60 Jahre Übereinkommen zur Verminderung von Staatenlosigkeit

Staatenlos geborenen Kindern in Österreich Staatsbürgerschaft gewähren

Genf/Wien (OTS) Jeder Mensch hat das Recht auf eine Staatsbürgerschaft. Die Beseitigung von Staatenlosigkeit ist ein erreichbares Ziel und dringender denn je, betont das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zum 60. Jahrestag der Verabschiedung des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961.

„Neue globale Herausforderungen wie COVID-19, die Auswirkungen des Klimawandels und anhaltende Herausforderungen, wie die zunehmende gewaltsame Vertreibung, machen deutlich, wie wichtig das Recht auf eine Staatsangehörigkeit ist. Jeder Mensch muss zählen und in den Augen seines Landes und seiner Regierung sichtbar sein und einbezogen werden“, sagte UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi. „Der Besitz einer Staatsangehörigkeit – und der damit verbundene Schutz durch eine Regierung – kann einen lebensrettenden Unterschied machen, vor allem in Krisenzeiten; sei es bei Impfungen, Evakuierungen oder der Bereitstellung eines sozialen Sicherheitsnetzes“, fügte Grandi hinzu.

Staatenlose Menschen können in Konflikten und bei Vertreibungen erheblich benachteiligt werden, weil ihnen der Schutz einer Regierung fehlt, sie keinen Nachweis über ihre Identität haben oder beides. Sie laufen auch Gefahr, von COVID-19-Impfungen und sozioökonomischen Hilfspaketen ausgeschlossen zu werden, wenn die Länder Pläne zur Bekämpfung der Pandemie umsetzen. Mit der Verschärfung des Klimawandels besteht zudem die Gefahr, dass die Regierungen Staatenlose bei ihren Bemühungen, die Auswirkungen extremer Wetterereignisse zu mildern, nicht berücksichtigen.

Staatenlosigkeit kann auch bedeuten, keinen Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung oder legaler Beschäftigung zu haben. Sie kann wichtige Rechte behindern, etwa Freizügigkeit, die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, zu wählen, ein Bankkonto zu eröffnen oder sogar zu heiraten. Weltweit sind 4,2 Millionen Menschen staatenlos. Die tatsächliche Zahl jener Personen, die kein Land als ihre Staatsbürger*innen anerkennt, ist wahrscheinlich wegen Lücken in der Datenerfassung erheblich höher. Wie viele Menschen in Österreich staatenlos sind, lässt sich ebenfalls nicht eindeutig belegen. Insgesamt wurden 2021 knapp 18.000 Personen von der Statistik Austria als staatenlos oder mit ungeklärter oder unbekannter Staatsbürgerschaft geführt.

Das Übereinkommen von 1961 ist der wichtigste internationale Vertrag zur Verhinderung und Verringerung von Staatenlosigkeit. Wenn es von allen Staaten angewandt wird, würde kein Kind ohne Staatsangehörigkeit geboren werden – und damit die Staatenlosigkeit letztlich beseitigt.

In Österreich, das das Übereinkommen ebenfalls unterzeichnet hat, sieht UNHCR besonders bei Kindern, die in Österreich staatenlos zur Welt kommen, dringenden Handlungsbedarf. Rund 400 Kinder wurden in den letzten 20 Jahren in Österreich ohne Staatsangehörigkeit geboren.

„Österreich könnte diesen Kindern das Schicksal der Staatenlosigkeit ersparen, indem es ihnen sofort nach der Geburt die Staatsbürgerschaft gewährt. Mit dem nötigen politischen Willen kann das Problem rasch gelöst werden. Für das Leben jener wenigen betroffenen Kinder würde dies einen großen Unterschied machen“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Bis Ende August 2021 sind 77 Staaten dem Übereinkommen von 1961 beigetreten, wobei sich die Entwicklung im letzten Jahrzehnt beschleunigt hat. Seit 2010 haben 40 Staaten ihre Verpflichtung zur Verringerung der Staatenlosigkeit formalisiert, indem sie dem Übereinkommen beigetreten sind, zuletzt Island und Togo. Im gleichen Zeitraum bekamen mehr als 800.000 Staatenlose eine Staatsbürgerschaft.

„In diesem Jubiläumsjahr fordert UNHCR alle Staaten, die noch nicht dabei sind, auf, dem Übereinkommen von 1961 zur Verringerung der Staatenlosigkeit beizutreten, die Schutzbestimmungen des Übereinkommens in ihre Staatsbürgerschaftsgesetze aufzunehmen und das Recht jedes Menschen auf eine Staatsangehörigkeit zu garantieren“, so Grandi.

Der Beitritt zum Übereinkommen von 1961 ist eine der zehn Maßnahmen des Globalen Aktionsplans zur Beendigung der Staatenlosigkeit. Der Plan bietet einen Rahmen für die Staaten, um die Ziele der #IBelong-Kampagne zu erreichen, die 2014 von UNHCR und Partnern ins Leben gerufen wurde, um Staatenlosigkeit innerhalb von zehn Jahren zu beenden.

Rückfragen & Kontakt:

Mag.a Ruth Schöffl
Mail: schoeffl@unhcr.org
Tel.: +43 1 26060 5307

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Quelle

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