AK Bankenmonitor Hypothekarkredite 2: So können Sie mehr herausholen!

Wien (OTS) Ein aktueller AK Bankenmonitor bei sechs Banken zeigt:
Die Kostenunterschiede für neue Hypothekarkredite sind beträchtlich. Ersparnisse bei Zinsen und Nebenkosten sind je nach Bonität drinnen. Die AK gibt Tipps, wie man geschickt verhandelt und was man wissen sollte.

So punkten Sie beim Kreditgespräch:

+ Musteroffert verlangen: Bestehen Sie im Erstgespräch auf ein „Musteroffert“, („Europäische Standardinformation für Kreditierungen“ bzw. „Europäisches Standardisiertes Merkblatt“). Es ist kostenlos und unverbindlich, bildet aber die wichtigsten Eckpunkte und Konditionen der Finanzierung ab. Sie haben einen Überblick über Zinsen, Spesen und Bedingungen, um die Kreditentscheidung zu überlegen und mit anderen Angeboten zu prüfen.

+ „Feilschen“ lohnt sich: Verhandeln Sie Zinsen und Nebenkosten! Es ist immer etwas drinnen, vor allem bei Bearbeitungsgebühr, Schätzkosten und Höhe des Zinsaufschlages.

+ Versicherungen checken: Vergleichen Sie mehrere Angebote von Versicherungen, die die Bank im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag verlangt (etwa Feuerversicherung). Achten Sie beim Abschluss von Versicherungen auf den sogenannten Unterjährigkeitszuschlag, der bei unterjähriger Zahlung (etwa monatlich oder vierteljährlich) der Prämie an-fällt – günstiger ist meist die jährliche Zahlung der Prämie (bis zu sechs Prozent weniger).

+ Achtung bei Umschuldung: Bei jeder Umschuldung entstehen Kosten, etwa Bearbeitungsspesen der neuen Bank. Eine zentrale Frage bei der Umschuldung ist, wann die Zinsersparnis die Umstiegskosten ausgleicht. Eventuell können Sie sich die neuerliche Grundbuchseintragungsgebühr von 1,2 Prozent vom Pfandrechtsbetrag ersparen, wenn die neue Bank vom alten Kreditgeber als Sicherung eine Löschungsquittung akzeptiert – die Umstellung des Pfandrechts im Grundbuch fällt weg – es wird keine Eintragungsgebühr fällig.

+ Raus aus dem Kredit – so geht’s: Erkundigen Sie sich vor Vertragsabschluss genau, unter welchen Voraussetzungen persönlich haftende Personen aus dem Kredit entlassen (zum Beispiel nach Scheidungen) werden können. Fragen Sie: Was versteht die Bank unter einer gleichartigen Sicherheit, wenn es darum geht, dass Bürgen oder MitkreditnehmerInnen aus einem Kreditvertrag bzw. der Haftung entlassen werden? Gibt es keine vertragliche Vereinbarung, etwa, dass eine Mithaftung zeitlich oder betragsmäßig befristet ist – bedarf es bei Änderungen immer der Zustimmung der Bank?

+ „Puffer“ einplanen: Momentan sind die Zinsen niedrig. Dennoch sollten Sie einen „Puffer“ einplanen, falls die Zinsen wieder steigen sollten und sich dadurch die Rate verteuert. Auch unerwartete Ausgaben im Haushaltsbudget können zu Zahlungsproblemen führen.

SERVICE: Der AK Bankenmonitor Hypothekarkredite und mehr Tipps unter wien.arbeiterkammer.at

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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