23. Wiener Gemeinderat (6) | PID Presse

Bericht über die im Jahr 2016 abgeschlossenen Petitionen

Wien (OTS/RK) - GRin Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) nannte das bestehende Petitionsrecht in Wien einen „guten Anfang“. Allerdings gebe es „viel zu verbessern“. Insbesondere die Unverbindlichkeit von Petitionen würde das „Stimmungsbild der Wiener Bevölkerung trüben“ und bei den Betroffenen „Frust“ hervorrufen. Emmerling regte an, das Petitionsrecht auf die Bezirksebene zu erweitern und PetentInnen die Möglichkeit einzuräumen, ihre Anliegen im Rahmen einer „BürgerInnen-Fragestunde“ vor Beginn der Bezirksvertretungssitzung einbringen zu können. Emmerling brachte diesbezüglich einen Antrag ein. Sie brachte außerdem folgende Anträge ein: betreffend die verpflichtende Einladung von Petitions-EinbringerInnen in den Petitionsausschuss; die Forderung nach einem umfangreicheren Petitionsbericht; die Änderung der Berichtspflicht sowie die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in Kindergärten. Emmerling forderte bei allen Anträgen die Zuweisung in den zuständigen Ausschuss.

GRin Sabine Schwarz (ÖVP) kritisierte, dass die Anzahl eingereichter Petitionen seit Einrichtung des Petitionsausschusses im Jahr 2013 zurückgegangen sei. Sie erklärte diese Entwicklung damit, dass viele BürgerInnen „enttäuscht“ über die Behandlung ihrer Anliegen im Ausschuss seien; es entstehe der Eindruck das Instrument der Petition sei nicht zielführend. Als Beispiel nannte Schwarz das Flächenwidmungsverfahren bei den Siemens-Gründen in Floridsdorf. Hier sei die Flächenwidmung beschlossen worden, noch bevor die Petition, die sich gegen das dortige Projekt ausgesprochen habe, im Ausschuss angehört worden sei. Schwarz brachte einen Antrag ein, in dem die ÖVP die Diskussion von Petitionen im Wiener Gemeinderat fordert.

GRin Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) erklärte, dass Petitionen kein Instrument seien, um „demokratisch gewählte Gremien auszuhebeln.“ PetitionswerberInnen müssten verstehen, dass die Erfolgsaussichten ihrer Anliegen dann geringer seien, wenn sie sich gegen Vorhaben richten, die sich bereits in Umsetzung befinden – so sei das bei den Siemens-Gründen der Fall gewesen. Je früher die Anliegen eingebracht würden, desto höher stünden die Chancen, etwas bewirken zu können. Kickert sprach sich gegen die Forderung der NEOS nach einer verpflichtenden Einladung aller PetentInnen in den Ausschuss aus. So würde man jenen eine Plattform geben, die das Instrument der Petition für „Show-Politik missbrauchen“ würden. Sie befand es für sinnvoller, die für eine Behandlung im Ausschuss notwendige Schwelle von 500 Unterschriften zu senken. So könnten sich auch Personen, die nicht auf die Unterstützung einer Partei bauen könnten, leichter Gehör verschaffen.

Laut GR Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ) zeige der gegenständliche Petitionsbericht, dass die WienerInnen dem Instrument der Petition „misstrauen“. Dies manifestiere sich insbesondere im Rückgang der eingebrachten Petitionen seit Einrichtung des Petitionsausschusses im Jahr 2013. Wansch sagte, Wien befinde sich „in einer Phase der Vorenthaltung einer seriösen und verbindlichen Bürger-Mitbestimmung“. Das Petitionsgesetz habe, so Wansch, „enormes Entwicklungspotenzial“. Es habe bei seiner Einführung im Jahr 2013 „große Hoffnungen geweckt“, diese seien aber „nicht gerechtfertigt gewesen“. PetitionswerberInnen würden „viel Herzblut“ in ihre Anliegen stecken, diese würden im Petitionsausschuss aber „lieblos abgewürgt“. Wansch wiederholte abschließend die Forderung seiner Fraktion nach einer Novellierung des Petitionsgesetzes. Diese sehe unter anderem eine rechtsverbindliche Einladung der PetitionswerberInnen vor sowie eine zügigere Durchführung der Verfahren.

(Forts.) sep

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