24. Wiener Landtag (3) | PID Presse

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Wien (OTS/RK) - LAbg Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) betonte, dass Kontrollrechte in Zukunft ausgebaut werden müssten, insbesondere betreffend ausgelagerter Unternehmungen der Stadt oder Körperschaften öffentlichen Rechts. In eine solche werde der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) umgewandelt. Kontrollrechte seien wichtig für die Oppositionsarbeit, ebenso wie das Recht auf weitreichende Informationen durch Anfragen im Wiener Gemeinderat oder Landtag.

StR Dr. Markus Wölbitsch, MIM meinte, Vorbild für Minderheitenrechte im Gemeinderat und Landtag müsse die Regelung im Nationalrat sein. Wölbitsch forderte eine begleitende Kontrolle des Bundesrechnungshofs zum Betriebsmanagement des Krankenhauses Nord. Dadurch sollten Fehler und Missstände wie in der Bauphase des Spitals vermieden werden. Außerdem sprach sich Wöblitsch dafür aus, die Kompetenzen des Stadtrechnungshofs um die begleitende Kontrolle bei der Errichtung von Großprojekten auszuweiten.

LAbg Birgit Hebein (Grüne) stellte fest, dass die Opposition es nicht geschafft hätte, von ihren Minderheitenrecht Gebrauch zu machen und selbst eine Untersuchungskommission einzuberufen. Stattdessen hätte es der Regierung bedurft, Oppositionsarbeit zu leisten und die Kommission zum KH Nord einzuberufen. Die Regelung im Nationalrat könne kein Vorbild sein, da die ÖVP und FPÖ einen Untersuchungsausschuss zum „BVT-Skandal“ mit formellen Argumenten „abgedreht“ hätten. Rot-Grün hätte eine Aufwertung des Kontrollamts zu einem Stadtrechnungshof mit besseren Kontrollrechten und mehr Transparenz umgesetzt, „deshalb werden wir das auch mit der Novelle der Geschäftsordnung schaffen“.

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) kritisierte, dass die Stadtregierung und insbesondere die SPÖ das Krankenhaus Nord bis vor kurzem „schöngeredet“ hätte, jetzt aber selbst „eilig“ eine Untersuchungskommission einsetze. Die Transparenz und Kontrolle, die Rot-Grün nun über die selbst eingerichtete Untersuchungskommission herstellen wolle, sei laut Kowarik auch „am Dienstweg möglich“, schließlich unterstehe der KAV dem Bürgermeister und der Gesundheitsstadträtin.

LAbg Christian Deutsch (SPÖ) sagte, der „abgeblockte BVT-Untersuchungsausschuss“ im Nationalrat zeige, wie ÖVP und FPÖ mit Minderheitenrechten der Opposition umgingen, wenn mögliche „Skandale“ aufgedeckt werden sollten. In Wien, das vorbildlich in Sachen Minderheitenrechte sei, nach mehr Minderheitenrechten zu verlangen sei eine „Chuzpe“. Die Stadtregierung stelle mit dem Gesetz sicher, dass alle Parteien an der Kommission teilnehmen könnten. Die Untersuchungskommission dürfe aber nicht als „politische Showbühne“ missbraucht werden, warnte Deutsch.

Gesetzesentwurf mit dem die Wiener Stadtverfassung
hinsichtlich Untersuchungskommissionen geändert wird

LAbg Christoph Wiederkehr, BA (NEOS) freute sich, dass die Untersuchungskommission auf 18 Mitglieder aufgestockt werde – dies sei „demokratiepolitisch sinnvoll“ damit alle Parteien daran teilnehmen könnten. „Demokratiepolitisch bedenklich“ sei aber, dass ÖVP und FPÖ gegen die Anhebung der Mitgliederzahl stimmen wolle und damit auch gegen die Teilnahme der NEOS an der Untersuchungskommission. Die beiden Parteien seien auch für eine „Gesprächsblockade“ in der Allparteien-Arbeitsgruppe für eine Novelle der Geschäftsordnung verantwortlich. Damit verhinderten sie eine Reform der Stadtverfassung und der Geschäftsordnung, die noch mehr Minderheitenrechte garantiere.

LAbg Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) konterte seinem Vorredner: Die Einbeziehung aller Fraktionen in die Untersuchungskommission müsse anders geregelt werden als durch das bloße Aufstocken der Mitgliederzahl. Statt die Zahl nach jedem Wahlgang nachzubessern müsse es einen Automatismus geben, der sicherstelle, dass alle Parteien vertreten sein könnten. Deshalb stimme seine Fraktion auch gegen die geplante Änderung. Ohne umfassende Novelle der Geschäftsordnung sei es nach wie vor so, dass die „Spielregeln“ für Untersuchungskommissionen von Rot-Grün geschrieben würden und sich Rot-Grün nach den eigenen Spielregeln selbst kontrollierten – und auch bestimmen könnten, wann die Untersuchung abgeschlossen werde. Vorbild für ein echtes Kontrollrecht der Opposition sei die Regelung im Bund, wiederholte Juraczka.

(Forts.) ato/lit

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