21. Wiener Landtag (1) | PID Presse

Wien (OTS/RK) - Die 21. Sitzung des Wiener Landtages hat heute, Donnerstag, um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen.

Laut LAbg. Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) sah die Dezentralsierung der Wiener Verwaltung gefährdet: Kompetenzen der Gemeindebezirke würden sukzessive wieder in die Verantwortlichkeit des Landes Wien transferiert. Die Stadt begründe dieses Vorgehen laut Juraczka mit einer „Überforderung des Bezirksbudgets“. Von Bürgermeister Dr. Michael Häupl wollte er in der ersten Anfrage wissen, ob die Stadtregierung bereit sei, sich gegen eine „substantielle Dezentralisierung“ und damit für eine Reform der Wiener Stadtverfassung einzusetzen. Dr. Michael Häupl (SPÖ) antwortete, er könne die von Juraczka befürchtete „schleichende“ Zurücknahme der Dezentralisierung nicht erkennen. Vielmehr würden durch laufende Evaluierung Kompetenzen und Verwaltungsabläufe optimiert, um sicherzustellen, dass das dezentrale Verwaltungssystem kontinuierlich an Veränderungen durch Digitalisierung und Bevölkerungswachstum angepasst werde. Aus dieser Evaluierung sei unter anderem hervorgegangen, dass es zweckmäßig sei, bezirksübergreifende Infrastrukturprojekte mit hohem Investitionsbedarf im Bildungsbereich zentral wahrzunehmen. Daneben gebe es aber auch Kompetenzbereiche, für welche die Bezirke zusätzliche Budgetmittel bekommen würden, zum Beispiel für die ganztägige Kinderbetreuung und die Instandhaltung von Kindergärten und Schulen.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) kritisierte in der zweiten Anfrage, ausländische Mindestsicherungs-BezieherInnen würden häufig Geld in ihre Heimatländer überweisen, um ihre Familien zu unterstützen. Aigner bezeichnete dies als „offenkundigen Missbrauch von Wiener Steuergeldern“. Von Sozialstadträtin Sandra Frauenberger wollte er Maßnahmen erfahren, wie dies künftig unterbunden werden könne. Frauenberger wies Aigner darauf hin, dass im Paragraph 5 Absatz 2 des Mindestsicherungsgesetzes genau normiert sei, wer Mindestsicherung erhalte. AsylwerberInnen gehörten demnach nicht zum anspruchsberechtigten Kreis dieser Regelung, sondern erhielten die Grundversorgung. Einer etwa etwaigen missbräuchlichen Verwendung von Sozialgeldern wirke die Stadt mit einer eigenen Taskforce entgegen, welche die Vergabeprozesse in der MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) kontrolliere. Der FPÖ warf Frauenberger vor, mit suggestiven Anfragen die Debatte über die Mindestsicherung „mit Diskriminierung aufzuladen“ und gefährde somit die Demokratie.

LABg. Gabriele Mörk (SPÖ) erkundigte sich in der dritten Anfrage bei Wohnbaustadtrat Michael Ludwig über geplante Maßnahmen der Stadt, Bauvorhaben in Zukunft noch schneller abwickeln zu können und weiterhin leistbares Wohnen zu ermöglichen. Ludwig verwies auf die Bauordnungsnovelle aus Jahr 2014, welche bereits wichtige Maßnahmen beinhaltet habe wie etwa die Senkung der Kosten sowie die Beschleunigung von Verfahren. Seither sei etwa die Abwickelung von Zubauten sowie von Dachgeschoßausbauten erleichtert worden. Bei der bevorstehenden Novelle stünden nun die Vorteile für die „EndnutzerInnen“ – also MieterInnen - im Vordergrund; durch eine weitere Beschleunigung von Verfahren würden die Kosten für sie weiter sinken. Die Bauordnungsnovelle sehe weiterhin eine Straffung von Planungsverfahren vor; außerdem werde mit ihr der Ausbau barrierefreier Wohngebäude forciert.

LAbg. Christoph Wiederkehr, BA (NEOS) kritisierte in der vierten Anfrage, dass die Landesregierung am Paragraph 68a Abs. 1 Zi. 2 der Wiener Dienstordnung weiterhin festhalte und diese nicht im Rahmen der Besoldungsreform abschaffen wolle. Die Bestimmung regle, dass BeamtInnen aus organisatorischen Gründen frühzeitig in den Ruhestand versetzt werden könnten. Von Bürgermeister Dr. Michael Häupl wollte Wiederkehr die Beweggründe für die Beibehaltung der Norm wissen. Häupl antwortete, eine Ruhestandsversetzung wegen Organisationsänderungen sei in der neuen Dienstordnung nicht mehr vorgesehen. Dies sei allein deshalb schon nicht mehr möglich, weil es keine neuen Pragmatisierungen mehr gebe. Allerdings seien in einer großen Stadtverwaltung Organisationsänderungen in Folge von Verbesserungen der Arbeitsabläufe und Rationalisierungsüberlegungen unvermeidbar. Die Stadt achte jedoch darauf, dass die betroffenen Bediensteten im Dienst behalten bzw. anderweitig eingesetzt werden. Die Ruhestandsversetzung allerdings sei lediglich die „ultima ratio“.

(Forts.) sep/grm

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