5. Wiener Landtag (11) | PID Presse

Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Transparenz von Förderungen der Stadt Wien (Wiener Fördertransparenzgesetz) erlassen wird

Wien (OTS/RK) LAbg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) erinnerte an die Vielzahl an (Kultur-)Vereinen in Wien, die „einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden in unserer Stadt leisten“. Umso wichtiger sei es, einen nachvollziehbaren und transparenten Förderschlüssel zu schaffen. „Ich war selbst lange genug in der Opposition“, sagte Emmerling und lobte die neuen „klaren transparenten Kriterien“ für die Vergabe öffentlicher Mittel – also den Einsatz von Mitteln „sparsam und mit größtmöglichem Nutzen“. Das neue Gesetz sei „sehr umfangreich“ gefasst, was die Informations-Bringschuld der Fördernehmer betreffe; der Magistrat wiederum werde zu einem jährlichen Förderbericht verpflichtet. Bei alledem bleibe der Datenschutz hohes Gut, ein eigenes Förderhandbuch werde im Rahmen der Prüfungen aufgesetzt, so Emmerling: „Ich bin überzeugt, das ist ein wichtiger Schritt und eine starke Grundlage für eine transparente Vergabe“, sagte Emmerling.

LAbg. David Ellensohn (Grüne) sagte: „Jede Verbesserung im Sinne der Transparenz ist gut, deswegen stimmen wir zu.“ Was das Informationsfreiheitsgesetz „insgesamt, auf Bundes-Länder-Ebene“ betreffe, brachte Ellensohn einen Antrag ein. Damit solle eine Bundesländer-übergreifende, einheitliche Regelung für Verwaltungstransparenz bringen.

LAbg. Markus Gstöttner, MSc (ÖVP) bekundete die Zustimmung seiner Fraktion für das vorliegende Gesetz: „Auch wenn das bislang in Diskussionen im Finanzausschuss so nicht möglich war“ – wichtige inhaltliche Informationen seien zu spät geflossen. Wo sich die Fraktionen im Bund verpflichten, so müssten sie hier – im Wiener Landtag – zu ihren Worten stehen. Gstöttner wurde konkret: Was die Bundes-Transparenzdatenbank betreffe, bewerte die ÖVP es „gut“, dass die Stadtverwaltung mit den neuen Förderrichtlinien teilweise über die Bundesregelungen hinausgehe. Die Bundes-Transparenzdatenbank werde vom Land Wien aber nach wie vor unzureichend befüllt. Das vorliegende Wiener Fördertransparenzgesetz sei immerhin „ein kleiner, aber wichtiger Schritt“, sagte Gstöttner.

LAbg. Barbara Novak, BA (SPÖ) nannte den vorliegenden Gesetzes-Entwurf einen „ersten wichtigen Schritt, einen Kompass, eine Nicht-Abstreitbarkeit“ für die Förderlandschaft der Stadt Wien. Es werde weitere Schritte und Novellen brauchen, sagte Novak, auch was die Implementierung der Bezirke betreffe. Aber: Um „keine Zeit zu verlieren“, auch hinsichtlich der Budgetplanung für die kommenden Jahre, werde dem Landtag nun das neue Gesetz vorgelegt – letztlich gehe es um die Nachvollziehbarkeit von Vereins-Förderungen. Novak ging auf die Forderung der Grünen ein, das Informationsfreiheitsgesetz betreffend: „Da gibt es wohl noch Luft nach oben, was die Kooperation“ zwischen Bund und Ländern angehe, immerhin hätten die Länder hier „Kompetenz, die gehört werden“ solle.

LAbg. Georg Prack, BA (Grüne) wollte Transparenz auch bei den angewandten Förderrichtlinien sehen: Den Grünen lägen Unterlagen vor, wonach bei gemeinnützigen Wohnbauträgern fallweise Bürgschaften verlangt würden – was der Idee des leistbaren Wohnbaus widerspreche. „Das wird bei künftigen Förderungen im SMART-Wohnungsbereich nicht mehr verlangt,“ zitierte Prack die Antwort aus dem Wohnressort – und verlangte gleichzeitig, diesen Entfall der Bürgschaftspflicht von SMART-Wohnungen auf alle geförderten Wohnformen auszuweiten.

Abstimmung: Das neue Wiener Fördertransparenzgesetz wurde mehrstimmig angenommen. Abänderungsanträge zur Novelle von der Opposition dazu fanden keine Mehrheit, auch die restlichen Anträge der Opposition erreichten nicht die notwendige Stimmenmehrheit.

Der 5. Wiener Landtag endete um 19.24 Uhr.

In der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates (INFODAT) unter www.wien.gv.at/infodat können Reden, Debattenbeiträge, Beschlüsse, Anfragen, Anträge, Gesetzesentwürfe und Landesgesetzblätter nach verschiedenen Kriterien abgerufen werden. Dabei wird Zugriff auf die zugehörigen Videos und Originaldokumente (sofern elektronisch vorhanden) geboten. (Schluss) ato/esl/gam/nic/sep/wei

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