JETZT-Liste Pilz/Kolba: Sexueller Missbrauch darf nicht verjähren

Der “Fall Walfried” zeigt wieder einmal Reformbedarf auf

Wien (OTS) Bei diesem Fall geht es um ein ehemaliges Pflegekind, das in den 1970er und 1980er Jahren von seiner Pflegemutter gequält und misshandelt worden sein soll. Am Freitag wurde ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt. Der heute 52-Jährige war als Kind 15 Jahre lang bei einer Frau untergebracht, die wegen Mordes verurteilt gewesen sein soll. Dort soll er „massiv misshandelt und missbraucht“ worden sein, schilderte der Mann. Das Jugendamt im südsteirischen Leibnitz soll davon gewusst haben, dass es sich bei der Pflegemutter um eine verurteilte Kindesmörderin handelte. 

Nun wird in diesem Fall eine Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark vorbereitet. Das Land hatte im vergangenen Jahr Schadenersatzforderungen  des ehemaligen Pflegekindes bereits wegen Verjährung zurückgewiesen. 

“Opfer solcher Übergriffe sind stark traumatisiert und oft dauert es Jahre bzw Jahrzehnte, dass sie überhaupt mit Dritten darüber sprechen können. Da drohen Schadenersatzansprüche zu verjähren,” sagt Peter Kolba, Leiter des Teams BürgerInnenrechte von JETZT-Liste Pilz. “Daher ist der Gesetzgeber aufgefordert, bei derart schwerwiegenden Übergriffen auf Kinderseelen die Möglichkeit der Verjährung von Schadenersatzforderungen abzuschaffen. Die Verantwortlichen sollen sich nicht hinter der Verjährung verstecken können”, so Kolba abschließend.

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