24. Wiener Landtag (4) | PID Presse

Gesetzesentwurf mit dem die Wiener Stadtverfassung hinsichtlich Untersuchungskommissionen geändert wird

Wien (OTS/RK) - LAbg David Ellensohn (Grüne) begrüßte den Vorschlag zur Aufstockung der TeilnehmerInnenzahl von 15 auf 18 und die damit einhergehende Gewährleistung, dass alle Fraktionen in der Untersuchungskommission vertreten sind. Im „großen Paket“, das derzeit in der Allparteien-Arbeitsgruppe für eine Novelle der Geschäftsordnung verhandelt werde, gebe es noch in vielen Bereichen Gesprächsbedarf. Den Aspekt der TeilnehmerInnenzahl picke man sich jetzt heraus um eine Teilnahme aller Fraktionen in der U-Kommission zum KH Nord sicherzustellen. Im Kern gehe es darum eine Regelung analog zu anderen Ausschüssen zu finden. Die Regelungen im Nationalrat sah er anlässlich der aktuellen Vorgänge rund um den abgelehnten BVT-Ausschuss nicht als Vorbild. So könne im Nationalrat die Geschäftsordnungskommission Anträge trotz Minderheitenrecht ablehnen.

Für LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) sei eine schnelle Regelung, die allen Fraktionen die Teilnahme an der U-Kommission ermöglicht, „demokratiepolitisch geboten“. Er betonte, dass alle Abgeordneten die Aufgaben hätten Kontrolle auszuüben, daher sei es nur logisch, dass auch die Regierung eine U-Kommission einsetze. Eine umfassende Reform der Untersuchungskommission werde langfristig verhandelt. Die vorliegende kleine Änderung sei aber zu diesem Zeitpunkt wichtig. Eine Übernahme der Praxis des Nationalrats hält er für eine „gefährliche Drohung“. Man könne gewisse Aspekte im Gemeinderat und Landtag übernehmen, keinesfalls jedoch alles „sklavisch“ kopieren.

Auch LAbg Birgit Hebein (Grüne) sprach sich dafür aus, alle Fraktionen an der U-Kommission teilnehmen zu lassen. Dies sei für Kontrolle und Transparenz wichtig. Angesichts des bevorstehenden EU-Vorsitzes und der aktuellen Vorkommnissen um das Bundesamt für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung (BVT) herrsche ein Vertrauensverlust in der Bevölkerung und unter ExekutivbeamtInnen. Daher brachte Hebein einen Antrag betreffend der Sicherheit der Ratspräsidentschaft 2018 ein.

LAbg Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) zeigte sich ob des Zustandekommens der vorliegenden Änderung der Wiener Stadtverfassung verwundert: Wesentliche Forderungen der Opposition zu Beweisanträgen und Zeugenladungen blieben ungehört. Die Änderung sei auch „handwerklich schlecht“, die Aufstockung auf 18 KommissionsteilnehmerInnen sei keine langfristige Lösung, sondern gelte nur für die derzeitige Zusammensetzung des Landtags. Die freiheitliche Fraktion sei auch für eine Zulassung der NEOS zur U-Kommission, gebe sich allerdings nicht so „billig“ her. Er brachte einen Antrag ein, mit dem die Wiener Stadtverfassung in mehreren Punkten – insbesondere zu U-Komissionen und deren Einberufung, Zusammensetzung und Befugnissen ihrer Mitglieder – geändert wird.

Zwei Anträge der ÖVP sowie der Antrag der FPÖ zur Änderung der Wiener Stadtverfassung wurden vom Landtagspräsidenten Prof. Harry Kopietz (SPÖ) nach Prüfung für nicht zulässig erklärt. Auch der Antrag der SPÖ und Grünen wurde nicht zugelassen. Nach einer Diskussion zur Geschäftsordnung verließen die Fraktionen FPÖ, ÖVP und NEOS für die Dauer der Abstimmung den Sitzungssaal.

Abstimmung: Mit den Stimmen der Grünen und SPÖ angenommen.

(Forts.) gaa/lit

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