20 Jahre Washingtoner Abkommen – ein Meilenstein

Wien (OTS) Der 17. Jänner 2001 markiert einen Meilenstein im Umgang Österreichs mit seiner NS-Vergangenheit: Vor genau 20 Jahren unterzeichneten in Washington, D.C. Vertreterinnen und Vertreter der Republik Österreich, der Vereinigten Staaten von Amerika und von NS-Opferorganisationen eine gemeinsame Erklärung, das „Joint Statement“. Es war die Grundlage für ein Abkommen zwischen Österreich und den USA zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus. Der völkerrechtliche Vertrag wurde in Form eines Notenwechsels festgeschrieben und am 23. Jänner 2001 in Wien durchgeführt.

Das Abkommen enthielt ganz konkrete Maßnahmen für NS-Opfer und deren Nachkommen. Jede einzelne war ein großer Schritt, vielfach mit Bedeutung bis in die Gegenwart. In den Jahren seit 2001 wurde eine sofortige Entschädigung an NS-Überlebende für entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände umgesetzt; der Allgemeine Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus wurde eingerichtet, um eine umfassende Lösung offener Fragen der Entschädigung von NS-Opfern zu ermöglichen, und eine eigens eingesetzte Schiedsinstanz prüfte Anträge auf Naturalrestitution und empfahl Rückstellungen von Liegenschaften sowie von Vermögen jüdischer Gemeinschaftsorganisationen im öffentlichen Eigentum. Weiters brachte das Washingtoner Abkommen unter anderem zusätzliche Sozialleistungen für überlebende NS-Opfer im Bereich der Opferfürsorge, des Pflegegeldes und der Pensionsversicherung, eine beschleunigte Restitution von Kunstgegenständen sowie die Unterstützung für die Restaurierung und Erhaltung jüdischer Friedhöfe in Österreich.

20 Jahre nach Abschluss des Washingtoner Abkommens sind die darin vereinbarten Maßnahmen zugunsten von NS-Opfern im Wesentlichen umgesetzt.

Stuart E. Eizenstat, damals Chefverhandler des Washingtoner Abkommens für die Vereinigten Staaten, würdigt die „bemerkenswerte Arbeit“ des Allgemeinen Entschädigungsfonds und fasst zusammen: „Insgesamt sollten wir den 20. Jahrestag des Washingtoner Abkommens als einen wichtigen Schritt der Aufarbeitung der österreichischen Vergangenheit während des Zweiten Weltkriegs betrachten.

Als Aufgaben für die Zukunft bleiben die Förderung und Verbreitung von Wissen um den Nationalsozialismus, seine Folgen und das Schicksal seiner Opfer sowie die Wahrung des Andenkens an die Opfer – sie werden vom Nationalfonds weiter wahrgenommen.

Für Hannah Lessing, Generalsekretärin des Nationalfonds der Republik Österreich, des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus und des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich, ist das Abkommen mit seiner Umsetzung auch wegweisend für die Zukunft: „Dass wir in den vergangenen 20 Jahren in Österreich so viel für die Opfer erreichen konnten, macht deutlich, wie viel man mit Willen, Einsatz und Commitment bewegen kann – das ist für mich der Geist des Washingtoner Abkommens.

Aus Anlass des 20-jährigen Jubiläums des Washingtoner Abkommens wird nun der Schlussbericht des Antragskomitees des Allgemeinen Entschädigungsfonds in einer Online-Veranstaltung präsentiert. Auf 562 Seiten dokumentiert das Buch nicht nur die Arbeit des Antragskomitees, sondern auch die Dimension des nationalsozialistischen Vermögensentzugs und die Restitutions- und Entschädigungsmaßnahmen der Zweiten Republik. Die Veranstaltung ist am 19.1.2021 ab 17:30 Uhr via Zoom für alle Interessierten frei zugänglich.

Präsentation des Schlussberichts des Antragskomitees

PROGRAMM

Begrüßung
MAG. HANNAH LESSING (Generalsekretärin des Nationalfonds der Republik Österreich und des Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus)

Grußbotschaft
MAG. WOLFGANG SOBOTKA (Nationalratspräsident und Vorsitzender des Kuratoriums des Allgemeinen Entschädigungsfonds)

Vom Washingtoner Abkommen zum Entschädigungsfonds
DR. HANS WINKLER (ehem. Leiter des Völkerrechtsbüros, maßgeblich an den Verhandlungen, die zum Washingtoner Abkommen 2001 führten, beteiligt)

Zur Tätigkeit des Antragskomitees
SIR FRANKLIN BERMAN (ehem. Vorsitzender des Antragskomitees)

Zur Vermögensentschädigung in der Praxis
MAG. CHRISTINE SCHWAB (ehem. Stv. Generalsekretärin des Allgemeinen Entschädigungsfonds)

Im Anschluss Diskussion der TeilnehmerInnen und Fragen aus dem Publikum.

Moderation:
MAG. HANNAH LESSING

Datum: 19.01.2021, 17:30 – 18:30 Uhr

Ort: Wien, Österreich

Url: https://us02web.zoom.us/j/86162136671?pwd=WEJtTWxVQ2VHSDV5UkxLV082SjdlZz09

Rückfragen & Kontakt:

Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus
+43 1 408 12 63
presse@nationalfonds.org

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Quelle

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