36. Wiener Landtag (5) | PID Presse

Gesetzesentwurf zur Änderung des Wiener Frühförderungsgesetzes, des Wiener Kindergartengesetzes und Wiener Tagesbetreuungsgesetzes

Wien (OTS/RK) LAbg. Mag. Markus Gremel (SPÖ) erinnerte: Niemand in der Stadtregierung wolle, dass Kinder im Kindergarten Kopftücher tragen. Allerdings gebe es in Wien weniger als einen Fall im Jahr. Im Gesetz gehe es darum, Regelungen festzuschreiben, die in der Praxis funktionierten, so Gremel. Und das sei eben das offene Gespräch zwischen PädagogInnen und Eltern. Die Stadtregierung verfolge den Ansatz, gemeinsam Lösungen zu finden, und das habe sich bisher bewährt. Die Stadt befolge damit auch die Vorgaben der Broschüre „Werte leben, Werte bilden“, zu deren Herausgebern auch das Bildungsministerium gehöre. Das zeige, dass das Vorgehen der Stadt „doch nicht so der Vorstellung des Bundes“ widerspreche. Mit der Novelle werde es künftig zudem möglich sein, bei Zuwiderhandeln Geldstrafen zu verhängen. Gremel glaubte aber, dass es „kein einziges Mal dazu kommen wird“. Wien halte sich jedenfalls inhaltlich an die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, lege aber den Fokus verstärkt auf Elternarbeit.

LAbg. Christoph Wiederkehr, MA (Neos) kritisierte, dass die Verhandlungen um die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom „Gezerre um das Kopftuch im Kindergarten geprägt war“. Das sei bei einem derart wichtigen Thema wie der Zukunft der Elementarpädagogik kontraproduktiv. Jedenfalls befürworte er die Wiener Praxis beim Thema Kopftuch, das Gespräch mit den Eltern zu suchen. Wiederkehr war es besonders wichtig, den Fokus auf die Qualität der PädagogInnen zu richten. Diese hätten „eine unglaublich wichtige Aufgabe in der Stadt“ und seien „prägend“ für die Entwicklung der Kinder. Viele von ihnen würden gute Arbeit leisten, allerdings seien manche für den Job nicht geeignet. Wiederkehr wünschte sich, dass die Stadt schneller reagiere, wenn Fälle von Mobbing an SchülerInnen bekannt würden. Sinnvoll wäre die Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle gegen Mobbing; außerdem müssten die Konsequenzen härter sein und dürften sich nicht auf eine einmonatige Suspendierung beschränken. Zum Thema verstärkte Kontrollen in Kindergärten sagte Wiederkehr: Die Stadt handle „willkürlich und verderbe es privaten Vereinen, einen Kindergarten zu betreiben“.

LAbg. Heinz Vettermann (SPÖ) befand, dass in der Debatte zu wenig über jene Dinge gesprochen werde, die in der Wiener Elementarpädagogik gut liefen. Der Fokus würde zu stark auf einzelne Fälle gelegt. Die Wiener Praxis zeige aber: Man kümmere sich nicht um Scheinprobleme, sondern um qualitätsvolle Pädagogik. Das zu novellierende Gesetz enthalte den Bildungsplan des Bundes, Regelungen zur Sprachförderung und zur Kompetenzförderung sowie eine konsequentere Gangart beim verpflichtenden Kindergartenjahr. Zu den Konkursen privater Kindergartenträger sagte Vettermann: Die Opposition habe immer stärkere Kontrollen gefordert. Jetzt, da sie die Stadt durchführe und im Bedarfsfall auch Förderungen stoppe, käme von der Opposition wieder Kritik. Zur wegen des Verdachts auf Mobbing suspendierten Lehrerin sagte er: Es gebe schon jetzt eine Meldestelle gegen Gewalt an Schulen. Vettermann sprach auch das Thema Sexualkunde an Schulen an. Hier müsse ein wissenschaftlicher Zugang gefunden werden, Sexualität zeitgemäß zu vermitteln, denn sie soll von Schülern „positiv erlebt werden“. Dazu könne man auch mit Vereinen und Beratungsstellen zusammenarbeiten, nicht aber mit dem Verein „Teen Star“, denn dieser erfülle diese Voraussetzungen nicht. Deshalb forderten SPÖ und Grüne mittels Antrags das Bildungsministerium auf, in Übereinstimmung mit dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik die Durchführung von sexualpädagogischen Workshops des Vereins zu untersagen.

Abstimmungen: Der Abänderungsantrag der ÖVP wurde abgelehnt. Die Gesetzesnovelle wurde mehrheitlich beschlossen. Der NEOS-Antrag betreffend die Einrichtung einer Mobbingstelle wurde abgelehnt. Der Antrag von Rot-Grün wurde angenommen.

Novelle des Wiener Kindergartengesetzes

LAbg. Mag. Bettina Emmerling (Neos) nutzte ihre Redezeit, um folgende Anträge einzubringen: Die gesetzliche Verankerung eines transparenten Anforderungs- und Kriterienkatalogs für private Trägerorganisationen; Einsatz von AssistenzpädagogInnen zur Unterstützung der diplomierten KindergartenpädagogInnen bei privaten Trägerorganisationen.

LAbg. Sabine Schwarz (ÖVP) brachte einen Abänderungsantrag betreffend das Wiener Kindergartengesetz ein, der die Übermittlung von Daten zur erfolgten Sprachförderung eines Kindes zum Inhalt hatte. Weitere Anträge betrafen die Abgeltung von allenfalls entstehenden Mehrkosten für private Kinderbetreuungseinrichtungen durch die Novelle; den Verlust von Ganztages-Kindergartenplätzen; die Attraktivierung des Kindergarten-Berufsfeldes sowie die Evaluierung des Kindergartengesetzes im Sinne einer Anhebung der Qualität.

Abstimmungen: Der Abänderungsantrag der ÖVP wurde abgelehnt. Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen von SPÖ, Grüne und Neos beschlossen. Die Neos-Anträge wurden abgelehnt. Abgelehnt wurde auch der ÖVP-Antrag betreffend die Abgeltung von Mehrkosten für private Kinderbetreuungseinrichtungen, so auch jener zur Sicherung von Ganztagesplätzen. Die Anträge betreffend die Attraktivierung des Kindergarten-Berufsfeldes sowie jener zur Evaluierung des Kindergartengesetzes wurden einstimmig den zuständigen Ausschüssen zugewiesen.

(Forts.) sep

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