Abgeordnete wollen Nachkommen von NS-Opfern Einbürgerung erleichtern

Innenminister Kickl rechnet mit Gesetzentwurf noch in diesem Jahr

Wien (PK) Für ÖsterreicherInnen, die vor dem NS-Regime geflüchtet sind, gibt es schon jetzt die Möglichkeit, die österreichische Staatsbürgerschaft auf unbürokratische Weise wiederzuerlangen. Dieser privilegierte Zugang zum österreichischen Pass könnte bald auch für die Nachkommen der betreffenden Personen gelten. Innenminister Herbert Kickl geht davon aus, dass die Regierung dazu noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen wird, wie er heute im Innenausschuss des Nationalrats erklärte. Derzeit würden Verhandlungen mit dem Außenministerium laufen.

Anlass für die Ankündigung Kickls waren die Beratungen im Innenausschuss über drei Oppositionsanträge zum Staatsbürgerschaftsrecht, die mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurden. So haben sowohl die SPÖ ( 536/A) als auch die NEOS ( 438/A) eine erleichterte Einbürgerung für Nachkommen österreichischer NS-Opfer beantragt. Wie für NS-Opfer selbst sollen für sie bestimmte Vorgaben wie ein österreichischer Wohnsitz oder die Aufgabe der bisherigen Staatsbürgerschaft nicht gelten. Schließlich wären die Betroffenen österreichische StaatsbürgerInnen, hätten ihre Vorfahren den Pass durch ihre erzwungene Flucht nicht verloren, gibt die SPÖ zu bedenken. Gelten soll das Einbürgerungsprivileg gemäß dem SPÖ-Antrag bis einschließlich der dritten Generation (UrenkelInnen), wobei der Antrag auch eine Erstreckung auf deren Kinder erlauben würde. Gleichzeitig will die SPÖ die bestehenden Ausschließungsgründe für einen privilegierten Zugang von NS-Opfern zur Staatsbürgerschaft adaptieren.

NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper fordert die Regierung darüber hinaus dazu auf, eine Ausstiegs-Erklärung zu Kapitel I des Europarat-Übereinkommens über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und über die Wehrpflicht von Mehrstaatern abzugeben ( 529/A(E)). Damit würde man etwa AuslandsösterreicherInnen, die in Großbritannien leben und vom Brexit betroffen sind, eine Doppelstaatsbürgerschaft ermöglichen. Krisper zufolge gibt es überdies nur wenige europäische Länder, die in Sachen Doppelstaatsbürgerschaft so restriktiv sind wie Österreich. Kapitel I des genannten Europarat-Übereinkommens stehe etwa, außer in Österreich, nur noch in den Niederlanden und in Norwegen in Anwendung.

Seitens der Koalitionsparteien wiesen sowohl Werner Amon (ÖVP) als auch Hans-Jörg Jenewein (FPÖ) darauf hin, dass die vereinfachte Einbürgerung von Nachkommen von NS-Opfern im Regierungsprogramm festgeschrieben sei. Österreich müsse sich seiner historischen Verantwortung stellen, sagte Jenewein. Ganz unkompliziert ist die Sache laut Amon aber nicht, es sei eine Fülle von Dingen zu bedenken. Ihre Fraktion würde sich freuen, wenn bald eine Regierungsvorlage auf den Tisch komme, stellte sich auch Alma Zadić (JETZT) hinter das Anliegen.

Was den NEOS-Antrag zum Europarat-Übereinkommen betrifft, machte Innenminister Kickl geltend, dass dieses Doppelstaatsbürgerschaften für in Großbritannien lebende ÖsterreicherInnen nicht entgegenstehe, da Großbritannien ohnehin Doppelstaatsbürgerschaften erlaube. Diese Auskunft habe er vom Völkerrechtsbüro bekommen. (Fortsetzung Innenausschuss) gs

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