AK Erfolg: PayLife KundInnen bekommen Geld zurück!

PayLife zahlt unrechtmäßig eingehobene Spesen, Entgelte und Kosten zurück

Wien (OTS) PayLife KundInnen dürfen sich freuen: Sie erhalten Geld zurück, das unerlaubt für Spesen, Entgelterhöhungen und Papier-Monatsrechnungen eingehoben wurde. Die AK hat Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kreditkarten der Marke PayLife beanstandet und nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) für die meisten Klauseln Recht bekommen.

Betroffene KundInnen können ab jetzt ihre Ansprüche bei PayLife anmelden, und zwar mit dem Formular auf der Website des Kartenanbieters unter www.paylife.at/agb. PayLife prüft ab 7. November die Ansprüche der KundInnen und zahlt dann innerhalb von acht Wochen das unrechtmäßig eingehobene Geld zurück.

In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Beschwerden in der AK KonsumentInnenberatung wegen verrechneter Spesen, Entgelterhöhungen oder verlangter Kosten für die Zusendung der Monatsabrechnung in Papierform. Die AK ist gegen 20 Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie eine Klausel in den Besonderen Geschäftsbedingungen für die Kreditkarten der Marke PayLife vorgegangen. Herausgegeben werden die PayLife-Kreditkarten von der easybank AG, die die Marke PayLife im Jahr 2017 von der Six Payment Services GmbH erworben hat. Der OGH hat insgesamt 15 Klauseln als unzulässig, sieben als zulässig beurteilt.

Drei Beispiele der unzulässigen Klauseln:
+ Als gröblich benachteiligend wurde eine Klausel beurteilt, die mehrmalige Erhöhungen der Entgelte binnen eines Jahres ermöglicht hatte. Aufgrund der Rechtswidrigkeit der Klausel sind Entgelterhöhungen, die auf Basis der Klausel vorgenommen wurden, den KundInnen rückzuerstatten. Das betrifft insbesondere die Erhöhung des Jahreskartenentgelts, aber auch das Entgelt für Bargeldbehebungen sowie das Manipulationsentgelt, das bei Umsätzen in Fremdwährung und bei Euro-Umsätzen außerhalb der EU anfällt. So wurden etwa die Jahresentgelte per 01.09.2015 bei der PayLife „GoldPlus“-Kreditkarte von 69,20 auf 74 Euro, bei der PayLife „Classic“-Kreditkarte von 20,50 auf 22 Euro und bei der PayLife „Platinum“-Kreditkarte von 200 auf 218 Euro erhöht. Diese Kartenentgelterhöhung macht – gerechnet auf vier Jahre – bis zu 72 Euro aus. Rückerstattet werden auch die Entgelterhöhungen für Bargeldauszahlungen von drei auf 3,30 Prozent und die Erhöhung des Manipulationsentgelts von 1,5 auf 1,65 Prozent.

+ Wer mit der Bezahlung der Abrechnung in Verzug war, musste neben Verzugszinsen auch noch Rücklastschrift- und Mahnspesen – je nach offener Forderung zwischen sechs und 18 Euro – zahlen.

+ KundInnen konnten bei der Monatsrechnung zwischen einer postalischen Zusendung in Papierform und einem Download auf der Homepage wählen. Für die Zusendung der Papier-Monatsabrechnung wurden jedoch 1,10 Euro verrechnet, und das seit 01.08.2017. Diese Klausel widerspricht dem Zahlungsdienstegesetz.

SERVICE: Alle Infos zum Urteil gegen PayLife unter www.arbeiterkammer.at/paylife.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at

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