38. Sitzung des Wiener Landtages (6) | PID Presse

Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2018

Wien (OTS/RK) LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) sagte, das Verwaltungsgericht sei seit seiner Einrichtung 2014 ein Garant für qualitätsvollen Rechtsschutz: BürgerInnen könnten über das Gericht rasch zu ihrem Recht kommen. Mit 83.000 absolvierten Verfahren seit der Gründung sei das Gericht ein „Erfolg“ und zurecht von allen Fraktionen prinzipiell unterstützt. Die Forderung des Gerichtspräsidenten nach mehr Personal sei gerechtfertigt, allerdings gab Stürzenbecher zu bedenken, dass Richter im Bund ebenfalls über Personalmangel klagten. Die Belastung der Verwaltungsrichter sei auf eine vom Verfassungsgerichtshof verlangte Reduktion der Kompetenzen der Rechtspfleger zurückzuführen, die nun Richter nicht mehr im Ausmaß wie vorher entlasten könnten. Er begrüßte die jüngste Novelle zum Verwaltungsgerichtshof, die seinem Präsidenten ein Rederecht im Landtag einräumt und die Ausweisung des Budgets für das Gericht in den Stadtfinanzen vorsehe – letzteres sorge für mehr Sichtbarkeit für das Gericht und seine Leistungen. Er kritisierte seine Vorredner von FPÖ und NEOS, die die Bestellung der Richter als „undemokratisch“ bezeichnet hätten; Wien bestelle die Verwaltungsrichter nach demselben Prinzip wie in der Verfassung im Bund vorgesehen.

LAbg. Mag. Günter Kasal (FPÖ) brachte den von seinem Fraktions-Vorredner angekündigten Antrag zur Offenlegung der Aktenlage rund um die VBW-GÖD ein.

Präsident des Verwaltungsgerichtes Dr. Dieter Kolonovits bedankte sich für die, durch die Novelle des Gesetzes zum Verwaltungsgericht eingeräumte, Möglichkeit im Landtag zu sprechen. In seiner Rede zog er Bilanz über fünfeinhalb Jahre Tätigkeit seines Gerichts. Mit 16.000 Verfahren pro Jahr und 178 Akten pro Richter hätte das Verwaltungsgericht Wien die höchste Akten-Einlauf-Zahl unter den Bundesländern, die Aufstockung um sechs neue Richter und ebenso viele Verwaltungsposten sei ein richtiger Schritt. Um Verfahren im Sinne der Bürgerinnen und Bürger noch rascher abzuwickeln und ihnen möglichst rasch Rechtssicherheit geben zu können, sei eine Aufstockung um weitere acht Richter notwendig. Auch müssten die Richter entlastet werden, indem Rechtspfleger wieder vermehrt Mindestsicherungs- und Wohnbeihilfe-Verfahren übernehmen dürften. Derzeit sei das Gericht in einem Amtshaus in der Muthgasse untergebracht – aus Platzmangel seien MitarbeiterInnen-Büros auch im nicht abgesicherten Teil des Gebäudes untergebracht. Derzeit stünden bauliche Änderungen am Gebäude an, damit es künftig einen Bereich für Parteienverkehr und einen zugangsgesicherten Teil mit Büros des Gerichts geben werde.

Abstimmung: Der Tätigkeitsbericht wurde einstimmig angenommen. Der Antrag der FPÖ fand nicht die notwendige Mehrheit.

Zwtl.: Tätigkeitsbericht der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft für das Jahr 2018

LAbg. Mag.a Bettina Emmerling, MSc (NEOS) strich die Wichtigkeit der Einrichtung der Kinder- und Jugendanwaltschaft als Ansprechperson für Kinder und Jugendliche hervor – eine Stelle, die sich ihrer Probleme und Anliegen annehme. Die Bekanntheit der Institution – und auch insbesondere der Bildungs-Ombudsstelle, die sich mit der Bekämpfung von Mobbing oder Gewalt an Schulen beschäftigt – müsse noch weiter gesteigert werden. Schule müsse ein sicherer Ort für alle sein, für Schülerinnen und Schüler, aber auch für Lehrende. Sie sprach sich für eine Aufstockung der Schulpsychologinnen und –psychologen sowie Schulsozialarbeiterinnen und –arbeitern aus. Dass in Verhandlungen mit dem Bund die Zahl der bestehenden Posten gesichert werden konnte sei eine gute Nachricht, Wien dürfe sich aber nicht immer auf den Bund „ausreden“ sondern müsse selbst tätig werden. Auch müsse die Attraktivität der Tätigkeit als Krisenpflegeeltern gesteigert werden. Diese leisteten wichtige Arbeit, die Stadt sei auf ihr Engagement bei der Unterbringung von Kindern in Notsituationen angewiesen.

LAbg. Sabine Schwarz (ÖVP) forderte mehr Qualitätskontrollen bei Fremdunterbringung von Kindern, zum Beispiel in Heimen oder Krisenpflegezentren. Auch der Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft warne vor einem Rückgang der Qualität. Der Job der Krisenpflegeeltern müsse attraktiver werden, unter anderem durch eine neue Art der Anstellung, sagte Schwarz. Sie sprach sich für ein Angebot der Elternbildung aus, nach dem Muster der Steiermark. Jungen Eltern müsste die Möglichkeit gegeben werden, von Anfang an Elternbildung einholen zu können – zum Beispiel durch ein Gutschein-Modell für Kurse und Info-Veranstaltungen zur Elternschaft. Kritik äußerte Schwarz an der Kinder- und Jugendanwaltschaft für deren – von Schwarz als „parteipolitisch“ empfundene – Empfehlung für eine gemeinsame Schule der 6- bis 15-Jährigen. Eine Gesamtschule könne individuelle Interessen und Förderung bestimmter Talente von Kindern nicht leisten, argumentierte Schwarz.

LAbg. David Ellensohn (Grüne) widersprach seiner Vorrednerin: Eine frühe Trennung von Kindern sei nicht zielführend, alle verdienten die gleichen Bildungschancen – unabhängig „von wo die Eltern kommen, welche Sprachen sie sprechen und ob sich jemand mehr oder weniger mit ihnen beschäftigt und sie fördern“ könne. In der Schule sollten alle die gleiche Förderung bekommen. Den Bericht der Kinder- und Jugendanwaltschaft bezeichnete Ellensohn als seinen „Lieblingsbericht“, es sei spürbar, dass dieser von Menschen verfasst sei, die „sich zu 100 Prozent für Kinder und Jugendliche einsetzen“. Die Kinder- und Jugendanwaltschaft dürfe politisch sein – zum Beispiel wenn sie sich gegen Kinderarmut einsetze und gegen die alte ÖVP-FPÖ-Bundesregierung eintrete. Dann nämlich vertrete sie die Interessen der Kinder.

(Forts.) ato

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