Ärztekammer warnt niedergelassene Ärzte vor Verträgen mit Privatversicherern

Unangemessene Tarife und massive Zusatzverpflichtungen für Ärzte

Wien (OTS) Die Ärztekammer rät weiterhin allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dringend davon ab, Partnerärzte von privaten Versicherungsanbietern zu werden. Als Gründe werden unangemessene und einseitig von den Versicherungen festgelegte Privattarife, keine gesicherte Direktverrechnung, massive Zusatzverpflichtungen sowie ein deutliches Mehr an Bürokratie genannt. ****

Üblicherweise werden Direktverrechnungshonorare zwischen Ärztekammer und Versicherungsunternehmen – wie UNIQA oder Merkur -vereinbart. In den von den Versicherungen nun angebotenen Verträgen wird aber einseitig von der Versicherung ein nicht angemessener Privattarif festgesetzt, an den die Ärztinnen und Ärzte dann gebunden sind und keine Möglichkeit der Preisgestaltung haben – eine zusätzliche Verrechnung an Sozialversicherungen oder den Patienten ist unzulässig.

Was besonders verärgert: Die angebotenen Tarife für Allgemeinmediziner liegen bei der Hälfte im Vergleich zu jenen der Fachärzte. „Hier wird bewusst der Hausarzt benachteiligt und dessen Tätigkeit als weniger wert dargestellt. Das ist ein verheerendes Signal in die falsche Richtung, konterkariert eine solche Tarifgestaltung doch alle Bemühungen hinsichtlich einer wohnortnahe Gesundheitsversorgung“, kritisierte Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres.

Hinzu kommt, dass Partnerärzte beispielsweise der UNIQA für ihre Versicherten zeitnahe Termine garantieren und auch für telefonische und Videokonsultationen – auch an Wochenenden oder nachts -erreichbar sein müssen. Dafür aber gebe es keine Zusatzhonorare, lautet die Kritik der Ärztekammer.

Ebenfalls strikt abgelehnt wird die von der UNIQA verlangte Honorarbindung an die einseitig festgesetzten UNIQA-Tarife bei UNIQA-Kunden, auch wenn nicht direkt verrechnet wird, sondern der UNIQA-Versicherte wie jeder andere Patient als Privat-/Wahlarztpatient in die Ordination kommt und selbst zahlt. Auch in einem solchen Fall darf der UNIQA-Partnerarzt nicht mehr verlangen, als die UNIQA festlegt, ohne dass er dadurch irgendeinen Vorteil hätte.

Wie überhaupt die Direktverrechnung nicht gesichert ist, sondern immer vom Versicherungsvertrag – konkret vom Tarif des Versicherten – abhängig ist. „Das unterscheidet sich massiv vom stationären Bereich, wo etwa in der Sonderklasse oder im Belegspital eine Kostengarantie der Versicherungen gegeben ist, die aber bei den Angeboten für den niedergelassenen Bereich vollkommen fehlt“, kritisiert Szekeres.

Ist der Patient nicht ausreichend versichert oder lehnt die Versicherung aus anderen Gründen, wie zum Beispiel mangelnde Versicherungsdeckung, die Zahlung ab, müssen die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erst recht wieder vom Patienten ein Honorar verlangen oder sich mit der Privatversicherung herumstreiten. Die Diskussion um die Kostenübernahme wird somit komplett dem Arzt überantwortet.

„Mogelpackung der privaten Krankenversicherungen“

Für Szekeres, der hier wörtlich von einer „Mogelpackung der privaten Krankenversicherungen“ spricht, steht jedenfalls die Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems im Vordergrund: „Dies steht nicht unbedingt im Widerspruch zum Wahlarztsystem beziehungsweise einer Privatmedizin. Skeptisch sind wir nur, sollte mit dem Vorstoß der privaten Krankenversicherer eine Art Monopol entstehen, das dann in jedem Fall zulasten von Ärzten und Patienten glei

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Ärztekammer Wien
Dr. Hans-Peter Petutschnig
(++43-1) 51501/1223, 0664/1014222, F:51501/1289
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