AK-Appell an EU Parlamentarier: Hände weg von Schutzregeln für Handy- und InternetnutzerInnen!

Wien (OTS) -   2016 steuerte die EU-Kommission auf lockerere Konsumentenschutznormen für Telekom- und InternetnutzerInnen zu. Die AK warnte eindringlich davor. Ihre Kritik damals wie heute: Investitionen in schnellere Netze sind wichtig, aber nicht zu Lasten der KonsumentInnen. Der Kommissionsvorschlag eines Kodex für elektronische Kommunikationsdienste wird derzeit in EU-Parlamentsausschüssen bearbeitet. „Unser erklärtes Ziel, dass das strengere österreichische Verbraucherschutzniveau unangetastet bleibt, ist nicht in trockenen Tüchern“, warnt AK Direktor Christoph Klein. Die Bundesarbeitskammer verlangt daher einige Nachbesserungen.  

   Die Bundesarbeitskammer kritisiert insbesondere folgende Vorhaben:

+ Das bewährte Mindestharmonisierungsniveau im Kapitel „Endnutzerrechte“ soll durch eine Vollharmonisierung ersetzt werden. Mitgliedstaaten dürften strengere Regeln in den vom EU-Vorschlag erfassten Bereich weder aufrechthalten noch einführen. Auch die nunmehr vorgeschlagenen Öffnungsklauseln für nationale Abweichungen sind zu eng gefasst.

   Die Bundesarbeitskammer befürchtet, dass bewährte österreichische Schutzvorschriften in den Öffnungsklauseln keine Deckung finden und voraussichtlich nicht mehr beibehalten werden dürften. Diese nationalen Regeln schützen aber Telekom- und Internetnutzer höchst wirksam vor betrügerischen Mehrwertdiensten, Kostenexplosionen und Intransparenz.

 So hat bspw. die Kostenbeschränkungs-Verordnung Kostenexplosionen beim mobilen Datenverbrauch einen Riegel vorgeschoben (KonsumentInnen, die sich zuvor an die AK wandten, hatten im Schnitt Beträge von rund 620 Euro zu berappen). Wird die Obergrenze von 60 Euro erreicht, muss der Anbieter den Anschluss sperren, außer der Konsument signalisiert, dass er weitersurfen möchte. Die Mitgliedstaaten dürften nach den Änderungswünschen des EU-Parlaments zwar zusätzliche „Informationspflichten“ zur Kostenkontrolle beibehalten. Ob damit auch eine Sperrpflicht gedeckt ist? Die AK befürchtet: Nein!

 + Wer künftig seinen Vertrag rechtmäßig kündigt, soll eine Abschlagszahlung für vergünstigte Handys leisten oder das Gerät zurückgeben müssen. Mit der nunmehr vorgeschlagenen Öffnungsklausel wird das strengere österreichische Schutzniveau nicht aufrechterhalten werden können.

   Der österreichische Verbraucher kann derzeit darauf vertrauen, dass er bei vorzeitigem Vertragsausstieg im Fall der Schlechterfüllung des Vertrages und bei einseitigen Vertragsänderungen durch den Betreiber keinerlei Kompensation für gewährte Gerätesubventionierungen bezahlen bzw das Endgerät auch nicht zurückgeben muss.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Thomas Angerer
+43-1 501 65-12578
thomas.angerer@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen