12-Stunden-Arbeit: Erster Fall jetzt auch in Tirol!

AK Präsident Zangerl: Neues Arbeitszeitgesetz nötig – Betroffene sollen sich bei der AK Tirol melden.

Innsbruck (OTS) Während Regierung, Industrie und Wirtschaft davon gesprochen haben, dass das neue Arbeitszeitgesetz keine gravierenden Auswirkungen auf die Arbeitnehmer haben wird, geschieht genau das Gegenteil. Immer mehr Fälle werden bekannt, wo Beschäftigte unter Druck gesetzt und die neuen Arbeitszeitregeln unterlaufen werden. Nach Fällen in Wien und Salzburg liegt nun auch in Tirol ein Arbeitsvertag vor, in dem das Recht auf freiwillige Ablehnung von Überstunden umgangen wird. AK Präsident Erwin Zangerl sieht sich in seinen Warnungen vor den Auswirkungen des Arbeitszeitgesetzes bestätigt. „Es ist, was es ist – ein Husch-Pfusch-Gesetz, an dem man in den nächsten Jahren herumdoktern wird. Und die Leidtragenden sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Wirtschaftshörigkeit der Regierung ausbaden müssen“, so Zangerl. Weitere Betroffene, bitte bei der AK melden!

Nachdem in Salzburg einem Bewerber ein Dienstvertrag mit höchst zweifelhaftem Inhalt in Bezug auf die Mehr- und Überstundenregelung vorgelegt wurde, ist auch in Tirol ein derartiger Vertrag aufgetaucht. In dem der AK Tirol vorliegenden Arbeitsvertag für Arbeiter im Hotel- & Gastgewerbe eines großen Betriebes am Arlberg heißt es: „Der Arbeitnehmer erklärt seine ausdrückliche und freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes eine Tagesarbeitszeit von bis zu 12 Stunden sowie eine Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden leisten zu wollen.“

AK Präsident Erwin Zangerl sieht die Kritik der AK am neuen Arbeitszeitgesetz einmal mehr bestätigt. „Wie mit den Menschen hier umgegangen wird, ist sitten- und rechtswidrig, das Recht auf freiwillige Ablehnung von Mehrarbeit ist nichts wert“, so Zangerl. Für ihn sind derartige Zusätze in Dienst- bzw. Arbeitsverträgen auch kein Einzelfall, sondern es wird systematisch versucht, die Mehr- und Überstundenregelung zu umgehen.

„Mit so einem Vertag muss ich freiwillig erklären, dass ich freiwillig auf mein Recht auf Freiwilligkeit verzichte, da ich ansonsten meinen Job verliere bzw. gar nicht bekomme. Das ist Zynismus in türkis-blauer Reinkultur“, sagt Zangerl. Für ihn ist klar, dass das Gesetz nicht repariert, sondern neu verhandelt werden muss, auf Augenhöhe mit den Arbeitnehmervertretern.

Denn auch wenn das von der türkis-blauen Koalition mit 1. September des Jahres durchgedrückte Gesetz ein Ablehnungsrecht des Arbeitnehmers vorsieht, gibt es keine Sanktionen, sollte dieses Recht missbraucht werden. Außerdem gibt es für betroffenen Beschäftigte keinen Kündigungsschutz mit aufschiebender Wirkung. Diese haben nur die Möglichkeit, eine Kündigung im Nachhinein beim Arbeits- und Sozialgericht anzufechten.

„Man verkauft die Menschen einmal mehr für dumm und glaubt, dass man einfach über alle und alles drüberfahren kann. Jetzt sich hinzustellen und groß davon zu sprechen, man verschärfe Tonart und Strafen gegen Betriebe, die gegen das Gesetz verstoßen, ist reine Show, da man auf der anderen Seite die Betriebe gar nicht mehr wirklich kontrollieren bzw. im Fall eines Verstoßes nur noch aufklären und beraten will – siehe Abschaffung des Kumulationsprinzips. Alles, was man jetzt reparieren möchte, führt nur zu weiteren Problemen und Unsicherheiten, denn dieses Husch-Pfusch-Gesetz hat nur den Zweck, die Arbeitnehmerrechte sukzessiv zu demontieren“, so Zangerl.

Für den Tiroler AK Präsidenten braucht es ein neues Arbeitszeitgesetz, das den Arbeitnehmerschutz ebenso regelt, wie Freizeitansprüche und Urlaub.

„Wenn man auf die irrwitzige Idee kommt, das Recht, etwas freiwillig zu tun bzw. nicht zu tun, in ein Gesetz zu schreiben, braucht man sich nicht zu wundern, dass der Schuss nach hinten losgeht. Davor haben wir gewarnt und diese Warnungen wurden in den Wind geschlagen. Und die Leidtragenden dieser Politik sind einmal mehr die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, sagt Zangerl. 

Rückfragen & Kontakt:

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol, Pressestelle
Dir.-Stv. Dr. Elmar Schiffkorn
0512/5340 – 1280
elmar.schiffkorn@ak-tirol.com

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