Addendum: Gesetzesbruch durch Justizminister – Brandstetter legte dem Parlament keinen Weisungsbericht vor

Letzte Veröffentlichung stammt aus 2010

Wien (OTS) - Laut dem österreichischen Staatsanwaltschaftsgesetz wäre der Justizminister dazu verpflichtet, dem Parlament jährlich einen Bericht über die von ihm erteilten Weisungen vorzulegen. Addendum-Recherchen ergaben nun, dass der letzte Bericht aus dem Jahr 2010 stammt, was einem klaren Gesetzesbruch gleichkommt.
 
Aus dem Justizministerium von Wolfgang Brandstetter heißt es dazu: „Der Bericht über die letzten Jahre steht noch in Bearbeitung.“ Der Grund für die Verzögerung erkläre sich „aus der Notwendigkeit, die Tätigkeit des Weisungsrates umfassend darzustellen.“ Seit 2016 müsste der Minister auch berichten, wann und warum er von den Vorschlägen dieses Gremiums abweicht. Der Weisungsrat wurde 2016 gesetzlich verankert, um geplante Weisungen des Ministers zu überprüfen und Vorschläge zu erstatten. Insgesamt empfahl der Weisungsrat in seinem ersten Jahr, fünf beabsichtigte Weisungen nicht zu geben.
 
Die Rechercheplattform Addendum beschäftigt sich in dieser Woche mit der Projektfrage: Wie unabhängig ist die Staatsanwaltschaft?

Rückfragen & Kontakt:

Addendum
Judith Denkmayr
kontakt@addendum.org
+43 664 83 94 777

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