25 Jahre Kinderrechtskonvention in Österreich – UNICEF fordert: Österreich soll Vorreiterrolle nicht aufgeben

Kinderrechte sind kein Luxus, sondern gelten für jedes Kind gleichermaßen. Bei der rechtlichen Verankerung dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Daher fordern wir die österreichischen Parteien ungeachtet des Ausgangs der Nationalratswahl im Oktober dazu auf, sich für die Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls der UN KRK einzusetzen

Dr. Gudrun Berger, Geschäftsführerin UNICEF Österreich

Wien (OTS) - Heute vor genau 25 Jahren trat in Österreich die UN-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) in Kraft. Anlässlich dieses Jubiläums und der bevorstehenden Nationalratswahl ruft UNICEF Österreich die Parteien auf, die Kinderrechte in ihrem politischen Wirken stets zu beachten.

Im Jahr 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Generalversammlung beschlossen und 3 Jahre später trat sie in Österreich in Kraft. Seitdem wurde sie um drei sogenannte Fakultativprotokolle erweitert. Das erste beinhaltet die Rechte von Kindern in Konflikten, das zweite ihren Schutz vor Kinderhandel und sexueller Ausbeutung und das dritte die Möglichkeit eines Mitteilungsverfahrens an den UN-Kinderrechtsausschuss. Während die ersten beiden hierzulande schon ratifiziert wurden (in den Jahren 2002 bzw. 2004), besitzt das dritte leider noch keine Gültigkeit. Es ist also nicht möglich im Falle einer Kinderrechtsverletzung in Österreich eine individuelle Beschwerde beim UN-Kinderrechtsausschuss einzulegen.

In anderen kinderrechtlichen Bereichen hat Österreich allerdings eine Vorreiterrolle eingenommen. So trat das absolute Verbot von Gewalt in der Erziehung schon 1989, also 3 Jahre vor der Ratifizierung der KRK, in Kraft. Österreich war damit weltweit erst das vierte Land, das solch ein Gesetz verabschiedete. Das Wahlalter - etwa bei der Nationalratswahl - wurde auf 16 gesenkt, um auch jüngeren Menschen die Möglichkeit zu geben, über die Zukunft ihres Landes mitzubestimmen und im Jahr 2011 wurde das sogenannte Bundesverfassungsgesetz über die Rechte der Kinder verabschiedet, in dem zumindest einige wichtige Punkte aus der KRK, wiederzufinden sind, wie etwa die vorrangige Erwägung des Kindeswohls bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen (Artikel 1) und das Recht auf angemessene Beteiligung und Berücksichtigung der Meinung (Art. 4).

UNICEF appelliert an Parteien: Keine Kompromisse bei rechtlicher Verankerung

„Kinderrechte sind kein Luxus, sondern gelten für jedes Kind gleichermaßen. Bei der rechtlichen Verankerung dürfen keine Kompromisse eingegangen werden. Daher fordern wir die österreichischen Parteien ungeachtet des Ausgangs der Nationalratswahl im Oktober dazu auf, sich für die Ratifizierung des dritten Fakultativprotokolls der UN KRK einzusetzen“, so Dr. Gudrun Berger, Geschäftsführerin von UNICEF Österreich.

Ungleichheit und Bildungschancen: Die Globalen Ziele als Handlungsmaßstab (Sustainable Development Goals - SDGs)

Seit 2015 geben die Globalen Ziele (SDGs) den Rahmen vor, in dem die weltweite Entwicklung stattfinden soll. Sie gelten auch in Österreich.

Nicht alle Kinder profitieren gleichermaßen vom Wohlstand in Österreich. In der kürzlich veröffentlichten Report Card 14 vom UNICEF-Forschungsinstitut Innocenti wurde das Abschneiden reicher Länder in Bezug auf die 17 Globalen Ziele (Sustainable Development Goals - SDGs) analysiert. Demnach leben 18,2 Prozent der Kinder in Österreich in relativer Einkommensarmut, womit Österreich zwar unter dem Durchschnitt aber hinter Australien, Deutschland oder Slowenien liegt (SDG 1: Armut beenden). In Bezug auf qualitative Bildung liegt Österreich bei den 41 untersuchen EU/OECD Ländern im Mittelfeld. Rund 70 Prozent der 15-Jährigen erreichen grundlegende Kompetenzen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften (SDG 4: Hochwertige Bildung sicherstellen). Der Bericht zeigt auch, dass sich eine sozioökonomische Besserstellung überdurchschnittlich stark auf Bildungsergebnisse auswirkt. So erhöht die Verbesserung von sozioökonomischen Faktoren von Familien das Abschneiden von 15-jährigen in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften um 44,4 Punkte in der PISA-Studie (Durchschnitt: 38,1 Punkte).

Im Unterschied zu den Millennium Development Goals (MDGs) sind die SDGs globale Ziele. Alle 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen haben sich im Jahr 2015 verpflichtet bis 2030 an deren Erreichung auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu arbeiten. Daher gilt es auch in Österreich, das selbst an der Formulierung der Ziele beteiligt war, an Fortschritten für jedes einzelne dieser Ziele zu arbeiten, konkrete Maßnahmen zu formulieren und diese umzusetzen. Nur mit der Umsetzung der SDGs in Verknüpfung mit den Kinderrechten kann Österreich in diesem Bereich Vorreiter bleiben.

Rückfragen & Kontakt:

Anfragen zu Kinderrechten in Österreich:
David Hagen, UNICEF Österreich, +43 1 879 21 91-55, david@unicef.at
Anfragen zur Umsetzung der SDGs in Österreich:
Corinna Geißler, UNICEF Österreich, +43 1 879 21 91-65, geissler@unicef.at

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