49. Wiener Landtag (4) | PID Presse

Mitteilung zu „ExpertInnen-Kommission zur Rothschild’schen Stiftung“

Wien (OTS/RK) LAbg. Dr. Wolfgang Ulm (ÖVP) erinnerte daran, dass die ÖVP in einem Antrag die Einsetzung einer Historiker- Expertenkommission gefordert hatte. Aus der Mittelung hätte er wenig Neues oder Überaschendes erfahren außer, dass versucht werde, mit den Rothschild-Erben ins Gespräch zu kommen. Ulm kritisierte die Eingrenzung des Untersuchungszeitraums auf die Zeit vor 1956. „Da werde ich ein bisserl skeptisch, denn es geht ja um die Verantwortung der Stadt Wien, auch in der Zeit danach“, meinte Ulm. Er erinnerte daran, dass es ein Urteil der Rückstellungskommission gegeben hätte. Demnach sei die Stiftung wieder ins Leben gerufen worden, allerdings nur als „juristische Hülle“. Die Geschäfte seien vom Magistrat übernommen aber kein eigenständiges Kuratorium eingesetzt worden, wie in der ursprünglichen Stiftungsurkunde vorgesehen. Untersuchungswürdig sei auch ein Vergleich aus dem Jahr 1962 zu einer Rückzahlung von Stiftungsvermögen, ebenso wie der Verkauf des Maria-Theresien-Schlössels. Ulm brachte zwei Anträge ein: Im ersten sprach er sich gegen eine Verbauung des Grundstücks und die Beibehaltung des Neurologischen Zentrums Rosenhügel aus. In einem zweiten verlangte er die Evaluierung des Landes-Stiftungs- und Fondsgesetztes.

LAbg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE) sagte, die Stadt hätte bereits gute Erfahrung mit Historikerkommissionen bei der Untersuchung von Straßennamen gemacht. Historisch belastete Straßennamen seien in den richtigen Kontext gestellt worden und durch Hinweise und Erklärtafeln ergänzt. Wo notwendig und sinnvoll seien Straßen auch umbenannt worden, zum Beispiel der Universitätsring – vormals Karl Lueger Ring. Die Untersuchung der Historikerkommission werde eine neue historische Bewertung der Rothschild-Stiftung bringen. Mit dem Verkauf des Maria-Theresien-Schlössls sei er als Grüner nicht einverstanden, aber er zeigte sich zuversichtlich, dass die Verwaltung der Stiftung durch den Magistrat immer ordentlich passiert sei. „Es würde mich wundern, wenn da was aufgehoben würde“, meinte Margulies. Er freute sich auf die Lektüre des Berichts nach seiner Fertigsstellung in den nächsten anderthalb Jahren.

LAbg. Leo Kohlbauer (FPÖ) kritisierte, dass sich die Kommission hauptsächlich mit der Zeit der NS-Diktatur auseinandersetzte. Dabei sei bereits geklärt, welche Verbrechen in dieser Zeit begangen worden seien, spannender sei eine Untersuchung des Umgangs der Stadt Wien mit der Rothschild-Stiftung nach dem Jahr 1956. Beim laufenden Prozess der Erben gegen die Stadt gehe es darum, die Satzungen der Stiftung von vor 1938 einzuführen, das darin vorgeschriebene unabhängige Kuratorium wieder einzusetzen, Immobilien-Verkäufe in den 1960er-Jahren rückabzuwickeln und für den Verkauf des Maria-Theresien-Schlössls monetäre Entschädigung zu bekommen. Er, Kohlbauer, vertraue bei der Klage auf die österreichischen Gesetze, die Historiker-Kommission könne keine Entscheidung treffen oder gar etwas beitragen, wenn nur die Zeit bis 1956 untersucht werde.

LAbg. Dr. Gerhard Schmid (SPÖ) zeigte sich zufrieden mit der Einrichtung der Historikerkommission, diese sei ein „wichtiges und wesentliches Instrument für Aufarbeitung der Geschichte“. Es gehe um das jüdische Erbe, „das wir mit besonderer Verantwortung, Aufmerksamkeit und Fingerspitzengefühl behandeln müssen“. Die Geschichte der Rothschild’schen Stiftung spiegle die ganze österreichische Geschichte des 20ten Jahrhunderts wieder, die Folgen des 1. Weltkrieges, der Wirtschaftskrise der 1920er Jahre, bis hin zur Situation nach dem 2. Weltkrieg, als die Stadt Wien auf verantwortungsvolle Weise die Stiftungen übernommen habe und sichergestellt habe, dass der Stiftungszweck eingehalten würde, nämlich die neurologische Versorgung von Kinder und Jugendlichen. Ziel der Maßnahmen in den 1960er Jahren sei die Sicherstellung der bestmöglichen medizinischen Versorgung für Menschen gewesen. „Die Anlage mit dem Garten wird von niemand in Diskussion gestellt“, konterte Schmid seien Vorredner. Die Zeit nach dem Krieg und zum Beginn der zweiten Republik sei sehr gut dokumentiert. „Aus dieser Zeit liegen Dokumente vor, Bescheide konnten beeinsprucht werden – in dieser Zeit haben wir Rechtssicherheit“, betonte Schmid. „Wo es hingegen historisch interessant ist und vieles aufzuarbeiten ist, ist die Zeit der Monarchie, die der Ersten Republik und alles was unmittelbar nach 1938 passiert ist“, sagte Schmid. Hier liege die spannende, faszinierende aber auch tiefgreifende Herausforderung für die breit zusammengestellte Kommission.

