46. Wiener Landtag (8) | PID Presse

Änderung des Wiener Schulgesetzes (WrSchG)

Wien (OTS/RK) LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) sprach in ihrer Wortmeldung zu Demokratie und Mitbestimmung. Kinder und Jugendliche müssten Demokratie im Alltag erlernen. In Schulen funktioniere dies oft nicht, da die Struktur der Schulen diesem Lernziel „häufig entgegenstehen“ würden. Das Problem sei erkannt worden, es gebe Bekenntnisse und Erlässe zur Politischen Bildung und Versuche, diese Bildungsziele im schulischen Umfeld umzusetzen. So gebe es in vielen Bezirken Kinder- und Jugendparlamente. Wichtig sei, dass Kinder sich in solchen Projekten als „politisch handlungsfähig erleben“. Beteiligungsprojekte wie die „Werkstadt junges Wien“ oder das SchülerInnenparlament würden einen starken Zulauf erleben, dementsprechend kündigte Berner einen Mehrparteien-Antrag zur Verankerung des SchülerInnenparlaments in der Geschäftsordnung des Landtages für Wien an.

LAbg. Heinz Vettermann (SPÖ) brachte gemeinsam mit ÖVP, NEOS und den Grünen den von Berner angekündigten Antrag ein, mit dem das SchülerInnen-Parlament in der Geschäftsordnung des Wiener Landtages verankert werden solle. Dadurch bekomme das SchülerInnen-Parlament eine „stärkere institutionelle Anerkennung“, die sicherstelle, dass es zumindest sechs Mal im Jahr im Gemeinderatssitzungssaal tagen dürfe.

LAbg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP) bezog sich in ihrer Rede auf die Wortmeldung von Berner von den Grünen, die sich für „demokratisch geführte Schulformen“ aussprach. Sie, Hungerländer, fand es falsch, jungen Menschen zu vermitteln, ihre Meinung sei „immer gleichwertig“. In Österreich gebe es nun einmal Autoritäten, die eine Richtung vorgeben, zum Beispiel im Berufsleben. Besonders sogenannte „Millennials“ hätten es mitunter schwer, sich hier zurecht zu finden. Denn ihr Selbstverständnis, „überall mitsprechen zu dürfen“, weiche oft von der Realität ab. Das führe bisweilen zu Nachteilen. Hungerländer meinte, es sei durchaus wichtig, Demokratie an Schulen zu vermitteln, das müsse aber „realistisch“ passieren.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner (FPÖ) forderte von den Grünen, mit ihrer Forderung nach „Demokratisierung“ im Stadtparlament zu beginnen. Denn obwohl es das „Herzstück der Demokratie“ sei, würden die demokratischen Mittel nach und nach reduziert. Für Gemeinderat und Landtag gebe es „weniger Kontrolle, weniger Transparenz und auch die Akte werden immer dünner“, so Aigner. Zum Thema Demokratie und Autoritäten an Schulen sagte Aigner, dass es selbstverständlich klare Regeln geben müsse. Immerhin sollen die Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorbereitet werden.

LAbg. Ursula Berner (Grüne) meldete sich erneut zu Wort und versuchte ihren Standpunkt aufzuklären: Es gebe sowohl schlechte als auch gute Formen von Autorität. Autorität könne einerseits „Unterwerfung“ bedeuten, aber andererseits auch von Wertschätzung und Vorbildwirkung geprägt sein. Die Schule solle jedenfalls ein Ort mit „positiven Autoritäten“ sein, so Berner. Demokratie an Schulen bedeute zudem nicht, dass „jeder macht, was er will“, sondern Schülerinnen und Schüler lernen, mit unterschiedlichen Argumenten umzugehen.

Abstimmungen: Das Gesetz wurde mit den Stimmen von SPÖ, Grünen, FPÖ, NEOS, HC beschlossen. Der Antrag zur Verankerung des SchülerInnen-Parlaments in der Geschäftsordnung des Wiener Landtags wurde einstimmig angenommen.

