4. Wiener Landtag (1) | PID Presse

Fragestunde

Wien (OTS/RK) Die 4. Sitzung des Wiener Landtags in der laufenden Legislaturperiode hat am Donnerstag wie üblich um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen.

Die erste Anfrage stellte LAbg. Dr. Peter Sittler (ÖVP) an Wohnbaustadträtin Vizebürgermeisterin Kathrin Gaál (SPÖ), dabei ging es um Veranlagungen der genossenschaftlichen Sozialbau AG bei der burgenländischen Regionalbank Commerzialbank Mattersburg. Gaál antwortete: „Das ist kein Wohnbauskandal, sondern ein Banken- und Bankenaufsichtsskandal.“ Wer anderes behaupte, betreibe „Täter-Opfer-Umkehr“, sagte Gaál. Österreichweit seien 15 gemeinnützige Bauvereinigungen von der Causa Commerzialbank betroffen, „und das betrifft Bauträger aus verschiedenen politischen Richtungen“. Wer jetzt einen Skandal im Wiener Wohnbau verorte, wolle wohl vom Versagen der Bankenaufsicht ablenken, sagte Gaál.

Die zweite Anfrage kam von LAbg. Dipl.-Ing. Omar Al-Rawi (SPÖ) und ging an Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ), Inhalt waren Änderungen im Wiener Krankenanstaltengesetz, die auch heute zur Beschlussfassung kommen sollten. Hacker erinnerte an die Entstehungsgeschichte, wonach die Bundesländer mehr Flexibilität beim „Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG)“ gefordert hatten – gerade in Zeiten einer Pandemie, wo Spitäler oftmals rasch reagieren müssten, was Bettenzahlen auf Normal- und Intensivstationen und einhergehende Qualitätskriterien betreffe. „Schon in der ersten Welle im vergangenen Mai“ hätten die Bundesländer vom Bund mehr Flexibilität gefordert; der Bund habe das österreichische Krankenanstalten-Bundesgesetz bereits novelliert, jetzt ziehe Wien auf Landesebene nach. „Das ist zu begrüßen“, darin stecke unter anderem eine „Verordnungsermächtigung“ für Länderebene, sagte Hacker, weil Wien somit mehr Intensivbetten („ICU“, „intensive care units“), schaffen könne.

Die dritte Anfrage richtete LAbg. Wolfgang Seidl (FPÖ) an Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ), sie betraf Kritik in einem Bericht des Stadtrechnungshofs an der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ der Magistratsabteilung für Soziales (MA 40). Hacker antwortete: Es gelte, die 650 Millionen Euro an jährlicher Sozialhilfe der Stadt abzuwägen gegen die „7-8 Millionen Euro, etwas mehr als 1 Prozent“, die als „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ zweckgewidmet sind – etwa für das Abwenden des Wohnungsverlusts. „Wenn wir eine Familie mit Kindern vor der Delogierung bewahren können, stehe ich zu diesen Zahlungen“, sagte Hacker. Auch außerordentliche Gesundheitskosten oder Möbelkosten für die Minimalausstattung würden aus diesem Topf unterstützt werden. Die Pandemie habe zu einer „Verdoppelung“ der Ratenvereinbarungen, der Wohnungshilfe, der Energiekosten geführt – allesamt eine soziale Frage in diesen schwierigen Zeiten, „und ich stehe zu diesem Instrument“. Die vorliegende Anfrage wiederum betreffe einen Stadtrechnungshofbericht für den Zeitraum von 2017-2019, wobei der Rechnungshof auf die „vereinheitlichte Dokumentation“ dieser Hilfen pochte – „an der Rechtmäßigkeiten der Hilfen gibt es keine Kritik“, sagte Hacker.

Die vierte Anfrage stellte LAbg. Dolores Bakos, BA (NEOS) an Bildungsstadtrat Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr, MA (NEOS). Inhalt waren Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Abteilung für Staatsbürgerschaft und Einwanderung (MA 35). Wiederkehr wollte hier eine „Stelle mit transparenten Verfahren und schneller Erreichbarkeit“. Laufende Gesetzesänderungen, steigende Verfahrenszahlen und jetzt die Corona-Pandemie stellten die Abteilung vor große Herausforderungen – schon jetzt würden mehr als 150.000 eingereichte Verfahren pro Jahr erledigt. „Und vergessen wir nicht: Die Hälfte aller Verfahren werden noch am selben Tag erledigt“, sagte Wiederkehr. Aber, ja, es gebe Engpässe; mit einem „Soforthilfepaket“ der rot-pinken Stadtkoalition gebe es mehr Personal („plus 10 Prozent“) und ein neues telefonisches Service-Center. Das sei aber nur „ein erster Schritt“, weitere würden folgen, um die Behörde weiter zu entwickeln, sagte Wiederkehr.

Die fünfte Anfrage kam von LAbg. Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) und richtete sich an Klimastadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ). Die Anfrage bezog sich auf „umfassende Verfahrensrechte“ für anerkannte Umweltorganisationen. Czernohorszky sagte: Umweltorganisationen seien wichtige Partner für die Umweltmusterstadt Wien und würden eine wertvolle Arbeit für die Gesellschaft, den Umweltschutz und die Bewusstseinsbildung für Umweltrelevante Themen in der Stadt leisten. Schon jetzt hätten anerkannte Umweltorganisationen Verfahrensrechte und Parteienstellung in UVP-Verfahren; außerdem könnten sie bereits Umweltbeschwerden erheben. Mit der Umsetzung der „Aarhus-Konvention“ in Wien würden die 27 anerkannten Umweltorganisationen künftig weitere Rechte in umweltbezogenen Verfahren bekommen. Einen Gesetzes-Beschluss dazu werde es im laufenden Landtag geben, kündigte Czernohorszky an. Die Aarhus-Konvention ist eine völkerrechtliche Vorgabe für Umweltverfahren, die von Österreich und EU anerkannt wurde. Mit dem Wiener Umweltinformationsgesetz und Umwelthaftungsgesetz seien bereits einige Rechte umgesetzt. Weitere Verfahrensrechte für Umweltorganisationen würden mit dem Beschluss einer Sammelnovelle unter anderem im Nationalparkgesetz, im Wiener Naturschutzgesetz und Jagdgesetz festgeschrieben. In diesem Zusammenhang kündigte der Stadtrat die Einführung einer elektronischen Plattform an, über die sich die Organisationen an den Verfahren beteiligen können, Informationen über Verfahren erhalten und direkt über die Plattform Stellungnahmen abgeben oder Beschwerden gegen Bescheide einreichen können. (Forts.) esl/ato

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