Sitzung des NÖ Landtages | Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, 19.04.2018

St. Pölten (OTS/NLK) - Abgeordneter Anton K a s s e r (VP) referierte zum Bericht der Landesregierung betreffend Veranlagung der NOE Fonds im Geschäftsjahr 2016/17 aus der XVIII. Gesetzgebungsperiode.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r – G r u b e r (Neos) meinte, das Fondskapital sei von 4,4 Milliarden Euro auf 2,6 Milliarden Euro zusammengeschmolzen. 1,8 Milliarden Euro seien verloren gegangen. Das erzielte Ergebnis für die Jahre 2016 und 2017 sei gut gewesen. Die Kostenhöhe für das Management würde fehlen. Auch der Prüfbericht sei nicht sehr aufschlussreich.

Abgeordnete Dr. Helga K r i s m e r – H u b e r (Grüne) sagte, die Veranlagungsbestimmungen seien auf Druck der Grünen im Landtag zustande gekommen. Ende 2016 sei Niederösterreich aus den umstrittenen Fonds ausgestiegen. Mit den Geldern der Veranlagungen habe das Land Niederösterreich in den letzten Jahren so manches „Prestigeprojekt“ verwirklicht. Der Landesrechnungshof verlange schon seit längerem Strukturreformen im Bundesland Niederösterreich. Die Grünen würden den Bericht nicht zur Kenntnis nehmen.

Abgeordneter Mag. Reinhard T e u f e l (FP) führte aus, ein verantwortungsvoller Umgang mit bereits erworbenem Vermögen sei unabdingbar. Dazu gehöre eine Finanzgebarung, die auf riskante Geschäfte verzichte und den Fokus auf Sicherheit lege. Der vorliegende Bericht weise bereits viele Fortschritte auf. Dies sei auch auf die Freiheitliche Partei zurückzuführen. Eine vorsichtige Veranlagung habe zu einer positiven Entwicklung geführt. Der vorliegende Bericht biete eine gute Grundlage und stimme optimistisch.

Abgeordnete Mag. Kerstin S u c h a n – M a y r (SP) meinte, im März 2014 hätten sich alle Verantwortlichen dazu bekannt, besonderes Augenmerk auf die Veranlagungen des Landes zu legen. Eine Veranlagung solle immer zum Nutzen des Landes und der Bürger gemacht werden. Die Veranlagungsbestimmungen seien eingehalten worden. Die Sozialdemokratische Fraktion werde den Bericht zur Kenntnis nehmen.

Abgeordneter Mag. Kurt H a c k l (VP) sagte, der Niederösterreichische Generationenfonds sei ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt der Finanzgebarung. Ziel des Generationenfonds sei es, einen Kapitalstock zu erhalten und die Erträge dem Budget zukommen zu lassen. Dieser Fonds werde sehr konservativ geführt und von einer Kanzlei geprüft. Trotz dieser vorsichtigen Ausrichtung könne man mit dem Ergebnis der Veranlagung sehr zufrieden sein. Der Generationenfonds sei eine wertvolle Unterstützung für das Budget. Die Maßnahmen würden den Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern zu Gute kommen.

Abgeordneter Mag. Helmut H o f e r - G r u b e r (Neos) meldete sich zu einer Richtigstellung zu Wort. Zwei Abgeordnete hätten ihm vorgeworfen, er habe gesagt, dass 1,8 Milliarden Euro verspekuliert worden seien. Das habe er nicht gesagt, sondern, dass das Fondskapital von 4,2 auf 2,6 Milliarden Euro gesunken sei.

Der Antrag wurde mit Stimmen von VP, SP, FP und Neos mit Mehrheit angenommen.

Die beiden folgenden Tagesordnungspunkte wurden bei getrennter Berichterstattung (jeweils Abgeordneter Christoph K a i n z , VP) und Abstimmung gemeinsam behandelt:

  • Änderung des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds-Gesetzes 2006 (NÖGUS-G 2006).
  • Änderung des NÖ Krankenanstaltengesetzes (NÖ KAG).

Abgeordnete Mag. Edith K o l l e r m a n n (Neos) bezog sich in ihrem Redebeitrag auf die Änderung des NÖ Krankenanstaltengesetzes. In den Formulierungen werde am wenigsten vermittelt, um was es gehe, nämlich um die bestmöglichste Gesundheitsversorgung der Menschen im Land. Das Gesetz sei ein Schnellschuss, das nicht bis zum Ende ausgearbeitet worden sei. Neos wollten eine leistbare Gesundheitsversorgung für alle, man müsse neue Wege gehen und das bedeute auch alte ausgetretene Pfade zu verlassen.

Abgeordnete Mag. Silvia M o s e r (Grüne) führte aus, dass die Grünen grundsätzlich das Konzept der Primärversorgung befürworten. Dieses habe aber auch Lücken und deshalb hätten die Grünen zwei Anträge eingebracht, die zu Beginn der Sitzung leider nicht unterstützt worden seien. Die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen seien den Grünen besonders wichtig. Betreffend die Nichteinbindung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe sagte sie, dass das Gesundheitssystem in Österreich zu ärztelastig sei.

Klubobmann Ing. Martin H u b e r (FP) sagte, dass man heute zwei Gesetze ändere. Es sei wichtig, die neuen Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Strukturplan Gesundheit müsse mit Zahlenwerk und Visionen befüllt werden, um einen Plan zu haben, wie sich die Gesundheit für die Landsleute entwickeln solle. Es sei wichtig, ein qualitativ hochwertiges Gesundheitssystem sicherstellen. Im niedergelassenen Bereich würden zahlreiche Pensionierungen anstehen, führte er aus, dass in den klassischen Hausarzt-Bereich investiert werden müsse und, dass Anreize geschaffen werden müssten, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.

Abgeordnete Mag. Karin S c h e e l e (SP) führte aus, dass ihre Fraktion den beiden Änderungen zustimmen werde. Die Primärversorgungszentren würden dabei ansetzen, eine wohnortnahe Versorgung zu garantieren. Als Landtag habe man die Aufgabe, die Entwicklungen und Notwendigkeiten immer im Auge zu behalten und zu formulieren. Den Resolutionsantrag betreffend Anstellung von Ärzten bei Ärzten unterstütze ihre Fraktion ebenfalls.

Abgeordnete Michaela H i n t e r h o l z e r (VP) hielt fest, dass man mit den Primärversorgungszentren eine wohnortnahe Versorgung sicherstellen können. Es sei zudem ein gewisses Ausmaß an Komfort, alles unter einem Dach zu haben, und es sei ein effizientes Arbeiten durch Aufgabenteilung möglich. Landärzte, die rund um die Uhr erreichbar seien, gebe es kaum mehr, die Mehrheit der Ärzte halte die Ordination nur mehr in den angegebene Öffnungszeiten offen. Es gebe zu wenig Nachwuchs, vor allem am Land, die Landarzt-Garantie sei daher ein guter und wichtiger Schritt. Sie stellte einen Resolutionsantrag betreffend Anstellung von Ärztinnen/Ärzten bei Ärztinnen/Ärzten als Voraussetzung für die Attraktivierung von Primärversorgungseinrichtungen.

Sowohl die beiden Anträge als auch der Resolutionsantrag wurden einstimmig angenommen.

(Forts.)

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