Nationalrat stimmt Vorhaben zu weiterer Entwicklung der Donau-Universität Krems und 15a-Vereinbarung mit Niederösterreich zu

Einstimmiger Beschluss der neuen Melderegelung für ausländische Studiengänge in Österreich

Wien (PK) Die Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) wird in die Auflistung der öffentlichen Universitäten aufgenommen und in künftige Überlegungen zur Gestaltung der wissenschaftlichen Weiterbildung einbezogen werden. Der Nationalrat stimmte heute mehrheitlich für entsprechende Änderungen des Universitätsgesetzes, die der Universität mehr Sichtbarkeit in der österreichischen Universitätslandschaft geben sollen. Die Zustimmung erfolge mit breiter Mehrheit von ÖVP, FPÖ, NEOS und JETZT. Einzig die SPÖ stimmte nicht mit, sie meldete Bedenken wegen aus ihrer Sicht noch offener Budgetierungsfragen an.

Nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), welche das bisherige Meldeverfahren bei ausländischen Studiengängen aufgehoben hat, wird nun eine Ersatzregelung geschaffen. Zuständig für die Meldungen ist nunmehr die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria. Der entsprechende Gesetzesbeschluss passierte heute unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags den Nationalrat einstimmig.

Donau-Universität Krems wird in Liste öffentlicher Universitäten aufgenommen

Gemeinsam mit einer Universitätsgesetz-Novelle, mit der die Donau-Universität Krems nun den öffentlichen Universitäten gleichgestellt wird, stimmte der Nationalrat auch dem Abschluss einer 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Niederösterreich zu, mit der die weitere Entwicklung der Donau-Universität Krems abgesichert werden soll. Das Land Niederösterreich wird sich verpflichten, zusätzliche Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.

Skeptisch steht SPÖ-Abgeordnete Sonja Hammerschmid der Aufwertung der Donau-Universität zum derzeitigen Zeitpunkt gegenüber. Neben der Aufnahme in die Liste der öffentlichen Universitäten sei nämlich auch ein höherer Budgetbeitrag des Bundes geplant, stellte sie fest. Die SPÖ werde nicht zustimmen, solange nicht klar sei, dass diese zusätzlichen Mittel eine tatsächliche Erhöhung des Universitätsbudgets bedeuten und nicht den anderen Universitäten fehlen werden.

Alois Rosenberger (ÖVP) erklärte, die Universität in Krems sei eine besondere Hochschule, die sich auf berufliche Weiterbildung spezialisiert hat. Im Laufe der nächsten Jahre solle sich das Globalbudget des Bundes für die Donau-Universität Krems in Richtung fünfzig Prozent des Gesamtbudgets der Universität bewegen, was der Abgeordnete ebenfalls für sinnvoll erachtet, denn damit könnten die Lehrgänge günstiger angeboten werden. Hier werde also in die Bildung investiert, daher verstehe er die Ablehnung der SPÖ nicht. In dieselbe Kerbe schlug auch seine Fraktionskollegin Johanna Jachs (ÖVP). Die Aufwertung der Donau-Universität sei ein zukunftsweisender Schritt für berufsbegleitende Studien. Die Universität erbringe hohe Leistungen im Bereich des lebenslangen Lernens, die Ablehnung der SPÖ sei für sie daher unverständlich.

Auch Axel Kassegger (FPÖ) bedauerte, dass kein einstimmiger Beschluss erreicht werden konnte. Er betrachte die Aufnahme der Donau-Universität in den Kreis der öffentlichen Universitäten als logischen Abschluss einer nun schon zwanzig Jahre andauernden Entwicklung, sagte der Obmann des Wissenschaftsausschusses. Das Angebot der Universität sei rasch ausgebaut worden und auch Studierenden- und der AbsolventInnenzahlen hätten sich sehr gut entwickelt. Die Universität weise außerdem nun ein klares Profil auf. Die Gründung der Universität sei anfänglich durchaus mit Skepsis aufgenommen worden, erinnerte sich Walter Rosenkranz (FPÖ). Die neue Institution habe sich durch ihre Leistungen aber rasch breite Anerkennung erworben. Die Frage der Budgetierung, die die SPÖ angesprochen hatte, sah Rosenkranz als Scheinargument, um eine Ablehnung zu begründen. Der zusätzlich erforderliche Bundesbeitrag werde nur rund 3 Mio. € pro Jahr betragen und falle im Gesamtbudget der Universitäten kaum ins Gewicht.

