100% Erneuerbar 2030 – Kleinwasserkraft als Rückgrat!

Zum Erreichen der Pariser Klimaziele, sowie des 100 Prozent Ziels der Regierung ist Kleinwasserkraftausbau unumgänglich. Notwendige Rahmenbedingungen rasch schaffen!

Wien (OTS) Kleinwasserkraft Österreich bekennt sich zu den Pariszielen, zum 100% Erneuerbaren Ziel der Regierung sowie zu einer ökologischen Nutzung der Gewässer. In den vergangenen Jahren haben die BetreiberInnen von Kleinwasserkraftwerken enorme Anstrengungen unternommen um Verbesserungen in den Gewässern zu erreichen.

Die Erfolge geben ihnen Recht, weshalb die Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen in Österreich als Best Practise Beispiel in Europa gilt. Dies wurde einmal mehr im Rahmen der EU-Wasserkonferenz im September dieses Jahres betont.
Wichtig ist es, mit dem neuen Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) nationale Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Bestand erhalten – ohne den die 2030 Ziele jedenfalls nicht erreichbar sind – als auch den notwendigen Zubau zu ermöglichen.

Die EU-Beihilfeleitlinien geben hier bereits die Grundlagen vor, ermöglichen aber jedenfalls adäquate Anpassungen an die jeweiligen nationalen Notwendigkeiten. Für Kleinwasserkraft Österreich bedeutet dies, dass die Förderung in Zukunft auf einem Marktprämiensystem basieren muss. Unter Fortführung der bisherigen Praxis sollte die Wahlmöglichkeit zwischen Marktprämie und Investitionszuschuss aber bestehen bleiben. Gleichzeitig ist von der Ermittlung der Prämienhöhe auf Basis der Ausschreibung abzusehen. Dieses Instrument dient ausschließlich der Mengenkontrolle. Da das gesamte ökologisch verträgliche Kleinwasserkraftpotential notwendig ist, um die gesetzten Ziele zu erreichen, wird eine administrative Festlegung der Prämienhöhe zu gesamtwirtschaftlich besseren Ergebnissen und einem günstigeren System führen. Abgebildet wird dies auch im gemeinsamen Konzept der Erneuerbaren Verbände, welches heute vom EEÖ vorgestellt wurde.

In das System von Neuerrichtung und Revitalisierung muss aber unbedingt auch die ökologische Revitalisierung mit eingebunden werden. Dies führt – auf einem nach wie vor massiv verzerrten Markt – zu einer Sicherung des Bestandes und weiteren ökologischen Verbesserungen. „In Österreich ist die Kleinwasserkraft bereits jetzt aufgrund des hohen ökologischen Standards mit dem „Guten“ Zustand der Gewässer ohne Weiteres vereinbar!“ hält Präsident Christoph Wagner fest. „Dies zeigt sich auch darin, dass wie zB aktuell in Oberösterreich Gewässer unter Naturschutz gestellt werden sollen, die bereits von mehreren Kleinwasserkraftwerken genutzt werden.“

Ebenfalls betont wird die Bedeutung der Kleinwasserkraft für die dezentrale, nachhaltige und ökologische Stromversorgung Österreichs: „Jedes neue Wasserkraftwerk an einem der rund 30.000 aktuell ungenutzten Querbauwerke, führt zu einer ökologischen Verbesserung“ hält Kleinwasserkraft Österreich Geschäftsführer Paul Ablinger fest. Mit den aktuellen Standards, die in Österreich gelten, ist daher ein weiterer Ausbau jedenfalls möglich und sinnvoll. Dieser ist auf Grund der vielen positiven Betriebseigenschaften der Kleinwasserkraft (Prognostizierbarkeit, Verfügbarkeit, Speicherbarkeit, Regelbarkeit, etc.) ein bedeutender Faktor in der Energiewende und für das Ziel 100% Erneuerbarer Strom bis 2030 unabdingbar.
Mit dem Rückgrat Kleinwasserkraft kann die dezentrale Versorgungs- und Blackoutsicherung ohne weiteres gemeinsam mit anderen Erneuerbaren Technologien gewährleistet werden. Aber auch weitere Funktionen wie die zum Beispiel die Dämpfung von Hochwasserspitzen oder die Süßwasserspeicherung,  gewinnen an Bedeutung. Die Möglichkeiten von Synergien zwischen einzelnen Bereichen und Technologien, wie etwa Kleinwasserkraft und Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, bieten zusätzliche Chancen. Kontraproduktive regulatorische Bedingungen wie etwa der aktuelle Vollzug bei der Einhebung der Ökostrompauschale für Überschusseinspeiser sollten daher so schnell wie möglich behoben werden.

Neben den Maßnahmen im EAG sind also auch andere Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung für die erfolgreiche Zielerreichung. Wasserrechts- und Naturschutzverfahren, Wiederverleihungen, Netzregulatorien und vieles mehr müssen auf ihre Kompatibilität mit den Energie- und Klimazielen hin überprüft und rasch angepasst werden.

Rückfragen & Kontakt:

Kleinwasserkraft Österreich
Dr. Paul Ablinger
Geschäftsführer
0664/88253348
p.ablinger@kleinwasserkraft.at
http://www.kleinwasserkraft.at/presse

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