39. Wiener Landtag (1) | PID Presse

Fragestunde

Wien (OTS/RK) Die Sitzung des Wiener Landtags hat heute, Freitag, um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen. Die erste Anfrage kam von LAbg. Gerhard Haslinger (FPÖ) zum Wiener Prostitutionsgesetz. Er wollte von Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig (SPÖ) wissen, ob es Bestrebungen seitens des Landes Wien gibt, das seit dem Jahr 2011 unveränderte Gesetz in nächster Zeit zu novellieren. Ludwig antwortete, dass es nach der Gesetzesnovelle 2011 „wesentliche Verbesserungen“ gegeben habe. Dies betreffe vor allem die Zufriedenheit von Anrainerinnen und Anrainer bei der Problematik des Straßenstrichs, aber auch die Prostitution in Lokalen. So seien auf Anregungen aus der Bevölkerung aber auch aus der Bezirkspolitik etwa Einschränkungen bei Betriebszeiten vollzogen worden. Den Erfolg der Novelle sehe man auch an der Anzahl der Beschwerden, die auf einem „äußerst niedrigen Stand“ stagniere. So habe es in den letzten zwölf Monaten nur eine diesbezügliche Beschwerde gegeben. Ludwig betonte auch, dass „für den Erfolg vor allem die sehr enge Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch zwischen der Polizei und den zuständigen Abteilungen der Stadt entscheidend ist“. Auch habe die letzte Novelle die Situation der Sexarbeiterinnen verbessert, denn die Stadt unterstütze die Gesundheitsvorsorge der Prostituierten. Zudem würden mehrere Projekte gefördert, die den Ausstieg von Frauen und Männern aus der Prostitution unterstützen. Sollten sich neue Problemfelder im Bereich der Prostitution ergeben, könne gesetzlich jederzeit reagiert werden. Derzeit sei aber keine Änderung des Gesetzes vorgesehen.

Die zweite Anfrage richtete LAbg. Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ) an Landesrat Peter Hacker (SPÖ). Dabei ging es um den aktuellen Status des Primärversorgungszentrums (PVZ) in der Donaustadt, das laut Medienberichten von der Schließung bedroht war. Hacker ging in seiner Antwort zuerst auf die grundlegenden Anforderungen für PVZs ein. Dabei seien erstmals im niedergelassenen Bereich auch Finanzierungen von den Ländern bzw. der Stadt Wien übernommen worden; bisher seien diese Gelder immer aus dem Bereich der Sozialversicherung gekommen. Die Stadt und das Land Wien waren bisher allein für Ambulanzen zuständig, Ärztekammer und Gebietskrankenkasse aber für den niedergelassenen Bereich. Hacker betonte die geringen Steuerungsmöglichkeiten des Landes bei der Errichtung von PVZs, die sich allein auf die Standortwahl beschränke. Dennoch werde das Land Wien weiterhin das Ziel verfolgen, bis zum Jahr 2025 insgesamt 36 Primärversorgungseinheiten einzurichten. Ihn, Hacker, störe auch, dass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung immer mehr in den privaten Bereich ausgelagert werde, denn Ärztinnen und Ärzte „sind selbstständige Unternehmer“. Zur konkreten Frage sagte Hacker, dass nach internen Schwierigkeiten in der Ordination der Vertrag mit der PVZ Donaustadt von Seiten der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) zum Jahresende 2018 gekündigt worden sei. Er habe aber einen Runden Tisch angeregt, bei dem eine Lösung der Probleme und damit eine Weiterführung des PVZ Donaustadt ermöglicht werden sollte. Diese Anregung habe zu einem guten Ergebnis geführt, denn WGKK und Ärztekammer haben durch eine Änderung der Vorgaben für das PVZ eine Weiterführung ermöglicht. Dieselbe Flexibilität wie in diesem konkreten Fall wünschte er sich auch bei den „grundlegenden Verhandlungen“ mit Sozialversicherung und Ärztekammer. Denn nachdem in diesem Sommer ein Vertrag zwischen den Gesundheitspartnern mit dem Bund fixiert worden sei, müsse nun jedes einzelne Bundesland auch über diesen Vertrag verhandeln. Dies werde „natürlich Zeit in Anspruch nehmen und damit das Ziel, die 36 geplanten PVZs möglichst früh in Wien zu errichten, gefährden“, so Hacker. (Forts.) nic

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