Kraker erneuert massive Kritik an Gebietskrankenkassen

Rechnungshofausschuss zu Krankenversicherungen: Stark negativer Ausblick

Wien (PK) - Der Rechnungshofausschuss widmete sich heute der Entwicklung der österreichischen Krankenversicherungen. Konkret ging es darum, die Prognosen sowie die vorläufigen Erfolgsrechnungen der Steiermärkischen (StGKK) und Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) sowie der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) zu überprüfen. Der Rechnungshof befasste sich auch mit der Eignung der Ziele des Kassensanierungspakets 2009 bis 2013 sowie den Ausgaben für die Gesundheitsreform 2012 bis 2016. Zeitgleich führte der Rechnungshof eine Prüfung zu ausgewählten Steuerungsbereichen in der Krankenversicherung durch (III-247 d.B).

Die Kritik des Rechnungshofs war umfangreich. Insbesondere der Wiener Gebietskrankenkasse stellte er ein negatives Zeugnis aus. Sie müsse dringend ein Konzept zur nachhaltigen Sanierung entwickeln. Außerdem bräuchte das Gesundheitsministerium ein Eskalationsszenario für die Überschuldung von Krankenkassen.

Steuerung der Krankenversicherungen mangelhaft

Zur Sanierung finanzschwacher Krankenversicherungen trat der Bund zwischen 2009 und 2014 unterstützend ein. Bei der ex post Überprüfung dieses Sanierungspakets kam der Rechnungshof zu dem Schluss, dass die Sozialversicherungen bis 2017 negative Zahlen prognostizierten, obwohl die Ziele der Sanierung erfüllt wurden. Der Bund stellte im Zuge der Sanierung 1,3 Mrd. € zur Verfügung, obwohl das Reinvermögen des Sektors Krankenversicherung anstieg, so der Bericht.

Laut Rechnungshof fehlte der Gebarungsvorschau trotz hohem Aufwand und Detailgrad die erforderliche Glaubwürdigkeit. Sie war im Hinblick auf die Prognosezeiträume und den Maßstab der Planung nicht mit der mittelfristigen Haushaltsplanung der Gebietskörperschaften abgestimmt, sagte RH-Präsidentin Margit Kraker. Durch das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht lagen die Prognosen für zwei Jahre um 592,1 Mio. € ungünstiger als das tatsächliche Ergebnis. Die 2009 festgelegten Finanzziele waren spätestens ab 2011 nicht mehr zur Detailsteuerung der Krankenversicherungen geeignet, so das weitere Ergebnis der Rechnungshofprüfung. Daher schlug Kraker vor, gemeinsam mit der Finanzprognose auch Maßnahmen zur Schließung der finanziellen Lücke vorzuschlagen.

Nutzlose Zielsteuerung durch unrealistische Zahlen

Ähnliche Kritik gilt auch für die Ausgabenobergrenzen der Gesundheitsreform. Aufgrund der zu hoch angesetzten Ausgabensteigerungen von 5,2% im "no policy change"-Szenario waren die angesetzten Ausgabendämpfungen von 1,372 Mrd. € nicht realistisch, so Kraker. Dennoch wurden die Ausgabenobergrenzen unverändert in das Zielsteuerungssystem übernommen, das damit die Wirkung als Steuerungsinstrument verlor. Dies führe die gesamte finanzielle Steuerung ad absurdum, meinte Bruno Rossmann (G) und kritisierte die Überbudgetierung. Auch Rechnungshofpräsidentin Kraker sprach sich dafür aus, Vorgaben ambitioniert zu setzen. Sozialminister Stöger relativierte dies. Auch im Finanzbereich sei es üblich, dass erst das WIFO Prognosen erstelle und das Finanzministerium darauf mit eigenen Berechnungen reagiere.

Unabhängig davon bemühten sich die Träger um eine Sanierung, stellte der Rechnungshof fest. Das Ergebnis verbesserte sich, insbesondere aufgrund der günstigen Entwicklung bei den Heilmitteln, in unterschiedlichem Ausmaß: Sowohl die StGKK als auch die WGKK verzeichneten 2009 ein negatives Betriebsergebnis von 5% der Versicherungsleistungen. Die StGKK erreichte insgesamt ein positives Betriebsergebnis, nicht hingegen die WGKK. Diese sei zum Zeitpunkt der Rechnungshofprüfung 2016 bereits wieder in einer prekären Finanzlage gewesen.

