eine Vergütung nur für Produktionsbetriebe dem Unionsrecht. Der Fall liegt nun beim Verwaltungsgerichtshof, berichtet heute der Vorsitzende des parlamentarischen Tourismusausschusses, NAbg. Mag. Gerald Hauser.
„Der Hotellerie werden laut Österreichischer Hoteliervereinigung, welche die ursprüngliche Musterklage eingebracht hat, 100 Millionen Euro vorenthalten. Auch ich fordere die Rückzahlung an die Betriebe“, so Mag. Hauser. Die Bundesregierung habe die Tourismuswirtschaft in dieser Regierungsperiode so massiv wie keine andere Branche belastet und müsse die Rückzahlung unverzüglich in die Wege leiten. Das sei recht und billig. Wie man höre, wolle das Finanzministerium die Rückerstattung durch eine Gesetzesänderung unterbinden. „Dazu darf es nicht kommen“, betont Nabg. Hauser und merkt abschließend an, dass Produktionsbetriebe die Vergütung weiter erhalten würden.
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