1 Jahr Integrationsgesetz: Teilnahme von Frauen in Wertekursen durch Verpflichtung mehr als verdoppelt

Stark gestiegene Teilnahme an Beratung, Werte- und Deutschkursen für Flüchtlinge seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes

Wien (OTS) Am 9. Juni 2017 trat das Integrationsgesetz (IntG) in Kraft, in welchem erstmals eine bundesweit einheitliche Grundlage für die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten festgeschrieben ist. Damit sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte nun verpflichtet, im Rahmen einer Orientierungsberatung beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eine Integrationserklärung zu unterzeichnen und einen Werte- und Orientierungskurs sowie Deutschkursmaßnahmen zu absolvieren. Der ÖIF stellt dazu österreichweit Beratungen, Werte- und Orientierungskurse sowie geförderte Deutschkursplätze zur Verfügung.

134.500 Beratungen an ÖIF-Integrationszentren seit Juni 2017

Im ersten Jahr des Integrationsgesetzes wandten sich Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte 134.500 Mal an die neun ÖIF-Integrationszentren in Wien, St. Pölten, Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg, Klagenfurt, Bregenz und Eisenstadt sowie an die mobilen Beratungsstellen in den Regionen – dies entspricht einer Zunahme an Beratungen um rund 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. In eigenen Orientierungsberatungen werden Flüchtlinge nach Erhalt ihres Aufenthaltsstatus über den Integrationsprozess in Österreich informiert und über Angebote und Pflichten aufgeklärt. 48% der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten in der ÖIF-Beratung stammten im letzten Jahr aus Syrien, gefolgt von Personen aus Afghanistan (23%) und dem Iran (8%). Werden gesetzlich festgeschriebene Integrationspflichten nicht erfüllt, droht die Kürzung von Sozialleistungen. Franz Wolf, Direktor des Österreichischen Integrationsfonds, betont: „Die Zahl an Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten, die an Beratungen sowie Werte- und Orientierungskursen teilnehmen, steigt seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes kontinuierlich an. Die Verbindlichkeit durch das Integrationsgesetz zeigt somit Wirkung.“

Frauenanteil in Wertekursen steigt / Vertiefende Angebote für Frauen

Seit 2015 führt der ÖIF Werte- und Orientierungskurse durch, die Flüchtlingen die Werte und Regeln des Zusammenlebens in Österreich vermitteln. Seit Juni 2017 haben 22.000 Menschen einen dieser Kurse besucht. Signifikant ist dabei die Veränderung des Geschlechterverhältnisses seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes: Gegenwärtig machen Frauen etwa 45 Prozent der Wertekursteil­nehmer/innen aus; vor Inkrafttreten des Gesetzes waren es 22 Prozent. Um Frauen bei ihrer Integration in Österreich zu fördern, hat der ÖIF sein Wertevermittlungsprogramm um frauenspezifische Angebote ausgebaut: In eigenen Vertiefungskursen und Beratungsformaten werden Themen wie Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Rechtsstaatlichkeit thematisiert, Informationen zu Bildungs- und Berufschancen vermittelt sowie Anlaufstellen für Opfer von Gewalt gegen Frauen oder weiblicher Genitalverstümmelung (FGM) aufgezeigt. Franz Wolf: „Es ist wichtig, Frauen aus oft patriarchalen Gesellschaften ihre Möglichkeiten in Österreich zu vermitteln, damit sie Integrationschancen für sich und ihre Kinder nutzen können. Diese Frauen müssen in Österreich ganz besonders an die Errungenschaften der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung herangeführt werden. Ihre Integration wird von entscheidender Bedeutung für das Zusammenleben in Österreich sein.“

Wertevermittlung im Deutschkurs: Angebot weiter ausgebaut

Die Vermittlung der Werte und Regeln des Zusammenlebens in Österreich ist auch durchgängiger Bestandteil aller ÖIF-Deutschkurse; eigene Curricula sowie zahlreiche Lehr- und Lernmaterialien mit Wertewissen unterstützen Lernende und Lehrende. ÖIF-Deutschkurse werden flächendeckend in ganz Österreich angeboten; 20.000 Kursplätze wurden zwischen Juni 2017 und Juni 2018 zur Verfügung gestellt. Zur Vorbereitung auf die neue Integrationsprüfung, in der neben Deutschkenntnissen auch Wertewissen abgefragt wird, bereitet neben vielfältigen Übungsmaterialien auf der Lernplattform www.sprachportal.at auch eine eigene App vor, welche kostenlose Übungstests und Lernunterlagen bietet. 

Die Zahl der Prüfungsantritte bei ÖIF-Prüfungen ist im letzten Jahr stark angestiegen: Im Zeitraum von Juni 2017 bis Juni 2018 wurden rund 28.000 Prüfungsantritte verzeichnet, was einer Zunahme um 110 Prozent im Vergleichszeitraum entspricht. Die vom Integrationsgesetz umfassten Zielgruppen (Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Drittstaatsangehörige) machen dabei einen Anteil von rund 55 Prozent aller Prüfungsantritte aus. Dazu erklärt Wolf: „Die einheitlichen Standards und die durch das Integrationsgesetz verpflichtend vorgeschriebene Qualitätssicherung gewährleisten eine hohe Qualität der ÖIF-Deutschkurse. Durch diese einheitlichen Kriterien kann sichergestellt werden, dass Absolvent/innen der Prüfung die vorgeschriebenen Sprachkenntnisse auch tatsächlich erreichen können“.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Integrationsfonds
Aleksandra Klepic
+43 676 918 88 48
aleksandra.klepic@integrationsfonds.at

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