In der Vergangenheit hatte die Verschlechterung der finanziellen Lage der WGKK bereits eine Gefährdung der Versorgung aus eigenen Mitteln bewirkt, so der Bericht. Andere Krankenkassen hätten hingegen zeitgleich Reserven aufbauen können. Gerald Loacker (N) meinte dazu, die Wiener Gebietskrankenkasse sei gleichzeitig Leistungserbringerin und Zahlerin. Dieses System führe meist zu Ineffizienzen.

Grüne pochen auf glaubwürdige Planung

Für die Grünen ist die Glaubwürdigkeit der Planungszahlen essenziell. Bruno Rossmann fand es grotesk, dass keine finanzielle Abstimmung zwischen Gebietskörperschaften und Krankenversicherungen stattgefunden hat. Die Tatsache, dass das Finanzministerium eigene Berechnungen für die mittelfristige Haushaltsplanung erstellte, konnte Rossmann nicht nachvollziehen. Auch für Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sind zwei unterschiedliche Prognosen nicht zielführend. Im Sinne der Planungsgenauigkeit müssten glaubwürdige Berechnungen jenen der kaufmännischen Vorsicht vorgezogen werden, argumentierte sie. Rossmann stimmte zu, es müsse Kongruenz zwischen den beiden Planungsdaten entstehen.

SPÖ verteidigt kaufmännische Vorsicht

Seitens der SPÖ verteidigte Elmar Mayer das Prinzip der kaufmännischen Vorsicht. Für Gerald Loacker (N) war hingegen klar, dass die Krankenkassen negative Prognosen und Ergebnisse als Druckmittel für ihre Verhandlungen verwenden. Der Leitgedanke dürfe nicht sein, im Ergebnis jedenfalls besser zu liegen als in der Prognose, sondern mit der Prognose möglichst realistisch die tatsächliche Entwicklung abzuschätzen, schloss er sich dem Rechnungshof an.

ÖVP: Ungleiche Leistungen trotz gleicher Bezahlung

Dorothea Schittenhelm (V) sah in den Ergebnissen ein Sittenbild der Republik. Sogar die kleinste Gemeinde müsste klare Finanzziele festlegen, unterstrich sie. Die Empfehlungen des Rechnungshofs müssten dringend umgesetzt werden, schließlich handle es sich bei den Kosten um verprasste Steuergelder. Weiters konnte sie nicht nachvollziehen, warum trotz gleicher Bezahlung Unterschiede in den Leistungen der Krankenversicherungen bestehen. Andreas Hanger (ebenso V) wollte zumindest eine Harmonisierung der Versicherungen bei den Heilbehelfen durchsetzen.

Ähnlich sah dies auch Fraktionskollegin Maria Theresia Fekter, die ebenfalls für Vereinheitlichungen zwischen den Versicherungen eintrat. Weshalb die gleiche Leistung zu unterschiedlichen Kosten bei den Sozialversicherungen führe, war ihr unverständlich. Gerald Loacker von den NEOs zeigte sich mit Hinweis auf die Bauernversicherung über Fekters Ansichten verwundert.

FPÖ fordert Reformen

Die Wiener Gebietskrankenkasse hätte entgegen damaliger Berichte 2013 keine tatsächlichen Überschüsse erzielt, führte Dagmar Belakowitsch-Jenewein aus. Ihr zufolge mangelt es an Reformen. Künftig sei sicherzustellen, dass Prognosen in realistischer Höhe gestellt werden, forderte sie. Zudem war ihr unklar, warum die Hebesätze (Zuschüsse des Bundes zur Pensionsversicherung) unterschiedlich ausfallen. Kraker sah in eben diesen Hebesätzen die Grundlage für ein Eingreifen des Bundes in die Steuerung der Sozialversicherungen. Für Martina Schenk vom Team Stronach sind die vorliegenden Probleme evident. Wichtig sei, nun Fortschritte und Verbesserungen zu erzielen.

Stöger beruhigt: Nur geringe prozentuelle Abweichungen

Sozialminister Alois Stöger relativierte die Aussagen des Prüfberichts. Die Prognoseabweichungen in absoluten Zahlen seien hoch, gab er zu, prozentuell gesehen, seien die Abweichungen aber nur gering. Eine Abweichung von 79 Mio. € betrage nur 0,5% des Voranschlags, sagte er und lobte die realistische Einschätzung der Zahlen. Abweichungen zwischen Soll- und Ist-Daten seien stets gegeben. Bernhard Wurzer vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger untermauerte dies anhand der Gratiszahnspange. Wäre diese nur im darauffolgenden Quartal beschlossen worden, hätte dies zu einer Abweichungen von 20 Mio. € geführt. Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker sah die Prognosen hingegen um einen höheren Betrag - um 592,1 Mio. € - verfehlt an.

