Ab Juli: Krankengeld für Selbstständige rückwirkend ab dem vierten Tag

SWV Wien fordert Abschaffung der Wartefrist

Wien (OTS/SWV Wien) Ab 1. Juli erhalten Selbstständige, die mindestens 43 Tage krank sind, Krankengeld rückwirkend ab dem vierten Tag ausbezahlt. Neu ist die nachträgliche Auszahlung, denn bisher gab es Krankengeld generell erst nach 43 Tagen Arbeitsunfähigkeit. Den Beschluss dafür erreichten SPÖ und SWV letzten Oktober im Nationalrat.

„Die rückwirkende Auszahlung ab dem vierten Tag ist eine massive Verbesserung. Die bisherige Regelung war für Selbstständige mit niedrigen Einkünften existenzbedrohend, und somit nicht haltbar“, erklärt Fritz Strobl, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbands Wien (SWV Wien). Darunter litten besonders Eine-Person-Unternehmen und Selbstständige von Kleinbetrieben.

Löcher in der sozialen Absicherung schließen

„Das soziale Netz für Selbstständige ist aber nach wie vor löchrig. Die ÖVP muss ihre Blockade aufgeben und den Weg für den Ausbau der sozialen Absicherung für geringverdienende Unternehmerinnen und Unternehmer freigeben“, fordert Strobl.

Marcus Arige, Vizepräsident des SWV Wien, ergänzt: „Die Wartefrist auf das Krankengeld für Selbstständige ist ungerecht und gehört dringend abgeschafft. Krankengeld muss es generell ab dem vierten Tag geben!“ Vorsicht sei hier bei den AUVA-Plänen der Regierung geboten, so Arige. „Das Krankengeld wird durch Mittel der AUVA finanziert. Wenn nun die AUVA für versicherungsfremde Leistungen nicht mehr aufkommt, ist die Finanzierung des Krankengelds für Selbstständige völlig offen“, betont der Vizepräsident und fordert die Sicherung der Finanzierung.

Strobl und Arige fordern weiters die Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehalts für Selbstständige: „Die meisten Eine-Person-Unternehmen und Kleinbetriebe profitieren von den Plänen der schwarz-blauen Bundesregierung nicht. Was sie wirklich brauchen, ist, dass die Löcher in der sozialen Absicherung geschlossen werden. Dazu gehört, Arztbesuche leistbar zu machen.“

Entgeltfortzahlung ausgebaut

SPÖ und SWV erreichten zudem noch eine weitere Verbesserung, die ebenfalls ab Juli 2018 gilt: Der Zuschuss, den Kleinunternehmen im Falle der Erkrankung eines Mitarbeiters bzw. einer Mitarbeiterin aus Mitteln der Unfallversicherung erhalten, wird von 50 auf 75 Prozent des fortgezahlten Entgelts erhöht.

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Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Wien
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Leitung Presse & Kommunikation
Tel: 01 525 45-44
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