AK-Befragung zeigt auf: Fragwürdige Praktiken von Gutachtern in Pensionsverfahren zur Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension

Linz (OTS) Wer wegen einer schwerwiegenden Erkrankung um eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension ansucht, muss sich einem Sachverständigen-Gutachten unterziehen. In dieser belastenden Situation ist Fingerspitzengefühl der Gutachter/-innen gefragt. In der Sozialrechtsberatung der AK Oberösterreich häufen sich seit Jahren jedoch Beschwerden über die Gutachter/-innen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und gerichtliche Sachverständige. Eine Befragung der AK bestätigt die fragwürdigen Praktiken der Gutachter/-innen. „Das Mindeste, was die Betroffenen erwarten können, ist ein respektvoller Umgang“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Gutachten bilden – neben sonstigen formellen Voraussetzungen – die Grundlage für eine Zuerkennung bzw. Ablehnung der beantragten Leistung. Wird ein Antrag abgelehnt, besteht die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid zu klagen. Dabei werden AK-Mitglieder von der Arbeiterkammer Oberösterreich unterstützt. In den Beratungsgesprächen tauchen immer wieder Beschwerden über die Art und Weise des Umgangs von Sachverständigen mit Antragstellern/-innen auf. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Schon bei der erstmaligen Begutachtung im Zuge einer Antragstellung im „Kompetenzzentrum Begutachtung“ der PVA machen viele die Erfahrung einer äußerst schlechten Behandlung durch die Gutachter/-innen. Von einer Beschwerde sehen die meisten während des laufenden Verfahrens ab. Zudem stünde Aussage gegen Aussage, weil Begleitpersonen unerwünscht sind. Diese schlechte und respektlose Behandlung zieht sich bis zum gerichtlichen Gutachten durch.

Natürlich ist es für Sachverständige kein leichtes Unterfangen, ständig mit den Begehren der Antragsteller/-innen konfrontiert zu sein. Als die eigentlichen Entscheidungsträger/-innen für oder gegen eine Pensions-Zuerkennung haben sie eine bedeutende Stellung. „Aber diese Machtposition auszuspielen und die ohnehin sehr belasteten und oft psychisch erkrankten Menschen spüren zu lassen, wer am längeren Ast sitzt, ist wahrlich unwürdig“, kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Die gehäuften Beschwerden hat die AK Oberösterreich im Vorjahr zum Anlass genommen, eine Befragung unter Betroffenen durchzuführen. Mehr als 300 vielfach ausführlich ausgefüllte Fragebögen zeigen deutlich das Bedürfnis der Betroffenen, ihren Unmut zu äußern.

Generell werden die Begutachtungen im Klagsverfahren im Vergleich zu jenen im PVA-Verfahren etwas besser bewertet. Aber auch in gerichtlichen Verfahren wird von argen Fehltritten bestimmter Gutachter/-innen berichtet. Die größten Probleme verursachen Ärzte/-innen, die respektlos und desinteressiert sind und den Betroffenen kaum Gelegenheit geben, ihre gesundheitlichen Probleme zu schildern. Einige wirken auf die Betroffenen massiv einschüchternd, unfreundlich und herablassend – vor allem im psychiatrischen Fachbereich. Andere ignorieren vorgelegte (aktuelle) Befunde. In 80 Prozent der PVA-Verfahren ist die Krankengeschichte der Antragsteller/-innen nicht bekannt. Das liegt auch daran, dass sich die Gutachter/-innen viel zu wenig Zeit nehmen: Bei der PVA werden mehr als ein Drittel der Antragsteller/-innen maximal 15 Minuten untersucht. Die gerichtlichen Begutachtungen dauern wenigstens bei der Hälfte der Fälle zwischen 30 und 60 Minuten.

„Jeder Mensch hat einen wertschätzenden Umgang verdient. Von Sachverständigen können professionelle, höfliche Kommunikationsformen und ein verständnisvoller sowie unvoreingenommener Umgang mit den antragstellenden Menschen erwartet werden“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer und fordert, die notwendigen Begutachtungen für die Betroffenen (unabhängig vom Verfahrensausgang!) erträglicher und respektvoller zu gestalten. „Die Ergebnisse der Befragung bestätigen, dass hier Missstände vorliegen und beseitigt werden müssen“, so Kalliauer. Weiters fordert die AK, dass Begleitpersonen ohne bürokratische Hürden bei der Begutachtung anwesend sein dürfen, dass die Betroffenen automatisch über das Ergebnis der Begutachtung informiert und dass aktuelle ärztliche Befunde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

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Mag. Dominik Bittendorfer
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