42. Wiener Landtag (6) | PID Presse

Mitteilung des Landeshauptmanns

Wien (OTS/RK) EP-Abg Mag. Lukas Mandl (ÖVP) nannte den Parlamentarismus „eine der großen Erfindungen der Menschheit“, dass nämlich „nicht Gewalt bestimmt, wie wir miteinander leben“ – sondern Mehrheitsentscheidungen im demokratischen Weg. Länger zurück als der österreichische EU-Beitritt 1995 liege „die Wende“ 1989 – diese habe Wien erst die Möglichkeit gegeben, „aufzublühen“ und „vom Rand der freien Welt ins Zentrum“ zu rücken. Seine Arbeitsschwerpunkte im Europäischen Parlament skizzierte Mandl als ein „Europa mit mehr Stärke nach außen und mehr Freiheit nach innen“. Es gelte dabei Wiens und Österreichs Position zu stärken, als Vermittler und im „Überwinden von Gräben“ zu agieren. Als Beispiel nannte er den „Atom-Deal“ mit Iran, der in Wien paktiert wurde und nun – mit Wien als Gastgeber – über die „Pendeldiplomatie“ wieder zum Leben erweckt werden solle. Die sechs Staaten des Westbalkans nannte Mandl „unsere ureigenste Nachbarschaft“ – hier könne Österreich eine größere diplomatische Rolle spielen als irgendwo anders auf der Welt. „Unser Wohlstand, unsere Chancen hängen davon ab, ob es eine europäische Identität, die gelebt werden kann, am Westbalkan gibt“, so Mandl. Er wünschte sich Wien als Innovationsstandort, wo „nicht reguliert, sondern ermöglicht“ werden solle – siehe Berlin, siehe Tel Aviv. Ein großes Anliegen sei ihm auch der Kampf gegen den Antisemitismus. Alle drei Formen des Antisemitismus („der alte, bekannte; der neue, der durch Migration nach Europa kommt; sowie die dritte Säule des Antisemitismus, die das Existenzrecht Israels in Frage stellt“) würden von der Europäischen Kommission, vom Rat, von ganz Europa bekämpft – „dazu müssen wir alle viel tun“, sagte Mandl. Wiewohl Fan des Parlamentarismus meinte Mandl, dass „nicht alles institutionell geregelt werden“ könne – es gehe auch um Emotionen, „wir alle müssen mitempfinden, was europäische Werte bedeuten“.

Änderung des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes

LAbg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) nannte einen Teil der Novelle „vermutlich europarechtswidrig“. Er bezog sich dabei auf das geplante „Duplizierungsverbot“. Das sehe vor, dass die Stadt Wien allerlei Altstoffsammelbehälter „monopolisieren“ könne – und damit auch karitativen Einrichtungen wie der Caritas das Sammeln von Altkleidern untersagen könnte. Damit würden soziale Einrichtungen „verdrängt“ und um ihre Erlöse gebracht. Europarechtswidrig sei das deshalb, so Wiederkehr, weil damit in europäische Grundrechte wie die Unverletzlichkeit des Eigentums und der Erwerbsfreiheit eingegriffen werde. Wiederkehr vermutete, dass die Stadt mit der Monopolisierung „Körberlgeld lukrieren“ wolle – dabei habe die Kommune ohnehin genug Einnahmen. Ein ähnliches Duplizierungsverbot sei im deutschen Bundesland Baden-Württemberg bereits ausjudiziert worden – das Gesetz sei dort aufgehoben worden. „Machen wir in Wien nicht denselben Fehler“, warnte Wiederkehr. Nur, weil die Stadt versichere, man werde die Kleidersammlungen „eh nicht“ verdrängen, heiße das nicht, dass es nicht passieren könne. In einem Antrag forderte Wiederkehr das ersatzlose Streichen des Duplizierungsverbots aus der Novelle.

LAbg. Mag.a Caroline Hungerländer (ÖVP) erinnerte an die Argumente für ein Duplizierungsverbot, welche die Regierungsparteien SPÖ und Grüne im Ausschuss vorgebracht hätten: Mit der Novelle wolle man einer kommenden EU-Verordnung proaktiv vorgreifen. Das greife ihr, Hungerländer, zu kurz – wisse man doch noch gar nicht, was in der EU-Verordnung überhaut enthalten sein werde. Auch warne man vor „Berliner Zuständen“. In der deutschen Hauptstadt gebe es eine Vielzahl an „Privaten Müllsammlern“, die zu einer Vermüllung führten. Warum aber, fragte Hungerländer, solle es bei uns „zu Berliner Zuständen kommen, wenn es in Wien eh funktioniert?“. Das Duplizierungsverbot müsse anders formuliert werden, um karitative Altkleidersammlungen nicht zu verdrängen. Sie stieß sich auch daran, dass falsches Müllentsorgen künftig kein „Vorsatzdelikt, sondern ein Ungehorsamsdelikt“ sein solle – mit Strafen von bis zu 3.500 Euro. Es sei wichtig, dass richtig gesammelt werde, aber das solle „mit Aufklärung passieren, nicht mit drakonischen Strafen“. Auch Hungerländer brachte für die ÖVP einen Antrag ein, mit dem sie das Duplizierungsverbot aus der Novelle streichen wollte.

Labg. Dr.in Jennifer Kickert (Grüne) erwiderte: Der ÖVP-Antrag sehe ein Streichen von weit mehr Punkten als nur des Duplizierungsverbots vor. Beim Duplizierungsverbot gehe es eben nicht um das Monopolisieren der Altkleidersammlung durch die Stadt – sondern um das Hintanhalten von privaten Sammlungen von z.B. Altmetall und Glas. Diese „Kann-Bestimmung“ betreffe zwar auch die Kleider-Sammelstellen, werde aber nicht angedacht. „Hauptsächlich“ gehe es bei der Novelle um das Bereinigen von „Doppelgleisigkeiten“ zwischen Landes- und Bundesbestimmungen. „Wir wollen bestimmte Dinge präzisieren. Dass man seinen eigenen Mist in die zur Verfügung gestellten Behälter wirft. Und wenn das nicht passiert, muss es die Möglichkeit geben zu strafen, bei vorsätzlich falscher Entsorgung“, so Kickert. Die „Maximalstrafe“ von 3.500 Euro für Privatpersonen werde „wohl nie zur Geltung kommen“ – da gehe es vielmehr um wiederholten Missbrauch von Gewerbebetrieben, die ihren Müll illegal in Wohnhausanlagen entsorgen.

LAbg. Ing. Udo Guggenbichler, MSc (FPÖ) nannte die vorliegende Novelle und ihre Vorgeschichte, die bis in den Winter des Vorjahrs zurückreiche, einen „Pfusch“. Noch im Dezember 2019 habe die SPÖ den Gesetzes-Antrag von der Tagesordnung genommen. Dann, einen Monat später, sei der Antrag „ohne reguläre Antragsfrist“ an die Opposition verschickt worden – damit dieser kein Prüfen möglich sei, mutmaßte Guggenbichler. Die höheren Strafen beim falschen Entsorgen von Müll nannte er ein „Stopfen von Budgetlöchern“. Zum Duplizierungsverbot meinte Guggenbichler: Es gebe in Wien keine Beschwerden über diese Altkleider-Sammelstellen. Warum brauche es also das Gesetz, wenn nicht für zusätzliche Einnahmen für die Stadt? Dass das Duplizierungsgesetz rechtswidrig sei, bestätigten ihm auch Gutachten von Juristen: Es verletze das Grundrecht auf Erwerbsfreiheit, sei „unverhältnismäßig und überschießend“. (Forts.) esl

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