6. Urlaubswoche: AK fordert gerechtere Erreichbarkeit

Flexibilität wird bestraft

Wien (OTS) - Ein Koch, Gerhard R., war in Wien fast zwölf Jahre in der gehobenen Gastronomie im 1. Bezirk beschäftigt. Aufgrund des Fachkräftemangels in Westösterreich lockte ein lukratives Angebot. R., ungebunden und mobil, beschloss nach Tirol zu ziehen und eine Stelle in einem Hotel am Arlberg anzunehmen. Hinsichtlich der Erreichbarkeit der 6. Urlaubswoche wird er für seine Flexibilität bestraft. Für das Urlaubsausmaß werden nur maximal fünf Jahre aus früheren Arbeitsverhältnissen angerechnet, die 6. Urlaubswoche scheint auch für ihn unerreichbar. Der Anspruch auf die 6. Urlaubswoche muss aber für alle gelten. Die AK fordert daher, das Urlaubsgesetz an die moderne Arbeitswelt anzupassen.

SERVICE: 6 Wochen Urlaub – AK Aktion: Die AK Wien berät bei der Anrechnung von Vordienst-, Schul- und Studienzeiten auf den Anspruch auf die 6. Urlaubswoche.

Schicken Sie ein Mail an: arbeitsrecht@akwien.at, Betreff: „6. Urlaubswoche“

Diese Daten und Unterlagen brauchen Sie:
Beginn-Datum des laufenden Dienstverhältnisses. Alle Schulzeiten nach Ende der Schulpflicht (= neunte Schulstufe). Vordienstzeiten bei anderen Dienstgebern oder aus selbstständiger Tätigkeit, wenn diese mindestens sechs Monate gedauert haben. Am besten ist ein Versicherungsdatenauszug der Gebietskrankenkasse. Der kann auch online bestellt werden.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
ChefIn vom Dienst
+43 1 50165 12565
presse@akwien.at
https://wien.arbeiterkammer.at

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