Wohlfahrtsverbände in Deutschland und Österreich fordern sozialen und inklusiven EU-Haushalt

Fenninger: „Europäische Säule sozialer Rechte muss auch budgetär Niederschlag finden“

Wenn die EU mehr und mehr Aufgaben übernehmen soll, müssen ihr dazu auch die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gerade um populistischen und nationalistischen Kräften entgegenzutreten, muss die EU in soziale Bereiche investieren.

BAGFW-Präsident Dr. Peter Neher aus Deutschland

Der starke Zuzug von MigrantInnen in den letzten Jahren hat gezeigt, dass sich die EU weltweit ihrer Verantwortung stellen muss. Humanitäre Hilfe sowie Entwicklungszusammenarbeit müssen auch weiterhin ein Schwerpunkt europäischer Förderung sein.

Erich Fenninger, derzeitiger Vorsitzender der österreichischen BAG

Wien (OTS) Anlässlich der Veröffentlichung der Kommissionsvorschläge zum EU-Haushalt am 2. Mai rufen die Verbände der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland und Österreich gemeinsam dazu auf, die Europäische Union mit ausreichenden finanziellen Mitteln auszustatten und den EU-Haushalt sozial und inklusiv zu gestalten.

„Wenn die EU mehr und mehr Aufgaben übernehmen soll, müssen ihr dazu auch die benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Gerade um populistischen und nationalistischen Kräften entgegenzutreten, muss die EU in soziale Bereiche investieren.“, so BAGFW-Präsident Dr. Peter Neher aus Deutschland. „Der starke Zuzug von MigrantInnen in den letzten Jahren hat gezeigt, dass sich die EU weltweit ihrer Verantwortung stellen muss. Humanitäre Hilfe sowie Entwicklungszusammenarbeit müssen auch weiterhin ein Schwerpunkt europäischer Förderung sein.“, ergänzt Erich Fenninger, derzeitiger Vorsitzender der österreichischen BAG.

Die Wohlfahrtsverbände in Deutschland und Österreich fordern in einer gemeinsamen Initiative dazu auf, dass die am 17.11.2017 vom Europäischen Parlament, vom Rat und von der Kommission proklamierte „Europäische Säule sozialer Rechte“ auch budgetär ihren Niederschlag finden müsse.  

Zudem müssen die Verhandlungen um den europäischen Haushalt und die Förderprogramme der EU so schnell wie möglich durchgeführt werden. Ziehen sich die Verhandlungen in die Länge, kann es ab 2021 zu einer Finanzierungslücke zwischen den Förderperioden kommen. Dies hätte für viele EU-geförderte Projekte verheerende Folgen: Schlimmstenfalls verlören hilfebedürftige Menschen ihre Unterstützung, nachweislich funktionierende Strukturen müssten abgebaut und ggf. mit großem Aufwand wieder errichtet werden. Ein solches Vorgehen wäre weder humanitär noch wirtschaftlich nachhaltig.

Bei der Entwicklung und Umsetzung neuer EU-Förderprogramme  sind zivilgesellschaftliche AkteurInnen als gleichberechtigte Partner unerlässlich. Da Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen den direkten Kontakt zu den Zielgruppen der Förderung haben, kann so sichergestellt werden, dass die Gelder auch dort ankommen, wo Hilfe am nötigsten ist.

Den Wohlfahrtsverbänden in Deutschland und Österreich werden mit Recht in großem Maße europäische Fördergelder für soziale Projekte im In- und Ausland anvertraut. Zudem begleiten sie die Zielsetzung und Durchführung der Programme auf politischer Ebene. Die BAGFW in Deutschland hat dafür 2016 ein umfassendes Eckpunktepapier sowie 2018 ein Forderungspapier zum EU-Haushalt erarbeitet.

Die Vorschläge der EU-Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen nach 2020 werden nun von den EU-Mitgliedstaaten im Rat der EU und von den Abgeordneten des Europäischen Parlaments verhandelt.

Rückfragen & Kontakt:

Volkshilfe Österreich
Melanie Rami, MA
Pressesprecherin
+43 (0) 676 83 402 228
melanie.rami@volkshilfe.at
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