Zwischen den Bundesländern bestehen Unterschiede, verteidigte Sozialminister Stöger die unterschiedlichen Auswirkungen bei den Versicherungen. Gegenüber Maria Theresia Fekter war er überzeugt, die Gesundheitsreform 2012 sei eine große steuerungspolitische Errungenschaft gewesen. Stöger erklärte weiter, dass die Ausgaben einer Krankenversicherung von zahlreichen Unsicherheiten geprägt seien, beispielsweise der Zahl an Grippewellen und dem Verschreibungsverhalten der ÄrztInnen. An Dorothea Schittenhelm (V) adressiert sagte er, Finanzziele und Zielvereinbarungen der Krankenversicherungsträge seien sowohl mit dem Sozialministerium als auch mit dem Gesundheitsministerium vorhanden.

Gesundheitsministerium: Prognosezeitraum sinnvoll gewählt

Der Prognosezeitraum der Krankenversicherung sei mit drei Jahren kürzer gewählt worden, als jener der Gebietskörperschaften, führte Gerald Aigner, Vertreter des Gesundheitsministeriums, aus. Aufgrund der raschen Veränderung der Rechtslage und Anforderungen, sei dies gerechtfertigt und sinnvoll, sagte er in Richtung Elmar Mayer (S) und verteidigte auch das System der kaufmännischen Vorsicht. An Dorothea Schittenhelm gewandt, sagte er, Vereinfachungen in der Kompetenzverteilung seien zwar wünschenswert, bedürfen aber neben der Zustimmung des Nationalrats auch die des Bundesrates.

Kraker: Operative Steuerung der Krankenversicherungen unzureichend

In einem weiteren Prüfbericht widmete sich der Rechnungshof der operativen Steuerung von StGKK, WGKK und BVA - insbesondere den Bereichen ärztliche Hilfe und Heilmittel. Diese war nicht ausreichend, um die Ziele der Gesundheitsreform 2012 zu erfüllen und eine nachhaltige Finanzierung sicherzustellen, so das Ergebnis des Rechnungshofs.

Der Rechnungshof stellte auch der Nutzung verfügbarer Daten ein negatives Attest aus. Die Aufbereitung der Daten war fehlerhaft, wurde nur unregelmäßig durchgeführt und beantworte wesentliche Fragen nicht, kritisierte Bruno Rossmann (G) im Einklang mit dem Prüforgan. Martina Schenk (T) stellte sich die Frage, wie die Sozialversicherungen ohne diese Daten operieren konnten.

Auch die Angebote der ärztlichen Hilfe waren aus Sicht des Rechnungshofs für eine Anpassung an neue Erfordernisse der Primärversorgung zu starr geregelt. Weiters war die Effizienzsteigerung durch starre Vertragsstrukturen eingeschränkt. Eine Messung der Ergebnisqualität fand nicht statt und es lag kein Konzept zur Steuerung der Patientenströme vor, so die Schlüsse des Rechnungshofs.

Zwischen den Krankenversicherungsträgern bestanden laut RH-Prüfung erhebliche Unterschiede. Im Heilmittelbereich verzichteten die Krankenversicherungen auf wesentliche Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Angesichts der günstigen Entwicklung in den Jahren 2009 bis 2013 wurden die im Kassensanierungspaket 2009 geplanten Maßnahmen nicht umgesetzt. Zudem fehlte, Kraker zufolge, eine Strategie zu den hochpreisigen Originalpräparaten. Diese würde auch Erwin Preiner (S) unterstützen. Ginge es nach NEOS und Grünen so müsste beim Verwaltungspersonal statt bei den PatientInnen gespart werden. Der Großteil der Heilmittel liege ohnehin im Niedrigpreissegment, sagte Loacker. Durch die Anhebung der Rezeptgebühr seien die PatientInnen stärker belastet als zuvor. Laut Sozialminister Stöger schützt die Rezeptgebühr-Obergrenze vor übermäßiger Belastung.

Rossmann trat dafür ein, im Sinne einer bestmöglichen Behandlung der PatientInnen, der Ergebnisorientierung mehr Gewicht zuzuschreiben. Eine Umstellung von Input zur Output-Orientierung sei bei den Sozialversicherungen notwendig. Stöger zufolge hat sich die Bundesregierung zum Ziel gemacht, bei gleichen Beiträgen auch gleiche Leistungen durchzusetzen. Der Rechnungshofausschuss machte den Bericht einstimmig plenumsreif. (Fortsetzung Rechnungshofausschuss) gro

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