TIROLER TAGESZEITUNG: Leitartikel vom 16. März 2017 von Peter Nindler – Die Macht der Gemeinden

Innsbruck (OTS) - Die Flächenwidmung ist das zentrale Machtinstrument in den Gemeindestuben. Die Bürger müssen sich oft ohnmächtig dem System von Gleicheren und Gleichen beugen. Deshalb benötigt es hier eine fachliche Machtverschiebung.

Macht und Ohnmacht liegen bei Widmungsfragen bzw. Bauangelegenheiten in Gemeinden eng beieinander. Der Gemeindebürger ist in der Raumordnung der Gemeindepolitik ausgeliefert. Deshalb besteht hier dringender Handlungsbedarf, das System sollte trotz unzähliger Raumordnungsnovellen überdacht werden. Den Beweis liefert jährlich der Bericht der Tiroler Landesvolksanwaltschaft: Allein 2015 langten 816 Beschwerden im Zusammenhang mit Baurecht und Raumordnung bei ihr ein. Gleichzeitig hat die Landesvolksanwaltschaft in den vergangenen Jahren immer wieder auf das Problem der fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten in der Raumordnung, insbesondere bei Flächenwidmungen und Bebauungsplänen, hingewiesen.
Zwar wurde im Vorjahr ein verpflichtendes Planungsgespräch über Widmungen eingeführt und ein Recht auf Befassung des Gemeinderats und Akteneinsicht. Doch letztlich ist der Bürger nach wie vor auf das Gemeindeparlament bzw. den Bürgermeister angewiesen. Und das ist unbefriedigend: Gerade bei Baulandwidmungen wird viel gemauschelt, dort gibt es Gleichere und Gleiche in den Dörfern. Der massive Baulandüberhang ist eine Folge dieser Fehlentwicklung. Baugrundstücke werden aber vielfach gehortet, um bewusst die Grundstückspreise in einem Land mit einer besiedelbaren Fläche von nur zwölf Prozent weiter in die Höhe zu treiben.
Bürgermeister stehen andererseits in einem Spannungsfeld von Wünschen und Begehrlichkeiten: Nur durch Baulandwidmungen können Grundstücke gewinnbringend veräußert werden. Damit entstehen auch Abhängigkeiten von Grundbesitzern. Manche von ihnen benötigen Geld, die Kommune wiederum günstiges Bauland für ihre Gemeindebürger. Daran ist nichts auszusetzen, doch bei Widmungen und Grundstückstransaktionen muss vor allem Transparenz gewahrt bleiben. Und die ist nicht überall gegeben, wie wieder einmal ein Fall in einer Tiroler Gemeinde beweist. Ein Bürgermeister mit seiner Mehrheit blockt ab und nährt damit – selbst verschuldet – aufkeimende Spekulationen.
Raumordnung und Flächenwidmung werden so zu einem Machtinstrument in der Gemeindestube. Deshalb drängt sich erneut die Frage auf, ob dafür Bürgermeister und Gemeinderat das richtige Gremium sind. Vielleicht sollten die Bezirkshauptmannschaften diese Agenden übernehmen. Die Beschwerden bei der Volksanwaltschaft untermauern jedenfalls den akuten Handlungsbedarf.

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