SVA begrüßt Rechtssicherheit bei Abgrenzungsverfahren in der Sozialversicherung

Heutige Einigung als wichtiger Schritt, um Gesetz sinnvoll vollziehen zu können

Wien (OTS) - Die heute erfolgte Klarstellung über die zeitliche Anwendung des Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes ist konsequent und für einen sinnvollen Vollzug notwendig. Bereits seit über einem Jahr sind die Eckpunkte in Verhandlung. Das Gesetz selbst ist zwar bereits mit 1. Juli in Kraft getreten, unterschiedliche Rechtsauslegungen seitens der Gebietskrankenkassen haben aber die entscheidende Frage des Anwendungszeitraums bislang offen gelassen. Aus Sicht der SVA ist der vom Gesetzgeber intendierte Anwendungsbereich nunmehr außer Streit gestellt.

„Die Rechtssicherheit im Bereich der Sozialversicherung ist mit dem heutigen Tag erheblich gestiegen“, zeigt sich Obmann-Stv. Alexander Herzog zufrieden mit dem Ergebnis.

„Klare Verhältnisse sind im Vollzug unabdingbar und ganz im Sinne der Versicherten. Mit der Klarstellung durch den Hauptverband kann dieses wichtige Kapitel, das seitens der Interessensvertretungen, der Politik, aber auch der betroffenen Sozialversicherungsträger intensiv verhandelt wurde, endlich geschlossen werden“, so Herzog abschließend.

SVA – Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Die SVA ist der Sozialversicherungsträger für Österreichs Selbständige und betreut als Gesundheitsversicherung rund 800.000 Kunden. Als gesetzliche Pensionsversicherung ist die SVA für 428.000 Versicherte zuständig. Nach dem Motto „Gesund ist gesünder“ setzt die SVA verstärkt auf Prävention und bietet ihren Versicherten spezielle Vorsorgeprogramme (zum Beispiel: „Selbständig Gesund“, „Gesundheits-Check Junior“ usw.) an.

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