Auch Claudia Gamon (NEOS) lobte die gute Entwicklung der Universität, die nun fortgeschrieben werden könne. Die neue Gesetzeslage erlaube es, die Qualität der Lehre und die Profilbildung der Universität zu stärken. Ein kleiner Schönheitsfehler ist aus ihrer Sicht, dass bei dieser Gelegenheit die Universität nicht gänzlich ins Universitätsgesetz aufgenommen wurde und es für sie weiterhin ein eigenes Gesetz gibt. Die Wissenschaftssprecherin der NEOS forderte eine umfassende Diskussion über die Frage der Hochschulstandorte und ihrer Koordinierung.

Bildungsminister Heinz Faßmann begrüßte den nunmehr gefassten Beschluss zur Weiterentwicklung der Donau-Universität Krems nachdrücklich. Mit ihrem Schwerpunkt auf Weiterbildung und Lifelong Learning, die immer wichtiger werden, weise die Universität ein klares Profil auf und stelle eine wichtige Ergänzung der österreichischen Hochschullandschaft dar. Durch den Abschluss der 15a-Vereinbarung mit Niederösterreich entstehe eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten, betonte Faßmann.

Nationalrat beschließt Neuregelung des Meldeverfahrens für ausländische Studiengänge

Grundlage für den Beschluss zur Neuregelung der Meldeverfahren ausländischer Studien in Österreich, der vom Nationalrat heute einstimmig gefasst wurde, war ein Initiativantrag der Koalitionsabgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP) und Axel Kassegger (FPÖ). Eine Neuregelung war notwendig geworden, da der VfGH die bisherige Bestimmung mit Wirksamkeit vom 31. Dezember 2018 aufgehoben hatte. Die Meldung eines ausländischen Studiengangs, die bisher einem privatwirtschaftlichen Verfahren unterlag, fällt nach der neuen gesetzlichen Regelung im Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz in den Zuständigkeitsbereich der „Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria“ (AQ Austria). Die Meldeverfahren erfolgen somit unter fachlicher Aufsicht des Wissenschaftsministeriums. Die neuen Regelungen enthalten unter anderem Meldepflichten der ausländischen Bildungseinrichtungen, etwa über statistische Zahlen oder wenn ein „importierter“ Studiengang im Herkunftsland die Anerkennung verliert.

Der Antrag wurde durch einen Abänderungsantrag aller Fraktionen ergänzt, mit der die neue Regelung den Interessen der Studierenden stärker Rechnung tragen soll, wie die SPÖ im Wissenschaftsausschuss gefordert hatte. Die Abgeordneten Rudolf Taschner (ÖVP), Andrea Kuntzl (SPÖ) und Axel Kassegger (FPÖ) begrüßten die nunmehr gefundene Einigung ausdrücklich als Beispiel für einen lebendigen Parlamentarismus.

Durch den Abänderungsantrag werden die ausländischen Bildungseinrichtungen verpflichtet, darüber entsprechend zu informieren, dass es sich bei den akademischen Graden um jene des Herkunftslandes handelt und mit der Meldung keine Gleichwertigkeit mit heimischen Studien verbunden ist. Zudem werden die Beratungs- und Informationsaufgaben der Ombudsstelle für Studierende an ausländischen Bildungseinrichtungen im Gesetz ausdrücklich normiert. Schließlich legt der Abänderungsantrag fest, dass die Meldungen und Bestätigungen, die vor 31. Dezember 2018 erteilt wurden, ab Ausstellung fünf Jahre gültig bleiben. (Fortsetzung Nationalrat) sox/jan

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