VGT-Kritik an geplantem Gatterjagdverbot Salzburg: keine Ausnahme Mayr-Melnhof | VGT

VGT präsentiert heute Waldverwüstung im Jagdgatter Mayr-Melnhof durch eine begehbare Ausstellung am Alten Markt – Forderung: BH muss einschreiten

Erfreulich an der geplanten Gesetzesnovelle ist zweifellos das Verbot von Jagdgattern in Salzburg, sowie dass das Aussetzen von Fasanen und Enten verboten wird. Letzteres ist vorbildlich für andere Bundesländer. Aber die Auflagen für das Jagdgatter Mayr-Melnhof kommen einem Kniefall vor dem Gatterjägermeister gleich. Es muss klargestellt werden, dass das Gatter nicht mehr aus jagdlichen Gründen betrieben werden darf und dass ein_e außenstehende_r Experte/in die Anpassung des Wildstands
im Gatter an die natürliche Tragfähigkeit der Natur vornehmen soll. Letztlich muss der Zaun entfernt werden, sonst kann man nicht von einem Natura 2000 Gebiet sprechen.

Martin Balluch, VGT-Obmann

Wien (OTS)  Landesrat Schwaiger hat gestern seine Version des Salzburger Gatterjagdverbots in Begutachtung geschickt. Damit soll Salzburg als letztes Bundesland den Anschluss zu den anderen Bundesländern schaffen, die derartige Verbote bereits erlassen haben. Der VGT fasst die geplanten Änderungen bzgl. der Jagd auf Zuchttiere zusammen: 

  • Das Aussetzen von Fasanen und Enten, Letzteres bis vor Kurzem noch im Jagdgatter Mayr-Melnhof praktiziert, wird bewilligungspflichtig und damit in Essenz verboten
  • Es dürfen keine neuen Jagdgatter mehr bewilligt werden
  • Das Jagdgatter Mayr-Melnhof muss bis 2027 den Umgebungszaun für einheimische Wildtiere durchlässig machen
  • Wermutstropfen: Wildschweine dürfen aber bei Mayr-Melnhof weiterhin eingesperrt gehalten und bejagt werden
  • Im Jagdgatter darf nur noch zu Notzeiten und bei Vegetationsbeginn gefüttert werden
  • Treibjagden werden im Gatter verboten
  • Die Jagd mit Hunderudeln wird verboten

Der VGT fordert eine Nachbesserung bzgl. Mayr-Melnhof Gatter: 

  • Es darf nicht mehr jagdlichen Zwecken dienen
  • Die Reduktion des Wildbestands im Gatter muss durch eine_n Forstaufseher_in sichergestellt werden
  • Hunde dürfen nicht zum Treiben sondern nur zur Nachsuche verwendet werden
  • Letztlich muss der Zaun entfernt werden, um dem Natura 2000 Gebiet volle Geltung zu verschaffen

Um auf die Naturzerstörung im Jagdgatter Mayr-Melnhof hinzuweisen, hat der VGT heute am Alten Markt in Salzburg eine Ausstellung mit 50 Fotos aus dem Gatter aufgestellt. Man kann quasi dadurch das Gatter von Süden nach Norden begehen und sieht, dass die Waldverwüstung flächendeckend auftritt. Der VGT ruft nun die BH Salzburg-Umgebung auf, das Forstgesetz zu exekutieren und Mayr-Melnhof Auflagen zu setzen, um den Wald im Gatter zu retten. Die Landesrätin für Naturschutz, Maria Hutter, sollte endlich eine Verordnung zum Schutz des Natura 2000 Gebiets in der Antheringer Au erlassen und das Jagdgatter zusperren. 

VGT-Obmann Martin Balluch dazu: „Erfreulich an der geplanten Gesetzesnovelle ist zweifellos das Verbot von Jagdgattern in Salzburg, sowie dass das Aussetzen von Fasanen und Enten verboten wird. Letzteres ist vorbildlich für andere Bundesländer. Aber die Auflagen für das Jagdgatter Mayr-Melnhof kommen einem Kniefall vor dem Gatterjägermeister gleich. Es muss klargestellt werden, dass das Gatter nicht mehr aus jagdlichen Gründen betrieben werden darf und dass ein_e außenstehende_r Experte/in die Anpassung des Wildstands im Gatter an die natürliche Tragfähigkeit der Natur vornehmen soll. Letztlich muss der Zaun entfernt werden, sonst kann man nicht von einem Natura 2000 Gebiet sprechen.“

Rückfragen & Kontakt:

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
Kampagnenleitung
01 929 14 98
medien@vgt.at
http://vgt.at

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Quelle

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