AK 2: Mehrere Angebote einholen – so können Sie Kosten bei den Handwerkern sparen!

Wien (OTS) Handwerker haben große Preisunterschiede. Das zeigt ein aktueller AK Preismonitor bei 81 Handwerkern in Wien. „Preise vergleichen und mehrere Angebote einholen lohnt sich! Bei den Fahrtkosten sollten Sie jedenfalls genau nachfragen, wie sie verrechnet werden!“, rät AK Konsumentenschützerin Manuela Delapina.

Handwerker – so können Sie Geld sparen!

+ Fragen Sie bei den Fahrtkosten genau nach – oft verrechnen Handwerker für die Wegzeit den Arbeitszeit-Stundensatz. Wählen Sie eher einen Handwerker in Ihrer Nähe, und erkundigen Sie sich nach den Fahrtkosten für die Nahzone, die meist niedriger sind.

+ Manche Firmen haben auch ein Fahrtkostenpauschale, das eventuell günstiger sein kann als der verrechnete Stundensatz für die Wegzeit.

+ Informieren Sie sich bei Notdiensten nach Abend-, Nacht-, Wochenend-, Sonn- und Feiertagszuschlägen. Die Geschäftszeiten sind nicht bei allen Betrieben gleich!

+ Wählen Sie bei Notdiensten nicht unbedingt die erstgereihte Firma aus, die Sie über Suchmaschinen finden – vor allem, wenn diese mit auffällig günstigen Preisen wirbt.

+ Fehlt bei den Notdiensten auf der Website die Information, wo die Firma ihren Sitz hat, sollten Sie eine andere Firma beauftragen.

+ Erkundigen Sie sich bei Notdiensten am Telefon, in welchem Rahmen sich die Kosten bewegen werden und wie hoch sie maximal sein werden.

+ Falls Sie bei Notdiensten vor Ort merken, dass es sich um einen Betrüger handeln dürfte, keinesfalls in bar zahlen. Verlangen Sie eine Rechnung und einen Erlagschein. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – ansonsten rufen Sie notfalls die Polizei!

+ Beim Kuratorium für Einbruchschutz und Objektsicherung (www.keo.at bzw. auf www.meinaufsperrdienst.at) finden Sie geprüfte Aufsperrdienst-Mitglieder und eine eigene Aufsperrhotline – Telefon:
0590 900 55 99.

+ Für einen Kostenvoranschlag müssen Sie nur bezahlen, wenn Sie vorher darauf hingewiesen wurden.

+ Ein Kostenvoranschlag gilt als verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil (also unverbindlich, circa, ungefähr) erklärt ist.

+ Ein verbindlicher Kostenvoranschlag gilt als fix – auch wenn sich der Betrieb verrechnet hat, darf er nicht mehr verlangen. Sind bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag die Kosten für die Arbeit beträchtlich höher als im Voranschlag, also mehr als zehn bis 15 Prozent, muss das mit Ihnen besprochen werden.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Michaela Lexa-Frank
Tel.: (+43) 50165-12141, mobil: (+43)664 8454166
michaela.lexa@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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