LAbg. Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) erinnerte daran, dass seine Partei bereits im März eine Sondersitzung zum Thema einberufen hatte. „Wir wurden damals dafür kritisiert, jetzt zeigt sich: Es war ein wichtiger Baustein für die Einsetzung der Historiker- und ExpertInnen-Kommission“, sagte Gara. Es sei wichtig, dass das Thema von einer unabhängiger Stelle aufgearbeitet werde. „Wien hat eine besondere Verantwortung für die Aufarbeitung der Geschichte seines jüdischen Erbes“, so Gara. Er forderte ein aktives Zugehen auf die Erben und eine Ausweitung des Untersuchungszeitraums auch auf die Zeit nach den 1950er Jahren; es brauche ein umfassendes Bild der gesamten Causa. 1956 sei die Stiftung wieder eingesetzt worden, aber ohne ein unabhängiges Kuratorium im Sinne des Stiftungswillens. Er begrüßete, dass die ExpertInnenenkommission breit aufgestellt sei, „auch mit Experten die Kritiker sind. Das zeigt den Willen der Stadt mehr Transparenz walten zu lassen“, sagte Gara.

StR Peter Hacker (SPÖ) meldete sich erneut zu Wort um klarzustellen, dass es keine zeitliche Beschränkung der Arbeit der Kommission gebe, sondern eine Schwerpunktsetzung auf die Zeit bis 1956 – „auf die Zeit, wo es am meisten Unklarheiten gibt“, wie Hacker betonte. Ab dann seien Dokumente „lückenlos vorhanden“, auch weil es bereits einen Gerichtsprozess gegeben habe. Ziel der Kommission sei es, 113 Jahre Geschichte darzustellen. „Selbstverständlich“ werde der Bericht veröffentlicht und zur politischen Diskussion zur Verfügung gestellt, versicherte Hacker. Der Gesamtbericht werde der Öffentlichkeit nach Abschluss zugänglich sein – „das ist mit ein persönliches Anliegen“.

Abstimmung: Die beiden Anträge der ÖVP fanden keine Mehrheit.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 und das Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien geändert werden (2. COVID-19-Abgabenänderungsgesetz)

LAbg. Markus Ornig, MBA (NEOS) begrüßte die Ausweitung der Schanigärten auf die Winterzeit. Allerdings brauche es weitere Erleichterungen für Gastro-Betriebe in der Krisenzeit. Er brachte einen Antrag auf Aussetzung der Schanigartengebühr für das Jahr 2020 ein. Mit der Registrierungspflicht für Gäste würden die Gastronominnen und Gastronomen mehr Verantwortung übernehmen müssen, es gehöre ihnen deshalb auch mehr unter die Arme gegriffen, forderte Ornig. In der Krise sei es wichtig, auch als Politik ein Zeichen zu setzen. Nach Vorbild Salzburgs solle Wien die Indexanpassung und Valorisierung des Wiener Parteienförderungsgesetzes für das kommende Jahr aussetzen. Dadurch würden 700.000 Euro frei, um Wienerinnen und Wienern durch die Krise zu helfen. Er brachte dazu einen Antrag ein.

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) sagte, die Änderung der Bestimmungen zu Schanigärten zielten darauf ab, WirtInnen in dieser Krisensituation eine Möglichkeit zu bieten, zusätzliche Einnahmen zu lukrieren. Gleichzeitig wolle die Stadt den Wienerinnen und Wienern ermöglichen, auch außerhalb der Räumlichkeiten Speisen und Getränke zu genießen, was derzeit gesünder und sicherer sei. Die Anpassungen würden explizit nur für diesen Winter gelten und keine Dauereinrichtung sein.

Abstimmungen: Die Novelle wurde mehrstimmig angenommen; die Anträge der NEOS fanden nicht die notwendige Mehrheit.

Änderung der Geschäftsordnung des Landtages für Wien gemäß § 129 der Wiener Stadtverfassung

LAbg. Sabine Schwarz (ÖVP) freute sich, dass der Landtag in seiner Geschäftsordnung niederschreiben würde, dass das SchülerInneparlament fix in den Räumlichkeiten im Rathaus tagen darf. Das könne aber nur der erste Schritt sein. „Die Landesschülervertretung wünscht sich Verankerung des Schülerinnenparlaments, ich hoffe, dass in der nächsten Legislaturperiode weitere Schritte folgen“, sagte Schwarz.

