20. Wiener Landtag (5) | PID Presse

Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2016

Wien (OTS/RK) - Volksanwalt Dr. Günther Kräuter bedankte sich für das Lob an die Volksanwaltschaft. Kritik übte er an - nach wie vor bestehenden - Wartezeiten auf Operationen sowie der Existenz von Gangbetten. Nach seinen Worten müsse die Politik die Handhabung zur Vermeidung derartiger Zustände eindeutiger formulieren. Auch lehnte er die Unterbringung von Jugendlichen und Kindern in der Erwachsenen-Psychiatrie ab. Das Mindestsicherungsthema sei „sehr sensibel“ und kontrovers; die Mindestsicherung gehöre bundesweit geregelt.

Volksanwalt Dr. Peter Fichtenbauer lobte am Wiener Landtag dessen „Solidarität mit der Volksanwaltschaft“. Andere Landtage sollten ebenfalls nicht auf die Möglichkeit von Prüfungen verzichten. Es solle keine, wie er wörtlich meinte, „Prüflücke“ entstehen. Die Verfahren rund um Einbürgerungen dauerten ihm nach wie vor zu lange. In manchen Fällen betrage die Erledigungszeit fast drei Jahre. Auch die Lärmsituation vor Lokalen in Wien gehöre seiner Meinung nach deutlich verbessert.

Der Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2016 wurde einstimmig angenommen. Die sieben eingebrachten Anträge von NEOS, ÖVP und FPÖ bekamen allesamt keine Mehrheit.

Utl.: Änderung des Wiener Krankenanstaltengesetzes 1987 – Wr. KAG

LAbg Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) kritisierte die beabsichtigte Handhabung der Rufbereitschaft für Ärztinnen. Hauptgrund für seine Ablehnung sei eine fehlende Betriebsvereinbarung, die den genauen Ablauf der Bereitschaft regeln solle. Es wundere ihn, warum sich die Gewerkschaft nicht eingeschaltet habe. Die zu erwartende Einsparung von rund zehn Millionen Euro gehe auf Kosten der untersten Ebene, sagte er weiters. Den PatientInnen bringe die neue Regelung „überhaupt nichts“. Vor der Einführung des Bereitschaftsdienstes müsste ein Notfallzentrum errichtet werden.

LAbg. MMag.a Dr.in Gudrun Kugler (ÖVP) kündigte an, der Novelle des Krankenanstaltengesetzes nicht zuzustimmen. Bezüglich der Rufbereitschaft für ÄrztInnen gehe auch ihr die Existenz einer Betriebsbewilligung ab. Darüber hinaus kritisierte sie, dass neu angestellte ÄrztInnen nur einen Einjahresvertrag bekämen und fachspezifische Vordienstzeiten nicht in allen Fällen angerechnet würden. Kosten für Weiterbildung müssten ÄrztInnen zudem vorfinanzieren, wobei die Kosten jährlich 3.000 Euro nicht überschreiten dürften. Abschließend brachte sie einen Antrag betreffend die Unterstützung für Schwangere in Krisensituationen ein.

LAbg. Birgit Meinhard-Schiebel (Grüne) sagte, die ärztliche Versorgung mit FachärztInnen an Feiertagen und an Wochenende sei gewährleistet. Dies sei gesetzlich vorgeschrieben.

LAbg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ) bezeichnete das Wiener Gesundheitswesen als „aufgeblasene Jobmaschine“. Das Gesetz sei zwar erweitert und überarbeitet worden, eine klare Leitlinie fehle aber. Es widerspiegle eine „Dominanz der Verwaltung und Bürokratie“. Seiner Ansicht nach komme die Rufbereitschaft für die Ärzteschaft um zehn Jahre zu spät. Bezüglich der Ausbildung von TurnusärztInnen bemängelte er, dass der Anspruch auf ein Pflichtpraktikum nicht automatisch gesichert sei. Zudem wundere es ihn, dass die Gewerkschaft zum Thema Einführung der Rufbereitschaft „verstummt“ sei.

(Forts.) hl

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