Nach Direktor Peter Gridling darf nun auch Chefinspektor Franz S. wieder seinen Dienst beim Verfassungsschutz aufnehmen.
Wien (OTS/Kurier) – In der Affäre um die Zerschlagung des Verfassungsschutzes muss Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) eine weitere Niederlage einstecken. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Mai die Suspendierung von BVT-Chef Peter Gridling aufgehoben hat, hob das Gericht jetzt auch die (endgültige) Suspendierung der BVT-Mitarbeiters Franz S. auf.
„Das Gericht hat rechtskräftig festgestellt, dass mein Mandant -mangels jeglichen Anfangsverdachts eines Amtsmissbrauchs oder eines Dienstvergehens – nicht suspendiert wird“, sagt Johannes Neumayer, Anwalt des BVT-Beamten, zum KURIER. „Diese Entscheidung zeigt, dass die Gerichte in Österreich hervorragend und unparteiisch arbeiten.“
„Es ist aus der derzeit vorliegende Aktenlage keine Involvierung von Franz S. an der inkriminierte Beschaffung und Weitergabe der Passrohlinge ersichtlich“, heißt es in der Entscheidung. Wie berichtet, gab das BVT nordkoreanische Passrohlingen an den südkoreanischen Geheimdienst weiter. Offenbar war das Vorgehen intern aber genehmigt.
Rückfragen & Kontakt:
KURIER Chronik
Elias Natmessnig
++43 5 9030 DW 22695
www.kurier.at
[ad_2]
Quelle
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.