LAbg. David Ellensohn (Grüne) erinnerte daran, dass das SchülerInnenparlament seit dem Jahr 2000 im Rathaus tagt. „Wien war das erste Bundesland, das das eigene Hohe Haus zur Verfügung gestellt hat“, sagte Ellensohn. Jetzt werde „fix verankert“, dass die Räumlichkeiten sechs Mal im Jahr zur Verfügung stünden – „auch mit dem Segen der Stadtverfassung“. Nun gelte es daran zu arbeiten, dass die Beschlüsse, welche die Schülerinnen und Schüler in ihrem Parlament treffen würden, auch umgesetzt würden.

LAbg. Leo Kohlbauer (FPÖ) sagte, mit der gesetzlichen Verankerung des SchülerInnenparlaments sei ein wichtiger Schritt gesetzt. Die Verankerung des Nachwuchs-Gremiums sei eine langjährige Forderung seiner Fraktion; er, Kohlbauer, sei selbst im Schülerparlament oft zu Gast. Die Schülerinnenvertreterinnen und Schülervertreter würden vorwegnehmen „wohin die Reise politisch geht, vor allem bei der SPÖ“. Er zeigte ein Foto einer Schülerin mit Kopftuch her und meinte, das Zeichen des politischen Islams werde bald auch in den Reihen des Gemeinderats zu sehen sein.

LAbg. Heinz Vettermann (SPÖ) konterte seinem Vorredner: Er habe kein Problem mit dem Kopftuch, SchülerInnenvertreterinnen mit Kopftuch „gibt es schon jetzt, da braucht man sich nicht fürchten“. Die Diskussionen im SchülerInnenparlament seien lebendig, es sei ein positives Zeichen, wenn junge Menschen sich im Parlamentarismus üben, es sei wichtig ihnen die Möglichkeiten dazu zu bieten.

StR Mag. Jürgen Czernohorszky (SPÖ), als ehemaliger Schulsprecher, nannte den Beschluss „einen Meilenstein“. Er bedankte sich bei Gemeinderat Heinz Vettermann als Verfechter des SchülerInnenparlaments für seinen Einsatz für die Schülerinnen und Schüler in Wien.

Die Änderung der Geschäftsordnung wurde einstimmig beschlossen.

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (16. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz) geändert wird

LAbg. Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) erläuterte, dass mit der Änderung des Gesetzes die Dienstzeiten für RichterInnen am Landesverwaltungsgericht an jene der sogenannten „ordentlichen Gerichtsbarkeit“ angepasst würden. Gleichzeitig würde auch eine Flexibilisierung der Dienstzeiten für Richterinnen und Richter beschlossen.

Abstimmung: Einstimmig angenommen.

Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2020)

LAbg. Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ) forderte eine Deregulierung der Bauordnung. Diese stamme im Kern aus dem Jahr 1930 und werde laufend novelliert und ergänzt. Dadurch werde die Bauordnung immer komplexer und komplizierter. Einige Bestimmungen der Bauordnung würden laut Pawkowicz gar nicht mehr angewandt. Als Beispiel dafür nannte er die Paragraphen §22-34 der Bauordnung zu Umlegungen. „In den letzten 50 Jahren sind diese Paragraphen gezählte fünf Mal zur Anwendung gekommen“, sagte Pawkowicz; sie seien ein „Relikt aus der Kaiserzeit“ und könnten durch andere Paragraphen in der Bauordnung abgedeckt werden. „Wenn wir sie nicht brauchen, können wir die auch streichen“, argumentierte Pawkowicz. Er brachte dazu einen Antrag ein. Auch beim Brandschutz gebe es Regelungen, die sich widersprechen, das hätte bereits der Rechnungshof schon kritisiert, so Pawkowicz. In Wien fehle es an leistbarem Wohnraum, Mieten würden immer teuerer, der Preis für Eigentum steige. In der letzten Bauordnungsnovelle sei gerade noch verhindert worden, dass Wohnungsgrößen verkleinert werden, sagte Pawkowicz. Derzeit müsse eine Wohnung mindestens 30 Quadratmeter groß sein. Allerdings würden seit einigen Jahren Bauträger noch kleinere „Nutzeinheiten“ oder „Microapartments“ bauen und diese teuer vermieten oder verkaufen. Pawkowicz sah darin eine Umgehung der Bauordnung, weil diese Anlagen mit Microapartmens nicht als Wohnhäuser sondern als Wohnheim deklariert seien – weil es keine Bestimmungen zu Arbeiterwohnheimen bezüglich Mindestgröße von Wohnräumen gebe. Pawkowicz ortete hier eine Lücke in der Bauordnung, die zu „Zinswucher, Spekulationsgewinnen und mehr als unsozialem Wohnen“ führe. Er brachte einen Antrag ein, in dem er forderte, dass der Begriff Beherbergungsheime näher definiert werden müsse oder das Angebot von Microapartments verboten werde. (Forts.) ato

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