Nationalrat billigt Standort-Entwicklungsgesetz | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 12.12.2018

Neue Bestimmungen sollen Verfahren bei standortrelevanten Projekten beschleunigen

Wien (PK) Schnellere Verfahren bei standortrelevanten Vorhaben soll ein so genanntes Standort-Entwicklungsgesetz bringen, das der Nationalra t mit Stimmenmehrheit verabschiedete. Die Regierungsparteien erwarten sich von den neuen Bestimmungen Impulse für Investitionen und Beschäftigung und rechnen ebenso wie die NEOS mit einer Beschleunigung von Projekten zur Umsetzung der Klima- und Energiestrategie. Die SPÖ hingegen warnte vor neuer Bürokratie und Intransparenz. Der Parlamentsklub JETZT sprach kritisch von einer einseitigen Bevorzugung der Wirtschaft gegenüber von Umweltinteressen.

Nach 18 Monaten soll Klarheit herrschen

Nach den Bestimmungen des Standort-Entwicklungsgesetzes muss nun spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheidet das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung kundgemacht.

An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich sodann verfahrensbeschleunigende Maßnahmen in anderen Materiengesetzen. So muss die Behörde im Genehmigungsverfahren die Entscheidung über den Antrag spätestens zwölf Monate nach Antragstellung treffen. Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens ist innerhalb von acht Wochen der Bescheid zu erlassen. Vorgesehen ist überdies eine verschuldensunabhängige Säumnisbeschwerde. Der Verfahrensbeschleunigung dient auch die Auferlegung der Kostenlast für schuldhaft verspätete Vorbringen.

Regierungsparteien begrüßen schnellere Verfahren als Vorteil für Wirtschaft und Umwelt

Ökonomie und Ökologie werden durch dieses Gesetz im Einklang weiterentwickelt, betonte ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger, der sich davon einen wesentlichen Beitrag zu einem wettbewerbsfähigen, nachhaltigen Wirtschaftsstandort und zur Mobilitäts- und Energiewende erwartet. Es gehe vor allem darum, durch schnellere Verfahren rascher zu einer Entscheidung zu kommen. Gerade die langen Verfahren in der Vergangenheit seien ein Hemmnis für die Wirtschaft, aber auch für die Erreichung der Klima- und Energieziele gewesen, gab er zu bedenken. Wichtig für den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung sei dieses Gesetz, pflichtete ihm seine Fraktionskollegin Angelika Winzig bei. Johann Lettenbichler (ÖVP) wertete die neuen Bestimmungen als Schlüssel zum Erfolg für die Umsetzung der Energiewende.

Von einem Meilenstein für eine positive Entwicklung des Wirtschaftsstandortes sprach Wolfgang Klinger (FPÖ). Viel Lob für das Gesetz kam auch von Christoph Höbert (FPÖ), der die verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen als wichtiges Instrument zu einer Dynamisierung des Standorts begrüßte.

Ziel des Gesetzes sei es, die UVP-Verfahren zu beschleunigen, Investitionen zu erleichtern und Arbeitsplätze zu schaffen, bestätigte auch Wirtschaftsministern Margarete Schramböck. Es gehe nicht um ein automatisches Ja, sondern vielmehr um Klarheit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen, betonte sie. Ein funktionierender Wirtschaftsstandort und Umweltschutz schließen einander nicht aus, unterstrich die Ministerin und erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass schnellere Verfahren auch zur Erreichung der Klima- und Energieziele von wesentlicher Bedeutung seien.

NEOS heben den Aspekt der Nachhaltigkeit hervor

NEOS-Mandatar Josef Schellhorn unterstützte das Gesetz vor allem aus Sicht einer nachhaltigen Klimapolitik, wobei er nun mit einer Beschleunigung von Projekten zur Mobilitäts- und Energiewende rechnet. Michael Bernhard (NEOS) drängte in einem Entschließungsantrag, der letztlich in der Minderheit blieb, auf begleitende Maßnahmen, um UVP-Verfahren effizienter und effektiver zu gestalten. So forderte er etwa eine Verbesserung der Ausstattung der UVP-Behörden mit Amtssachverständigen, mehr Mittel für professionelle Verfahrensbegleitung sowie eine Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts.

SPÖ kritisiert mangelnde Transparenz, hohe Kosten und Aufblähung der Strukturen

Unter dem Deckmantel der Standortrelevanz würden Umweltgesetze ausgehebelt und Parteienrechte beschnitten, lautete die Kritik von SPÖ-Mandatarin Cornelia Ecker. Ein Beirat segne die Projekte ohne jegliche Transparenz ab, überdies würden die Strukturen künstlich aufgebläht. Reinhold Einwallner (SPÖ) bekannte sich zur Stärkung des Standorts, hielt das Gesetz aber für ungeeignet, dieses Ziel zu erreichen. Er erinnerte wie Ecker an zahlreiche negative Stellungnahmen aus der Ausschussbegutachtung und kam zu dem Schluss, die Verfahren würden nun weder besser noch rechtssicherer noch schneller werden. Er kritisierte überdies den Beirat als teure Einrichtung und vermisste die Einbindung der Nachhaltigkeitsministerin in das Verfahren.

JETZT: Wirtschaftsinteressen werden vor Umweltinteressen gestellt

Es gehe nicht um den Einklang zwischen Ökonomie und Ökologie, sondern vielmehr darum, Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu stellen, befand Bruno Rossmann (JETZT). Die Sonderbehandlung mit der Einrichtung eines Beirats sei bloß eine Einladung zu Willkür und Korruption und werde nicht zur angestrebten Beschleunigung führen, resümierte er kritisch.(Fortsetzung Nationalrat) hof

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