Zwtl.: Änderung der Dienstordnung und Besoldungsordnung der Stadt Wien

LAbg. DI Dr. Stefan Gara (NEOS) war froh, dass die „längst fällige“ Besoldungsreform nun „endlich“ eine Optiermöglichkeit zwischen dem alten und dem neuen System vorsehe. Die NEOS wollten dem Gesetz deshalb auch zustimmen. Gara kritisierte jedoch, dass es fast drei Jahre dauere, bis Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien tatsächlich aktiv umsteigen könnten. Jetzt erst sei die zweijährige Evaluierungsphase zu Ende gegangen, bis der Umstieg operativ möglich wird, werde noch ein weiteres Jahr vergehen, so Gara. Das seien drei Jahre, in denen Bediensteten ein potenziell höheres Gehalt entgehe, weil sie im neuen Dienstrecht mehr verdienen würden. Gara forderte „Ausgleichszahlungen“ ein und kritisierte die Gewerkschaft dafür, hier nicht genügend für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getan zu haben.

LAbg. Mag. Barbara Huemer (Grüne) nannte die Dienstrechtnovelle ein „zukunftsträchtiges Paket“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien. Es enthalte viele Verbesserungen, schaffe mehr Gerechtigkeit und Flexibilität. Die Novelle beinhalte mit Regelungen zur Altersteilzeit und dem Optierungsrecht zwei zentrale Forderungen. Die Einführung der Altersteilzeit sei für Huemer ein „längst überfälliger Schritt“, der nun einige Vorteile bringe. Er stärke „alternsgerechtes Arbeiten“ und verbessere den Wissensaustausch zwischen älteren und jüngeren Bediensteten. Ein weiterer Punkt in der Novelle sei das mobile Arbeiten. Es schaffe mehr Flexibilität und Selbstbestimmung für Beschäftigte. Die Corona-Krise habe zudem gezeigt, dass die Vorbehalte der DienstgeberInnen gegenüber Home-Office unbegründet gewesen seien. „Nicht jeden Tag ins Büro zu pendeln“ tue außerdem der Umwelt gut, schloss Huemer.

LAbg. Christian Hursky (SPÖ) bezeichnete die zweite Dienstrechtnovelle 2020 als „Finale eins Marathons“. Es enthalte neben den von seiner Vorrednerin Huemer genannten Aspekten auch Regelungen zur Schwerarbeiterpension (verankert ab dem 60. Lebensjahr) und zum Urlaubsrecht (Bemessung der Urlaubstage nicht mehr nach Dienstjahren, sondern nach Alter).

Für Personalstadtrat Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ) ist die Novelle ein „personalpolitischer Meilenstein“. Er bedankte sich „laut“ bei allen, die es geschafft hätten, „so große Pakete auf die Reise zu bringen“. Und zwar im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wien. Besonders hob er die Arbeit der Magistratsabteilung 2 hervor, für die „der Marathon noch länger dauern wird“.

Abstimmung: Die Dienstrechtsnovelle wurde einstimmig beschlossen.

Zwtl.: Änderung der Wiener Gemeindewahlordnung

LAbg. Christoph Wiederkehr, MA (NEOS) brachte vier Anträge ein. Sie betrafen die Halbierung der Wahlkampfkostenobergrenze bei der Gemeinderatswahl; die Einführung von Sanktionen für das Überschreiten dieser Grenze; die Ausweitung der Prüfbefugnisse des Stadtrechnungshofs auf die Finanzen der Wiener Landesparteien; die Einführung einer uneingeschränkten Prüfbefugnis des Stadtrechnungshof über die Wiener Parteiakademien.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) wies auf zwei wesentliche Änderungen der Wahlordnung hin: Zum einen werde das Fristende für die Einreichung der Wahlvorschläge um eine Woche vorverlegt, um mehr Zeit für die Abwicklung der Wahlkarten zu schaffen. Zum anderen müssten Wahlkarten mit Stimmen aus anderen Bezirken nicht gleich am Tag nach der Wahl ausgezählt werden.

Abstimmungen: Die Änderung der Gemeindewahlordnung wurde mit Stimmen von SPÖ, Grünen, NEOS und ÖVP beschlossen. Die Anträge der NEOS fanden keine Mehrheit.

Der 46. Wiener Landtag endete um 17.52 Uhr.

(Schluss) gaa/sep

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