4. AK Klimadialog: Vielschichtiges Problem Energiearmut

WU-Sozialwissenschaftlerinnen Karin Heitzmann und Sandra Matzinger stellen Studie zur Eruierung der Energiearmut in Österreich vor

Wien (OTS) Mehr als 117.000 Haushalte in Österreich können es sich nicht leisten, ihre Wohnräume angemessen warm zu halten. Aber reicht diese Definition aus, um Energiearmut zu beschreiben? Wie kann Energiearmut erfasst werden? Diese Fragen standen heute, Mittwoch, im Mittelpunkt des 4. AK Klimadialogs.

Energiearmut sei ein vielschichtiges Phänomen, führten Karin Heitzmann und Sandra Matzinger von der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU) aus. Die beiden Sozialwissenschaftlerinnen haben im Auftrag des Sozialministeriums die Studie „Definition der Energiearmut“ durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Rahmen des 4. AK Klimadialogs präsentiert. „Eine Definition von Energiearmut muss der Vielschichtigkeit des Phänomens unbedingt gerecht werden. Deswegen sprechen wir von Energiearmutsgefährdung und Energiearmut, um alle beschriebenen betroffenen Personengruppen abzudecken“, so die Studienautorinnen. Voraussetzung für Energiearmut ist immer die Armutsgefährdung selbst. Will man Energiearmut erfassen müssen Wohnraumqualität und Energienutzung, Energiekosten und Energieschulden erhoben werden – einerseits aufgrund subjektiver Angaben (z. B. durch Selbsteinschätzung) andererseits durch objektive (z. B. tatsächlich messbar) Angaben.

„Energie ist nicht nur für die Deckung existentieller Bedürfnisse zentral, sondern auch zur Teilhabe am modernen Leben unabdingbar“, sagt AK Energieexpertin Dorothea Herzele. Die AK kritisiert in diesem Zusammenhang, dass sich die Politik dem Thema Energiearmut zu wenig widmet. In dem kurz vor Weihnachten an die EU-Kommission übermittelten „Entwurf des nationalen Energie- und Klimaplans“ hat die Bundesregierung das Thema Energiearmut – im Gegensatz zu der im Sommer veröffentlichten 80-seitigen integrierten Energie- und Klimastrategie – zwar ausführlicher behandelt, aber ohne konkrete Inhalte. Die im Entwurf des Energie- und Klimaplans vorgenommene Definition von Energiearmut reicht nicht aus, um dem vielschichtigen Problem der Energiearmut gerecht zu werden. Als Maßnahme gegen Energiearmut wird die Mindestsicherung genannt. Angesichts der geplanten Änderungen, die auch jene treffen könnten, die von Energiearmut betroffen sind, ist die Effektivität dieses Instrumentes mehr als fraglich.

Die AK Forderungen:
• Eine einheitliche, praxistaugliche und allgemein anerkannte Definition von Energiearmut
• Eine Reformierung des Bundes-Energieeffizienzgesetzes, um effektive Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung des Energieverbrauchs in energiearmen Haushalten nachhaltig zu gewährleisten.
• Eine umfassende Evaluierung und Reformierung bestehender Schutzbestimmungen für energiearme Haushalte im Bereich der Energiegesetze (zB der Grundversorgung) sowie Ausweitung der Regelungen auf die Wärmeversorgung.
• Errichtung von Beratungsstellen, die den Betroffenen mit unbürokratisch mit Hilfe & Rat zur Seite stehen, wie zb die Ombudsstelle für soziale Härtefälle der Wien Energie.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
+43 1 50165 – 12893
miriam.koch@akwien.at
wien.arbeiterkammer.at

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