Afrikanische Schweinepest: BMGF setzt Vorsorgemaßnahmen

Freilandhaltung von Hausschweinen wird eingeschränkt – keine Gefahr für Menschen

Wien (OTS) - Am 27. Juni 2017 wurde das Gesundheitsministerium von den tschechischen Veterinärbehörden darüber informiert, dass in Zlin (80 Kilometer von Österreich entfernt) bei zwei WildschweinenAfrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde. Aufgrund des aktuellen Falles ist davon auszugehen, dass ASP in der tschechischen Wildschweinpopulation verbreitet ist.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine äußerst ansteckende, meist fieberhaft verlaufende Tierseuche. Sie befällt Haus- und Wildschweine, für den Menschen stellt sie keine Gesundheitsgefährdung dar.

Sofortmaßnahmen um Verbreitung zu verhindern

Um eine Verbreitung nach Österreich und in den österreichischen Hausschweinebestand zu verhindern, tagte heute eine Runde von ExpertInnen aus Gesundheitsministerium, Landwirtschaftsministerium, Bundesländern, Landwirtschaftskammer, Wirtschaftskammerund Jägerschaft. Man hat sich auf folgende Sofortmaßnahmenverständigt:

  • Veröffentlichung einer Verordnung, die erweiterte Sicherheitsvorkehrungen in gefährdeten Gebieten vorsieht. Ergänzend zu den Maßnahmen, die die Nachbarländer setzen, soll in bestimmten Gebieten Österreichs die Freilandhaltung von Schweinen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein
  • Einführung eines Monitoringsystems, das eine frühzeitige Feststellung von ASP-Fällen bei Wildschweinen ermöglichen soll
  • regelmäßige ExpertInnenrunden, in denen die zu treffenden Maßnahmen besprochen werdenEine Übertragung auf Hausschweinebestände ist bestmöglichst zu unterbinden.

Eine Übertragung auf Hausschweinebestände ist bestmöglichst zu unterbinden. Es ist daher besonders wichtig zu verhindern, dass das widerstandsfähige Virus in einen Betrieb eingeschleppt wird. Das bedeutet vor allem:

  • Jeglichen direkten und indirekten Kontakt zwischen Wildscheinen und Hausschweinen zu verhindern
  • Kein Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine
  • Keine betriebsfremden Personen in den Stall lassen
  • Personen, die den Stall betreten, müssen saubere betriebseigene Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung tragen
  • Mäuse und Ratten sind konsequent zu bekämpfen
  • Tiertransportfahrzeuge sind nach jedem Transport zu reinigen und zu desinfizieren
  • Futtermittel- bzw. Einstreudepots sind vor dem direkten Kontakt mit Wildschweinen zu schützen
  • Die Einbringung von Grünfutter (Sauengras) in Haltungsanlagen ist zu unterlassen

Der geringste Verdacht auf das Vorliegen der Afrikanischen Schweinepest ist sofort dem zuständigen Amtstierarzt zu melden. Nur so können schnellstmöglich alle Maßnahmen ergriffen werden, die eine Verbreitung der Seuche verhindern.

Konsequenzen eines Ausbruchs

Kommt es zu einem Auftreten von ASP im Wildtierbestand, sind umfassende und großräumige Handelsbeschränkungen in den betroffenen Gebieten einzuhalten. Darüber hinaus, je nach Vorkommen im Wild- oder Hausschweinebestand, Restriktionszonen.

Die zu setzenden Restriktionen und die Ausmaße der Regionen sind im Durchführungsbeschluss 2014/709/EU der EU-Kommission festgelegt und betreffen den Handel mit lebenden Schweinen aber auch Produkten (Fleisch und verarbeitete Produkte). (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
MMag.a Kathrin Liener
Pressesprecherin
+43/1/71100-644511
kathrin.liener@bmgf.gv.at
www.bmgf.gv.at
Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Das BMGF auf Facebook www.bmgf.gv.at/facebook

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Quelle

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